• 22.01.2016, 08:58:14
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EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN: Entscheidet das Parlament für eine Volksabstimmung zum EU-Austritt?

Dienstag, 26. Jänner: Sitzung des Verfassungsausschusses; Mittwoch, 27. Jänner: Behandlung des Volksbegehrens im Plenum des Nationalrats

Utl.: Dienstag, 26. Jänner: Sitzung des Verfassungsausschusses;
Mittwoch, 27. Jänner: Behandlung des Volksbegehrens im Plenum
des Nationalrats =

Zeiselmauer/Wien (OTS) - Bei der kommenden Sitzung des
Verfassungsausschusses, am 26.1. von 11 bis 13 Uhr, geht es
ausschließlich um das EU-Austritts-Volksbegehren und die darin
geforderte, für die Regierung verbindliche Volksabstimmung über den
Austritt aus der EU. Zu dieser öffentlichen Sitzung wurden zwei von
den Betreibern nominierte Experten geladen, nämlich der bekannte
niederösterreichische Ressourcenökonom Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer
und der Staatsrechtler Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider aus
Berlin. Diese werden - zusätzlich zu den ebenfalls geladenen
Bevollmächtigten Inge Rauscher, Helmut Schramm und Mag. Markus
Lechner - die Beweggründe und Argumente für dieses von über einer
Viertelmillion österreichischen Bürgern und Bürgerinnen (261.056)
Ende Juni 2015 unterzeichnete Volksbegehren gegenüber den
Abgeordneten darlegen. Weitere, von den Betreibern angebotene
Experten zum Thema - wie z.B. der freie Wirtschafts- und
Umweltjournalist Mag. Klaus Faissner oder der Tierarzt und
Tierschützer Dr. Franz-Joseph Plank - wurden vom Parlamentsausschuss
nicht geladen.

Die Plenums-Sitzung des Nationalrats, bei der über das Ergebnis der
Beratungen in diesem Ausschuß entschieden werden soll, wurde auf den
27.1. festgesetzt, also nur einen Tag nach dieser Sitzung (siehe auch
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160114_OTS0146). In den über
vier Monaten, die dem Verfassungsausschuss insgesamt zur Beratung des
Volksbegehrens gemäß der parlamentarischen Fristen zur Verfügung
standen, befaßte sich dieser in zwei Sitzungen insgesamt gerade
einmal dreieinhalb Stunden mit dem Thema. Deshalb überreichten die
Vertreter des Volksbegehrens in den letzten Tagen im Parlament jedem
einzelnen der 183 der im Plenum stimmberechtigten Abgeordneten ein
umfangreiches schriftliches Dossier (siehe Inhaltsverzeichnis im
Anhang): Darin enthalten inhaltliche Stellungnahmen von insgesamt
neun Autoren und weitere einschlägige Unterlagen zum EU-Austritt,
welcher inzwischen von 45 % der Gesamtbevölkerung befürwortet wird
(gemäß repräsentativer Meinungsumfrage des IMAS-Instituts vom Juli
2015). Es wird also niemals behauptet werden können, daß die
Abgeordneten keine fundierten Informationen und Unterlagen zur
Verfügung gehabt hätten!

Der Text des Volksbegehrens, um den es bei der Ausschußsitzung am
26.1. und der Plenarsitzung am 27.1. geht, lautet wörtlich: "Der
Nationalrat möge den Austritt der Republik Österreich aus der
Europäischen Union mittels Bundesverfassungsgesetz, welches einer
Volksabstimmung zu unterziehen ist, beschließen."

Dazu die Initiatorin und Bevollmächtigte des Volksbegehrens, Inge
Rauscher: "Was in Großbritannien von der Regierung bereits
beschlossen ist, nämlich die Abhaltung einer verbindlichen
Volksabstimmung über den EU-Austritt, muss auch in Österrreich
Wirklichkeit werden können!"

Verfassungsausschuß mit Experten zum EU-Austritts-Volksbegehren

 Datum:   26.1.2016, 11:00 - 13:00 Uhr
 Ort:     Parlament, Lokal VI
          Dr.-Karl-Renner-Ring 3, 1017 Wien

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | ANI

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