• 28.04.2011, 11:55:29
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  • OTS0149 OTW0149

Kastenstandverbot: Große Diskussion zwischen Tierschutz, Politik, Wissenschaft und Landwirtschaft

Der VGT lädt zu hochkarätiger Diskussionsrunde, um einen Kompromiss zum Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums zu erreichen

Wien (OTS) - Kastenstände sind körpergroße Käfige, in denen die
Zuchtschweine in Österreich lebenslang und ab 2013 noch immer 6
Monate pro Jahr eingesperrt werden dürfen.

Die Volksanwaltschaft sieht einen Widerspruch zwischen der
Schweinehaltungsverordnung, die Kastenstände erlaubt, und dem
Tierschutzgesetz, das den Schweinen ein Wohlbefinden garantiert. Das
Gesundheitsministerium schlug deshalb eine neue Verordnung vor, nach
der die Zuchtschweine nur noch 1 Monat pro Jahr im Kastenstand sein
dürfen. Die Landwirtschaft meint, ohne Kastenstände würden noch mehr
Ferkel sterben und die Umbaukosten würden die Bauernschaft belasten.
Der Tierschutz wünscht sich ein absolutes Kastenstandverbot, da ja
auch das absolute Käfighaltungsverbot für Legehennen in jeder
Hinsicht erfolgreich war. Und die Wissenschaft spricht von
variierenden Ergebnissen bei verschiedenen Studien zu dieser Frage.

Ist ein Kompromiss möglich oder wird die Volksanwaltschaft den
Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung anrufen?

Teilnehmen werden Landwirtschaftskammer,
Landwirtschaftsministerium, Gesundheitsministerium,
Volksanwaltschaft, Universität für Bodenkultur, Veterinärmedizinische
Universität, Tierschutzvereine, Verband Österreichischer
Schweinebauern und SprecherInnen aller politischen Parteien.

Der VGT lädt zu hochkarätiger Diskussionsrunde, um einen Kompromiss
zum Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums zu erreichen

 Einlass ab 17 Uhr

 Datum:   3.5.2011, um 17:30 Uhr
 Ort:     Festsaal des Don Bosco Hauses
          St. Veit Gasse 25, 1130 Wien

Rückfragehinweis:
Mag. Elisabeth Sablik, Tel.: 01/9291498
Email: [email protected]
Verein Gegen Tierfabriken, Email: [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VGT

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