• 10.01.2017, 10:30:01
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  • OTS0041

„Kronen Zeitung“: Pauschalverunglimpfung von Flüchtlingen

Wien (OTS) - Der Senat 3 des Presserats beschäftigte sich mit dem
Artikel „Ohne Pass kein Ticket!“, erschienen am 04.10.2016 auf Seite
19 der „Kronen Zeitung“ (Tiroler Ausgabe). Nach Meinung des Senats
verstößt der Artikel gegen den Ehrenkodex für die österreichische
Presse.

Im Artikel heißt es eingangs: „Wer annimmt, es geht hier um
Asylwerber, liegt falsch.“ Anschließend wird darüber berichtet, dass
eine Familie in Tirol neue Freizeittickets kaufen wollte, dies aber
nicht möglich gewesen wäre, hätten sie nicht ihren Familienpass
vorweisen können. Anscheinend, so der Autor, zähle es nicht, dass die
gesamte Familie „unvermummt“ anwesend gewesen und das abgelaufene
Ticket mit Foto und Name der Familienmitglieder versehen sei. Die
Familie sei „wütend darauf, dass man Asylwerbern, die auf der Flucht
angeblich ihre Pässe verlieren (ihre Handys zum Glück aber nicht)
scheinbar [sic] mehr Vertrauen entgegenbringt, als einer
einheimischen Familie, die was kaufen will.“ Solche skurrilen
Vorfälle seien nach Auffassung des Autors mit dafür verantwortlich,
dass beim Thema Asyl letztlich so viel falsch laufe.

Der Senat weist zunächst darauf hin, dass es sich im vorliegenden
Fall um einen Kommentar handelt und die Meinungsfreiheit hier
besonders weit reicht. Laut Senat ist es ohne weiteres möglich, die
Flüchtlingssituation – ein Thema, das von besonderem öffentlichem
Interesse ist – in einem Kommentar kritisch zu beleuchten und darin
Probleme wie beispielsweise die ungeprüfte Einreise von Flüchtlingen
aufzuzeigen.

Der Senat hält jedoch fest, dass der Fall der Familie in Tirol, die
aufgrund eines Familienpasses in den Genuss von Vergünstigungen
kommt, nichts mit Flüchtlingen, deren Einreise nach Österreich oder
deren Verschleierung zu tun hat. Umso mehr erstaunt es, dass hier der
Autor einen Bezug zu Flüchtlingen herstellt und suggeriert, dass
Flüchtlinge gegenüber Österreichern bevorzugt werden. Flüchtlinge
werden so gegen Österreicher ausgespielt. Ohne Vorweis des
Familienpasses werden auch Flüchtlingen Vergünstigungen verwehrt, so
der Senat weiter.

Der Senat hält es für ethisch bedenklich, den Ärger über eine
bürokratische Vorgehensweise bei der Ausstellung von Freizeittickets
mit Flüchtlingen und deren ungeprüfte Einreise in Verbindung zu
bringen. Offenbar sollten hier Vorurteile und Ressentiments bei
manchen Lesern bedient bzw. geweckt werden.
Daher bewertet der Senat den Artikel als unzulässige
Pauschalverunglimpfung und Diskriminierung (Punkt 7 des Ehrenkodex)
und fordert die betroffene Medieninhaberin auf, die Entscheidung
freiwillig in der „Kronen Zeitung“ zu veröffentlichen.

SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND VON MITTEILUNGEN MEHRERER
LESERINNEN UND LESER

Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des
Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.

Im vorliegenden Fall führt der Senat 3 des Presserats aufgrund von
Mitteilungen mehrerer Leserinnen und Leser ein Verfahren durch
(selbständiges Verfahren aufgrund von Mitteilungen). In diesem
Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob eine Veröffentlichung
den Grundsätzen der Medienethik entspricht. Die Medieninhaberin der
„Kronen Zeitung“ hat von der Möglichkeit, an dem Verfahren
teilzunehmen, keinen Gebrauch gemacht.
Die Medieninhaberin der „Kronen Zeitung“ hat sich der
Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher nicht unterworfen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OPR

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