- 22.07.2003, 11:29:01
- /
- OTS0073 OTW0073
AK/ÖGB-Studie zeigt: Atypische Beschäftigung bringt vor allem Nachteile
Wien (AK) - Das von ÖGB und AK gemeinsam durchgeführte
Beratungsprojekt Flexpower wurde von einem eigenen Forschungsprojekt
begleitet. In der Zeit von Jänner 2002 bis November 2002 nahmen
insgesamt 528 Personen an einer standardisierten Erhebung teil,
sodass nun erstmals in Österreich auch in Detailfragen ein
umfassendes Zahlenmaterial zu atypisch Beschäftigten, insbesondere zu
Freien DienstnehmerInnen und Neuen Selbständigen vorliegt. Die Studie
belegt: Atypische Beschäftigung bringt massive Nachteile.****
Die Ergebnisse im Detail:
Die Zusammensetzung der Ratsuchenden bei Flexpower zeigt folgende
Abweichungen von der Struktur der in einem Normalarbeitsverhältnis
Beschäftigten:
77 Prozent der Freien DienstnehmerInnen und 62 Prozent der Neuen
Selbständigen sind jünger als 35 Jahre (bei Unselbständigen in einem
Normalarbeitsverhältnis sind dies nur 43 Prozent).
85 Prozent der Freien DienstnehmerInnen und 91 Prozent der Neuen
Selbständigen haben zumindest Matura (27 Prozent sind es bei einem
Normalarbeitsverhältnis).
59 Prozent der Freien DienstnehmerInnen und 68 Prozent der Neuen
Selbständigen sind Frauen (43 Prozent sind es bei einem
Normalarbeitsverhältnis).
Die Ratsuchenden konzentrierten sich vor allem auf sieben
Bereiche: Wirtschaftliche-kaufmännischer Bereich/Büro (13 Prozent),
Erwachsenenbildung (12 Prozent), Journalismus (12 Prozent), Sport,
Kunst, Design (12 Prozent), Werbung, PR, Marketing (12 Prozent),
Technische Wissenschaft, Technik, Handwerk (11 Prozent), EDV (11
Prozent).
Interessant ist, dass atypische Beschäftigung bereits in Bereichen
Fuß fasst, wo man es bis vor kurzem nicht vermutet hätte (z.B.
Pool-Schwestern im medizinischen Bereich). Und noch etwas ist bei den
Tätigkeitsfeldern bemerkenswert: Es suchten weniger Freie
Dienstnehmer mit Hilfs- oder angelernten Tätigkeiten die
Beratungsstelle auf, als (nach einer vom BM für Wirtschaftliche
Angelegenheiten in Auftrag gegebenen Studie) der tatsächlichen
Verteilung entspricht. Die Besserqualifizierten verstehen es
anscheinend auch besser, bestehende Informations- und
Unterstützungschancen zu nützen.
Zahlreiche Nachteile für atypisch Beschäftigte
+ Knapp 60 Prozent haben den Schritt in die atypische Beschäftigung
nicht freiwillig gesetzt, sondern wurden insbesondere durch die
prekäre Arbeitsmarktsituation dazu gezwungen.
+ Bei atypisch Beschäftigten kommt es zu großen Arbeitszeit- und
Einkommensschwankungen. Das mittlere Einkommen liegt bei € 900.-
netto, der Median bei € 800.-. Der
Netto-Durchschnittsstundenverdienst beträgt € 7,73.-. Diese Werte
liegen jedenfalls erheblich unter den Nettostundenverdiensten bei
Unselbständigen in einem Normalverhältnis, die im Durchschnitt etwa €
10,00.- betragen.
+ Auch bei atypischer Beschäftigung sind Frauen diskriminiert: Auf
der Basis der Stundenverdienste verdienen Frauen mit Matura um 9
Prozent weniger als Männer, Frauen ohne Matura um 17 Prozent.
+ 80 Prozent der Freien DienstnehmerInnen und 63 Prozent der Neuen
Selbständigen haben nur einen einzigen Auftraggeber, was bedeutet,
dass der Großteil dieser Gruppe von einem Beschäftiger wirtschaftlich
abhängig ist. Für viele die sogenannte neue Selbständigkeit in eine
neue Unselbständigkeit.
+ 70 Prozent aller Ratsuchenden sehen Probleme bei der sozialen
Absicherung, wobei folgende Problemfelder besonders hervorstechen:
Krankheitsfall (50 Prozent sehen hier Probleme), Arbeitslosigkeit (43
Prozent) und Pension (33 Pension).
Was wollen atypisch Beschäftigte
+ 50 Prozent der atypisch Beschäftigten tendieren (wieder) in
Richtung Normalarbeitsverhältnis, nur 29 Prozent in Richtung
Selbständigkeit (Rest: "weiß nicht" bzw. "sonstiges"). Das deckt sich
in den Grundzügen mit einer vom Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten in Auftrag gegebenen Studie, wonach für 56 Prozent
der Freien DienstnehmerInnen diese Beschäftigungsform aus der Not
geboren wurde ("zweite Wahl"). Die überwiegende Mehrzahl von ihnen
hätte lieber eine vollversicherte Teilzeit- oder
Vollzeitbeschäftigung.
+ Fast durchgängig wird das Fehlen einer starken Lobby bzw.
Interessenvertretung vermisst, wobei folgende Aufgabenfelder
definiert werden: 77 Prozent Beratung im Vertragsrecht, 70 Prozent
Beratung im Sozialversicherungsrecht, 70 Prozent Beratung im
Steuerrecht, 57 Prozent Verbesserungen im Sozialrecht, 54 Prozent
Verbesserungen im Arbeitsrecht, 50 Prozent Minimalsicherung bei
Honoraren, 48 Prozent Hilfestellungen bei der Aus- und Weiterbildung,
47 Prozent Organisation (Vernetzung) von Menschen in einer ähnlichen
Lage.
Die Studie finden Sie im Internet unter www.akwien.at bzw
www.oegb.or.at.
OTS0073 2003-07-22/11:29
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKW






