- 13.09.2006, 10:34:57
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AK Test zeigt: Auch Schüler ohne Einkommen können ihr Konto überziehen (2)
Wien (OTS) - Ein AK-Test unter sechs Banken zeigt: Die Ausgabe von
Karten an Schüler ohne Einkommen ist grundsätzlich möglich,
Jugendliche können über das Konto auch mittels Bankomatkarte
verfügen. "Die Funktionen der Karten sind sehr unterschiedlich", sagt
AK Konsumentenschützerin Michaela Kollmann. "Eltern sollten gut
aufpassen. In einigen Fällen können nämlich auch Jugendliche ohne
Einkommen ihr Konto überziehen. Und dann haften die Eltern."
Die Arbeiterkammer Wien hat bei 5 Banken in Wien (Bank Austria,
BAWAG, Erste Bank, Raiffeisenlandesbank NÖ Wien, Volksbank Wien) und
einer Online Bank (easybank) erhoben, welche Karten und Kartenlimits
an Jugendliche (Beispiel 14jähriger Schüler) vergeben werden.
Bei allen sechs Banken ist die Ausgabe einer Karte an Schüler
möglich. Die Funktionen sind teilweise sehr eingeschränkt:
+ Zwei Banken bieten üblicherweise Kundenkarten an, die nur für die
Behebung im Bankfoyer genutzt werden können (Bank Austria, Erste
Bank). Der Kontostand wird bei der Behebung geprüft, eine
Kontoüberziehung ist somit ausgeschlossen.
+ BAWAG und Easy Bank geben Maestrokarten mit eingeschränkten
Funktionen aus, dh bei Offline-Betrieb des Bankomaten ist keine
Behebung möglich, da der Kontostand nicht geprüft werden kann. Die
Karte kann auch nicht zum Bezahlen an Bankomatkassen verwendet
werden.
+ Zwei Banken stellen mit Zustimmung der Eltern (Haftungserklärung)
eine Bankomatkarte zur Verfügung (Volksbank Wien,
Raiffeisenlandesbank NÖ Wien). Bei Offline-Transaktionen und Bezahlen
an der Bankomatkasse wird der Kontostand nicht geprüft, eine
Kontoüberziehung ist möglich. Für die Überziehung haften in diesem
Fall die Eltern.
Tipps der AK für Jugendliche und Eltern
+ Vergleichen Sie die Konditionen und den Leistungsumfang, Soll- und
Habenzinsen
+ Achten Sie auf das Alterslimit, das je nach Bank unterschiedlich
sein kann
+ Für die Kontoeröffnung ist die Vorlage eines amtlich gültigen
Lichtbildausweises (Schülerausweis reicht nicht) und manchmal auch
der Meldezettel nötig
+ Ausweis und Meldezettel sind auch für Zeichnungsberechtigte (zB
Eltern) notwendig
+ Manche Banken empfehlen, dass zumindest ein Elternteil
zeichnungsberechtigt ist, da die Eltern Einblick in die Finanzen
Ihrer Kinder nehmen können. Ohne Zeichnungsberechtigung darf die Bank
aufgrund des Bankgeheimnisses keine Auskünfte erteilen.
+ Wird eine Bankomatkarte genutzt, sollte das Kartenlimit den
Bedürfnissen des Jugendlichen entsprechen und individuell vereinbart
werden.
+ Nutzen Sie für regelmäßige Zahlungen Dauer-, Abbuchungsaufträge bzw
Einzugsermächtigungen.
+ Vermeiden Sie Bareinzahlungen an der Kassa, überweisen Sie direkt
vom Konto
+ Abhebungen an der Kassa sind üblicherweise teurer als beim
Geldausgabeautomat/Bankomat.
+Achten Sie auf die Kontodeckung - die Nichtdurchführung von
Daueraufträgen bzw Einzugsermächtigungen belastet Sie mit hohen
Spesen
Service: Konditionen und Spesen im Detail finden Sie unter
www.konsumentenschutz.at
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Christian Spitaler AK Wien Kommunikation tel.: (+43-1) 50 165 - 2152 mobile: (+43) 664 45 43 43 6 mailto:[email protected] http://wien.arbeiterkammer.at
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