- 29.03.2017, 09:57:49
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- OTS0041
Mindestsicherung Burgenland: Realitätsferne Dramatisierung - in Wirklichkeit Gesetz für 11 Haushalte
Armutskonferenz vergibt Zitrone an LR Burgenland: Menschen mit Behinderungen „ewige Bittsteller“ / Grundrechte wie schriftlicher Bescheid verwehrt
Utl.: Armutskonferenz vergibt Zitrone an LR Burgenland: Menschen mit
Behinderungen „ewige Bittsteller“ / Grundrechte wie
schriftlicher Bescheid verwehrt =
Wien (OTS) - „Die aktuelle Zitrone geht an die Landesregierung
Burgenland“, führt die Armutskonferenz ihre Serie fort, in der sie
auf Missstände in der Gesetzeslage und Vollzugspraxis der
Mindestsicherung hinweist. „Die SPÖ/FPÖ-Koalition im Burgenland will
Armutsbetroffenen demokratische Standards wie einen schriftlichen
Beschied verwehren, plant niedrigere Leistungen für zugezogene
Anspruchsberechtigte und einen 1.500-€-Kürzungsdeckel. Das alles wird
mit der „Dynamik“ des Anstiegs begründet, obwohl in Wirklichkeit von
120.800 Haushalten ganze 11 Haushalte (0,009%) die Deckelungsgrenze
von 1.500 € überschreiten.“, so die Armutskonferenz.
Dramatische „Dynamik“ betrifft 11 Haushalte
In absoluten Zahlen ist das Burgenland das absolute Schlusslicht bei
der Mindestsicherung: ganze 3.776 Personen haben im Jahr 2015
zumindest einmal eine Leistung aus der Bedarfsorientierten
Mindestsicherung erhalten. Das sind 1,3 % aller 284.374
BMS-BezieherInnen des Jahres 2015 in Österreich. Sowohl
BezieherInnen-Zahlen als auch Ausgaben sind nicht nur gering, sondern
unterdurchschnittlich: 2015 lebten im Burgenland 3,4% der
österreichischen Bevölkerung, aber nur 1,3% der
Mindestsicherungs-BezieherInnen, und der Anteil des Burgenlandes an
den österreichischen Gesamtausgaben für Mindestsicherung lag bei
0,8%.
Tabelle: http://www.ots.at/redirect/armutskonferenz45
Von einer dramatischen Dynamik – wie das Gesetzesvorhaben begründet
wird - also keine Spur. Eine solche will sich auch bei jenen nicht
zeigen, wegen derer die Gesetzesänderung gemacht wird und bei denen
künftig der Sparstift angesetzt werden soll: Von der Einführung
niedrigerer Mindeststandards für Personen, die sich in den letzten 6
Jahren nicht 5 davon in Österreich aufgehalten haben, werden
asylberechtigte Personen besonders betroffen sein. Laut der
Beantwortung einer Landtags-Anfrage durch Soziallandesrat Norbert
Darabos gab es am Stichtag 2. Jänner 2017 nur 222 Asylberechtigte
unter den burgenländischen BezieherInnen der Mindestsicherung. Das
alles wird mit der „Dynamik“ des Anstiegs begründet, obwohl in
Wirklichkeit von 280.000 Haushalten nur ganze 11 Haushalte über der
geplanten Deckelung liegen. Wir sprechen also von eine Regelung, die
für 0,009% der Haushalte gemacht wird.
Grafik: http://www.ots.at/redirect/armutskonferenz46
Kein schriftlicher Bescheid: Zugang zum Recht für
Armutsbetroffene eingeschränkt
Die SPÖ-/FPÖ-Koalition will Armutsbetroffenen demokratische Standards
wie einen schriftlichen Bescheid verwehren. Der Bescheid ist eine der
tragenden Säulen rechtsstaatlichen Behördenhandelns und damit der
Demokratie. Das gilt insbesondere für den schriftlichen Bescheid.
Das geplante Gesetz will aber nicht bloß das Rad der Zeit zurück zu
drehen, indem die erst 2010 eingeführten Verfahrensbestimmungen
wieder gestrichen werden. Vielmehr ist geplant, die aktuelle
Verfahrungsbestimmung durch eine gegenlautende zu ersetzen und damit
auszuhebeln. Damit soll den Sozialämtern die offenbar als lästige
Pflicht eingestufte Notwendigkeit erspart werden, ihre Entscheidungen
schriftlich zu begründen. Demokratie und Rechtstaat müssen aber für
alle gelten – egal ob arm oder reich.
Menschen mit Behinderungen als „ewige Bittstelller“
Im Gesetz werden Menschen mit Behinderungen weiter ewige Kinder und
Bittsteller bleiben. Ist die fehlende Selbsterhaltungsfähigkeit schon
festgestellt, gilt die Pflicht zur Rechtsverfolgung sehr wohl. Das
heißt nichts anderes, als dass Menschen mit Beeinträchtigungen
weiterhin bereit sein müssen, ihre Eltern nötigenfalls auf Unterhalt
zu klagen. Sie profitieren nicht von der Gesetzesänderung und werden
damit, obwohl längst erwachsen, zu „ewigen Kindern“ gemacht, die
ihren Eltern gegenüber als „BittstellerInnen“ auftreten müssen,
während ihre Eltern – anders als die Eltern anderer Kinder –
lebenslänglich unterhaltspflichtig bleiben. Eine Politik der
Inklusion und Förderung der Selbstermächtigung von Menschen mit
Beeinträchtigung sieht anders aus.
Hier geht’s zur Zitrone und Gesamtanalyse:
http://www.ots.at/redirect/armutskonferenz47
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