• 07.12.2016, 11:19:27
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  • OTS0086

VdF: Onisiwo-Urteil erneut bestätigt

Auch der Oberste Gerichtshof entschied für den Fußballer

Utl.: Auch der Oberste Gerichtshof entschied für den Fußballer =

Wien (OTS) - Der Fall Karim Onisiwo ist nun endgültig entschieden.
Nach dem Oberlandesgericht Wien hat nun auch der Oberste Gerichtshof
das Urteil bestätigt. Die Vereinigung der Fußballer (VdF), eine
Fachgruppe der younion_Die Daseinsgewerkschaft, hat dem Spieler in
diesem Verfahren Rechtsschutz gewährt. Vertreten wurde Karim Onisiwo
durch die Rechtsanwaltskanzlei Dris. Palka.

"Der ablösefreie Vereinswechsel ist nun Realität geworden, hat Karim
Onisiwo doch nicht nur in allen drei Instanzen vollständig Recht
bekommen, sondern auch von der FIFA die Zustimmung zum Vereinswechsel
gegen den Widerstand des Vereins erwirkt“, erklärt Rechtsanwalt
Robert Palka.

Hintergrund des durch alle drei Instanzen geführten Rechtsstreits
waren arbeitsrechtliche Bestimmungen, die zwar dem Verein eine
einseitige Verlängerung des Vertrags ermöglichten, dem Spieler aber
keine Chance auf Kündigungsmöglichkeit einräumten. Das ist
sittenwidrig, auch wenn verbesserte Konditionen für den
Verlängerungszeitraum vereinbart wurden, entschied das Gericht
erneut.

VdF-Geschäftsführer Rudi Novotny: "Das jetzt endgültige Urteil ist
auch deshalb von Bedeutung, weil noch eine Vielzahl ähnlicher
Verträge in der Bundesliga bestehen. Die Verantwortlichen müssen
jetzt darauf reagieren.“

Karim Onisiwo ist im Jänner vom SV Mattersburg ablösefrei in die
deutsche Bundesliga zum FSV Mainz 05 gewechselt.

Karim Onisiwo zu dem Urteil: "Nach dem in allen drei Instanzen
gewonnenen Prozess liegt es mir am Herzen, mich für die Unterstützung
durch die Gewerkschaft und die Kanzlei zu bedanken.“

VdF-Geschäftsführer Rudi Novotny: "Die Vereine sind gut beraten diese
rechtlichen Erkenntnisse in den Verträgen zu berücksichtigen. Mit
der bisherigen Praxis der einseitigen Optionen wird es nicht möglich
sein, gut ausgebildete Spieler zu behalten oder einen Transfererlös
zu erzielen.“

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