• 15.04.2016, 09:30:01
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„Neue EU-Schikanen für Wirte“ – falsche Darstellung in der „Kronenzeitung“

Wien (OTS) - Die Schlagzeile auf der Titelseite „Neue EU-Schikanen
für unsere Wirte“ sowie der dazugehörende Artikel „Neue-EU Schikane
für unsere Wirte: Jetzt werden Kalorien gezählt!“, veröffentlicht in
der „Kronen Zeitung“ vom 13.11.2015, verstoßen laut Senat 2 des
Presserats gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse.

Im Artikel wird berichtet, dass als „neue EU-Schikane“ mit dem
Jahreswechsel 2015/2016 alle Speisen in Lokalen wie Fertigprodukte in
Supermärkten behandelt und deren Nährwerte auf der Speisekarte
deklariert werden müssten. Außerdem wird die Meinung eines Wirtes
gebracht, wonach bei den Wirten eine absolute Umstrukturierung im
Gang sei und die Lebensmittelindustrie ihre Fertigprodukte auftischen
wolle.

Der Senat hält fest, dass im Artikel falsche Informationen
wiedergegeben werden: Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung
(LMIV) beinhaltet zwar eine verpflichtende Nährwertdeklaration, diese
betrifft aber lediglich verpackte Lebensmittel und gilt auch erst ab
dem 13.12.2016. Die LMIV kann im Internet abgerufen werden; eine
angemessene Recherche wäre dementsprechend einfach gewesen. Auf die
Gastwirte wirkt sich die Verordnung nicht aus. Laut Auskunft des
Bundesministeriums für Gesundheit sind in Österreich auch keine
nationalen Vorschriften für eine verpflichtende Nährwertinformation
für unverpackte Lebensmittel geplant.

Demzufolge ist auch die Schlagzeile auf der Titelseite „Neue
EU-Schikanen für unsere Wirte“ falsch.

Artikel und Schlagzeile verstoßen somit gegen Punkt 2.1 des
Ehrenkodex für die österreichische Presse, wonach Gewissenhaftigkeit
und Korrektheit in Recherche und Wiedergabe von Nachrichten oberste
Verpflichtung für Journalistinnen und Journalisten sind.

Der Senat forderte die Medieninhaberin der „Kronenzeitung“ auf, die
vorliegende Entscheidung freiwillig zu veröffentlichen.

SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND EINER MITTEILUNG EINES LESERS

Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des
Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.

Im vorliegenden Fall hat der Senat 2 des Presserats aufgrund einer
Mitteilung eines Lesers ein Verfahren durchgeführt (selbständiges
Verfahren aufgrund einer Mitteilung). In diesem Verfahren äußert der
Senat seine Meinung, ob ein Artikel den Grundsätzen der Medienethik
entspricht. Die Medieninhaberin der „Kronenzeitung“ hat von der
Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, nicht Gebrauch gemacht.

Bisher hat sich die Medieninhaberin der „Kronenzeitung“ der
Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht unterworfen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OPR

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