- 13.01.2017, 10:00:01
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- OTS0034
Stellungnahme des Senats 1 zur Veröffentlichung von Fotos von Mordopfern
Wien (OTS) - Der Senat 1 des Presserats weist darauf hin, dass
Verbrechensopfer besonders schutzwürdig sind und fordert von den
Medien mehr Zurückhaltung und eine verantwortungsvollere
Vorgehensweise.
Anlass für die Stellungnahme des Senats ist die Ermordung einer
schwangeren Frau und ihres einjährigen Sohns Anfang Oktober in
Wien-Donaustadt. In vielen Medien sind Bilder der Opfer unverpixelt
gezeigt, in einigen Fällen auch ihre Namen ausgeschrieben worden.
Dies verletzt nach Meinung des Senats den Schutz der Persönlichkeit
und der Intimsphäre iSd. Punkte 5.1 und 6.1 des Ehrenkodex für die
österreichische Presse. Der Senat hält auch noch fest, dass die
Intimsphäre von Kindern gemäß Punkt 6.2 des Ehrenkodex speziellen
Schutz genießt. Im vorliegenden Fall sind die Opfer auch nicht in der
Öffentlichkeit gestanden und allgemein bekannt gewesen.
Weiters hebt der Senat die Diskrepanz zwischen Opfer- und Täterschutz
hervor: Die Fotos des mutmaßlichen Täters sind durchwegs verpixelt
und sein Nachname abgekürzt worden; seine Identität ist im Gegensatz
zu jener der Opfer nicht preisgegeben worden. Möglicherwiese spielt
dabei eine Rolle, dass die Medien befürchten, dass der Täter
rechtliche Schritte gegen die Veröffentlichung von Bildern
unternimmt, die nahen Angehörigen hingegen nicht. Solche
wirtschaftlichen Überlegungen bewertet der Senat als ethisch
bedenklich – der Schutz der Opfer sollte an erster Stelle stehen. Die
Veröffentlichung der Fotos der Opfer kann zudem für die Angehörigen
sehr leidvoll sein und sie in ihrer Trauerarbeit beeinträchtigen.
Für die Medien besteht die Möglichkeit, für die Bildveröffentlichung
die Einwilligung der nahen Angehörigen einzuholen. Eine Einwilligung
ist allerdings nur dann wirksam, wenn die Angehörigen zum Zeitpunkt
der Einwilligung nicht unter Schock stehen.
Der Senat hält fest, dass die Medien die Bilder der Opfer oftmals von
deren privater Facebook-Seite übernehmen. Facebook ist kein
Bildarchiv. Nach Meinung des Senats ist es nicht legitim, Bilder von
dort ohne Zustimmung der Angehörigen zu verwenden.
Dem Senat ist selbstverständlich bewusst, dass es ein gewisses
Informationsinteresse der Allgemeinheit an Berichten über Mordfälle
gibt. Journalisten müssen im Einzelfall prüfen, ob das Interesse der
Öffentlichkeit oder der Persönlichkeitsschutz der Opfer überwiegt.
Das äußere Erscheinungsbild der Opfer ist im Regelfall nicht vom
Informationsinteresse abgedeckt. Die Bildveröffentlichung trägt zum
Verständnis des Falles nichts bei und hat keinen Informationswert.
Der Senat empfiehlt deshalb, die Bilder von Opfern entweder gar nicht
zu veröffentlichen oder die Opfer zu verpixeln oder mit einem
schwarzen Balken zu versehen.
Der Senat fordert von den Medien mehr Zurückhaltung und Respekt für
die Persönlichkeits- und Intimsphäre von Verbrechensopfern ein. In
Zukunft wird der Senat über den Identitätsschutz von
Verbrechensopfern genau wachen und einen strengen Maßstab für seine
ethische Bewertung heranziehen.
SENAT 1 DES ÖSTERREICHISCHEN PRESSERATS
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des
Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
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