- 17.01.2017, 10:57:40
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Erwachsenenschutz: Reform des Sachwalterrechts im Ministerrat beschlossen
Wien (OTS) - Im heutigen Ministerrat wurde der Entwurf von
Justizminister Wolfgang Brandstetter zum neuen
Erwachsenenschutzgesetz beschlossen. „Diese Reform ist ein
Meilenstein im Bereich des Erwachsenenschutzes und stellt die
Menschlichkeit in den Mittelpunkt. Mit dem heute verabschiedeten
Entwurf stärken wir die Autonomie und Selbstbestimmung des Einzelnen
und ermöglichen betroffenen Personen, künftig ein Leben nach ihren
Wünschen und Vorstellungen zu führen“, freut sich Bundesminister
Brandstetter.
Das neue Erwachsenenschutzgesetz soll das bisherige bereits 30 Jahre
alte System der Sachwalterschaft ersetzen und an die heutigen
Anforderungen anpassen: Konkret heißt das, dass der Sachwalter zum
gerichtlichen Erwachsenenvertreter wird und man künftig das
Erwachsenenschutzgesetz in vier Bereiche der Vertretung unterteilt:
die gerichtliche, die gesetzliche und die gewählte
Erwachsenenvertretung sowie die Vorsorgevollmacht. Durch diese
Unterteilungen werden verschiedene Möglichkeiten der Vertretung einer
unterstützungsbedürftigen volljährigen Person mit mehr
Selbstbestimmung geschaffen. Künftig soll so individuell auf die
jeweilige Situation und die Bedürfnisse der betroffenen Person
eingegangen werden können. „Diese Reform zielt darauf ab,
Sachwalterschaften künftig möglichst zu vermeiden. Wir wollen ein
Bewusstsein schaffen, dass die Sachwalterschaft nur ‚ultima ratio’
sein kann und sich alle Beteiligten individuell mit der betroffenen
Person auseinandersetzen müssen“, so Justizminister Wolfgang
Brandstetter.
Aufwertung der Erwachsenenschutzvereine und verpflichtendes Clearing
Das Reformkonzept sieht unter anderem vor, dass Sachwalter- bzw.
Erwachsenenschutzvereine, wie sie künftig heißen, zur Drehscheibe der
Rechtsfürsorge werden. Ihre Beratungsfunktionen und Kompetenzen
sollen ausgeweitet werden: Künftig können auch bei ihnen
Vorsorgevollmachten errichtet oder Erwachsenenvertreter gewählt
werden. Ein gesetzlich verankertes Clearing forciert Alternativen zur
Sachwalterschaft und klärt ab, ob eine gerichtliche
Erwachsenenvertretung wirklich notwendig ist oder nicht. Die sehr
guten Erfahrungen aus dem Modellprojekt „Unterstützung zur
Selbstbestimmung“, das von März 2014 bis Dezember 2015 an 18
Gerichtsstandorten durchgeführt wurde, waren dafür die Grundlage.
Entstehung des Reformkonzepts: Beispielhafter Prozess
„Besonders stolz können wir darauf sein, dass mit der Entstehung des
Konzeptes ein neuer Prozess der Mitgestaltung entstanden ist“, sagt
Brandstetter und erklärt, dass in der Neugestaltung des
Erwachsenenschutzes alle betroffenen Personen und Personengruppen
durch regelmäßigen Dialog über einen Zeitraum von über zwei Jahren
intensiv eingebunden wurden. In Arbeitsgruppen, die sich unter
anderem aus Mitgliedern der Anwaltschaft, Behinderteneinrichtungen,
SeniorenvertreterInnen, HeimvertreterInnen, Sachwaltervereinen sowie
der Volksanwaltschaft zusammengesetzt haben, wurde miteinander
diskutiert und an einer gemeinsamen Lösung für den neuen
Erwachsenenschutz gearbeitet. Besonderen Wert wurde dabei auf die
Beteiligung der Betroffenen selbst gelegt. „Mit dieser Form der
Beteiligung haben wir eine Benchmark gesetzt, die auch in künftigen
Reformprozessen insbesondere in sozialen Bereichen beispielgebend
sein wird“, so der Justizminister.
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