• 13.01.2017, 08:53:16
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  • OTS0010

PFOTENHILFE und VIER PFOTEN warnen: Tierschutzministerium will Kastrationspflicht für Bauernhofkatzen wieder rückgängig machen

Neudefinierung des Begriffs „Zucht“ soll Landwirten weiter Ausnahmen ermöglichen

PFOTENHILFE und VIER PFOTEN warnen:
Tierschutzministerium will Kastrationspflicht für Bauernhofkatzen
wieder rückgängig machen

Utl.: Neudefinierung des Begriffs „Zucht“ soll Landwirten weiter
Ausnahmen ermöglichen =

Wien/Lochen (OTS) - PFOTENHILFE und VIER PFOTEN schlagen Alarm: Das
für den Tierschutz zuständige Gesundheitsministerium (BMGF) hat
zwischen den Weihnachtsfeiertagen einen Gesetzesentwurf in
Begutachtung geschickt, der die im April verordnete Ausweitung der
Kastrationspflicht für Bauernhofkatzen praktisch rückgängig macht.

„Nachdem Züchter von der Kastrationspflicht explizit ausgenommen
wurden, wird nun einfach der Begriff „Zucht“ neu definiert“, sagt
PFOTENHILFE-Obfrau Johanna Stadler. Das würde Landwirten ermöglichen,
ihre Katzen weiterhin unkastriert zu lassen.

Indra Kley, Leiterin des Österreich-Büros von VIER PFOTEN, erklärt: „
Zuvor war ein Züchter laut Gesetzestext jemand, der eine „gezielte
Anpaarung“ der Tiere ermöglichte. Nun wurde das Wort „gezielte“
einfach gestrichen. Damit würden Landwirte automatisch zu Züchtern:
Jegliche Vermehrung - ja sogar Inzucht mit all ihren hinlänglich
bekannten, grausamen Folgen – würde als Zucht durchgehen. Das ist aus
Tierschutzsicht natürlich nicht akzeptabel.“

Tierfreunde waren erleichtert, als mit 1. April 2016 per Verordnung
die gesetzliche Kastration von Freigängerkatzen auch auf
Bauernhofkatzen ausgeweitet wurde, die den Löwenanteil der
Streunerkatzenpopulationen verursachen. Da die Zucht auch weiterhin
ausgenommen war, bot sich für findige Landwirte bereits der Ausweg,
sich als Züchter registrieren zu lassen. Mit dem neuen
Gesetzesentwurf wäre diese Lösung aber noch um einiges einfacher
umzusetzen.

In den Erläuterungen zum Entwurf schreibt das Ministerium: „Weiters
soll durch die Formulierung klargestellt sein, dass Zucht – und somit
ein meldepflichtiger Tatbestand - auch dann gegeben ist, wenn die zur
Deckung verwendeten männlichen Tiere eventuell nicht zugeordnet
werden können, wie dies bei gemeinsamen Haltungen oder Freigang der
Fall ist.“ Damit wird deutlich, dass das Gesetz all jene ausnehmen
soll, die ihre Katzen nicht kastrieren lassen wollen. Dazu Stadler:
„Dass im österreichischen Tierschutzgesetz nicht einmal die
geringsten Merkmale einer ordentlichen Zucht definiert sein sollen,
ist ein Armutszeugnis. Das Ausschließen von Inzucht oder das
Ausscheiden von aufgrund der Genetik für die Zucht nicht geeigneten
Tieren wäre das Mindeste, was in einer Begriffsdefinition der Zucht
festgeschrieben sein müsste.“

„Die Verordnung zur Kastrationspflicht wäre damit das Papier nicht
mehr wert, auf dem sie steht. Denn jeder, der nicht kastrieren will,
kann einfach eine Zucht anmelden und hat keine Strafen mehr zu
fürchten“, so Stadler. Sie weiß, was die Folgen einer
unkontrollierten Vermehrung der Katzen ist: „In die PFOTENHILFE
werden regelmäßig kranke Katzenbabys gebracht. Wir fangen und
kastrieren rund 400 Streuner- und Bauernhofkatzen im Jahr. Die
meisten haben Verletzungen, Krankheiten und Seuchen, an denen sie oft
elendig zugrunde gehen. All das ist bekannt. Trotzdem wurde das
genaue Gegenteil der Tierschutzforderungen in den Gesetzesentwurf
geschrieben!“

Auch VIER PFOTEN sieht seine Forderungen nicht berücksichtigt: „Ganz
wichtig war uns beispielsweise eine Chip- und Registrierungspflicht
für Katzen, die wieder nicht im Entwurf enthalten ist.“ Im
vergangenen Jahr war VIER PFOTEN im Rahmen der „Alles Katze!“-Tour in
den Bundesländern unterwegs, um die Bevölkerung über Probleme rund um
streunende Katzen in Österreich sowie über die gesetzliche
Kastrationspflicht so genannter Freigängerkatzen aufzuklären.

Der Entwurf sieht, abgesehen davon, auch noch weitere
Verschlechterungen vor. So war etwa die Anbindehaltung von Hunden
seit Inkrafttreten des bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes 2005
ausnahmslos verboten. Jetzt sollen unter anderem ohne Konkretisierung
„Freizeitaktivitäten“ ausgenommen werden. Johanna Stadler: „In der
Praxis bedeutet das etwa, dass ein Golfer ungestraft seinen Hund vor
dem Clubhaus anbinden, stundenlang spielen gehen und im Extremfall
sogar auch noch den ganzen Abend im Clubhaus verbringen könnte,
während der Hund sich keinen Meter bewegen könnte.“

Alle Details zum Gesetzesentwurf:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00280/index.shtml

Weitere honorarfreie Fotos von aktuell in der PFOTENHILFE Lochen zur
Genesung untergebrachten Katzen, die das Ergebnis unkontrollierter
Vermehrung sind (Copyright: PFOTENHILFE/Sonja Müllner): goo.gl/VMroGW

Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM / Originalbild-Service
sowie im OTS-Bildarchiv unter http://bild.ots.at

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