• 24.01.2017, 08:20:01
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  • OTS0011

Hochhausprojekt Eislaufverein: Wiener Stadtregierung vor Rechtsbruch! Initiative Denkmalschutz: Gemeinde- / Bezirksräte vor Amtsmissbrauch?

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang List bestätigt: Welterbekonvention ist Bundesgesetz und muss von Stadt Wien eingehalten werden!

Utl.: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang List bestätigt: Welterbekonvention
ist Bundesgesetz und muss von Stadt Wien eingehalten werden! =

Wien (OTS) - Das jetzt vorliegende Rechtsgutachten der List
Rechtsanwalts GmbH (im Auftrag des Vereins Initiative Denkmalschutz)
kommt eindeutig zum Schluss, dass Bürgermeister Dr. Michael Häupl und
Vizebürgermeisterin Mag. Maria Vassilakou einen massiven Rechtsbruch
begehen, wenn sie das aktuell überarbeitete Hochhausprojekt so wie
geplant umsetzen wollen. Gemäß Artikel 4 der Welterbekonvention hat
sich Österreich zur Erhaltung des Welterbes verpflichtet (BGBl.
60/1993). Somit ist die Vorgabe der UNESCO einzuhalten, im Bereich
des Heumarkts keine Projekte zuzulassen, deren Höhe die Bestandshöhe
des Hotels InterContinental (ca. 40 m) überschreitet. Diese mehrfach
bekräftigte UNESCO-Vorgabe ist spätestens seit 2012 bekannt! Da die
Welterbekonvention ein internationaler Vertrag und zugleich in
Österreich ein Gesetz ist, ist es überhaupt nicht möglich, über die
Erhaltungspflicht des Weltkulturerbes mit der UNESCO "zu verhandeln".

Kompetenzüberschreitung! Gemeinde- u. Bezirksräte vor
Amtsmissbrauch?

Die Republik Österreich allein könnte sich von dieser Pflicht
ausschließlich durch Kündigung der Welterbekonvention sowie
Außerkraftsetzung des Bundesgesetzes lösen. Der Stadt Wien kommt eine
derartige Befugnis nicht zu! Das heißt die Gemeinde- und Bezirksräte
dürfen keine Hoheitsakte setzen bzw. dazu anstiften (z.B. Stimmabgabe
bzw. Beschluss Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes),
die im Widerspruch zur Welterbekonvention stehen, weil dies
rechtswidrig wäre und das Risiko von Amtshaftungsansprüchen nach sich
ziehen bzw. - im Falle der Wissentlichkeit und Erfüllung von weiteren
Voraussetzungen des § 302 StGB - strafrechtlich relevant sein könnte
(Amtsmissbrauch)! - Rechtsgutachten im vollen Wortlaut: www.ralist.at

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