- 21.12.2015, 11:00:01
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Presserat: „Heute“ zeigt Ermordung Jugendlicher - Ethikverstoß
Wien (OTS) - Der Senat 3 des Presserats beschäftigte sich mit einem
Foto zu dem Artikel „Schülerin (16) stirbt bei Schwulen-Parade“,
erschienen in der Tageszeitung „Heute“ vom 04.08.2015. Auf dem Foto
ist zu sehen, wie ein jüdischer Extremist einer in der Zwischenzeit
verstorbenen 16-jährigen Schülerin ein Messer in den Rücken sticht.
Nach Ansicht des Senats verstößt die Veröffentlichung dieses Fotos
gegen die Punkte 5 (Persönlichkeitsschutz) und 6 (Intimsphäre) des
Ehrenkodex für die österreichische Presse.
In dem Artikel, zu dem Das Foto gehört, wird davon berichtet, dass
eine 16-jährige Schülerin, die bei der Jerusalemer Gay-Parade von
einem „jüdischen Extremisten“ attackiert wurde, gestorben ist.
Der Chefredakteur von „Heute“ hielt in einer Stellungnahme gegenüber
dem Presserat fest, dass das Bild, das den Messerstich zeigt,
weltweit in allen relevanten Medien in Print, TV und online
veröffentlicht worden sei. Im vorliegenden Fall seien die Eltern des
Mädchens von sich aus an Presse und Öffentlichkeit getreten, hätten
diese zu den Trauerfeierlichkeiten eingeladen und dort auch ein
Manifest verlesen. In dem Fall der Veröffentlichung eines Bildes, das
genau den Augenblick zeigt, in dem ein Terrorist im Zuge des
Anschlages auf „Charlie Hebdo“ einen Polizisten erschossen hat, habe
der Presserat ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung
dieses Fotos bejaht. Dieser Grundsatz sei auch hier zu
berücksichtigen.
Der Senat betont, dass es sich bei dem Opfer der Straftat um eine
Jugendliche handelt. Punkt 6.3 des Ehrenkodex schreibt vor, dass vor
der Veröffentlichung von Bildern und Berichten über Jugendliche die
Frage eines öffentlichen Interesses daran besonders kritisch zu
prüfen ist.
Dem Chefredakteur von „Heute“ ist zwar darin zuzustimmen, dass
grundsätzlich ein öffentliches Interesse an Berichten über eine
Messerattacke durch einen jüdischen Extremisten besteht.
Beim vorliegenden Bild geht der Senat jedoch davon aus, dass die
Persönlichkeitsinteressen der verstorbenen Schülerin gegenüber dem
Informationsinteresse der Allgemeinheit überwiegen. Der Senat
bewertet die Veröffentlichung als Eingriff in die Menschenwürde und
die Intimsphäre (siehe die Punkte 5.1 und 6.1 des Ehrenkodex).
Dieses Ergebnis steht im Einklang mit der Bewertung der
Veröffentlichung jenes Bildes, auf dem ein Polizist kurz vor der
Ermordung durch einen Terroristen im Zuge des Terrorangriffs auf die
Satirezeitschrift „Charlie Hebdo“ gezeigt wird (Fall 2015/02 und 11).
In diesem Fall hat der zuständige Senat des Presserats betont, dass
die Veröffentlichung des Bildes wegen der außergewöhnlichen Dimension
des Terrorakts ausnahmsweise gerechtfertigt erscheint.
Die Terrorattacke in Paris im Jänner dieses Jahres erreichte ein
anderes Ausmaß als die Attacke des jüdischen Extremisten; die
Berichterstattung über den Anschlag in Paris war entsprechend
umfangreicher. Hinzu kommt, dass das Opfer kein erwachsener Polizist
ist, sondern eine 16-jährige Privatperson.
Die betroffene Medieninhaberin wurde aufgefordert, die Entscheidung
freiwillig in der Tageszeitung „Heute“ zu veröffentlichen.
Dem Artikel war auch noch ein weiteres Foto beigefügt, dass die
Verstorbene zu Lebzeiten zeigt. Dieses Foto stammt offenbar von ihrer
Facebook-Seite.
Da die Eltern bewusst an die Öffentlichkeit herangetreten sind und
verschiedene andere Bilder ihrer Tochter herausgegeben haben, hält
der Senat die Veröffentlichung dieses Fotos als gerechtfertigt.
SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND VON MITTEILUNGEN VON LESERINNEN UND
LESERN
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des
Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall führte der Senat 3 des Presserats aufgrund von
Mitteilungen von Leserinnen und Lesern ein Verfahren durch
(selbständiges Verfahren aufgrund von Mitteilungen). In diesem
Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob ein Artikel oder ein
journalistisches Verhalten den Grundsätzen der Medienethik
entspricht. Die Medieninhaberin der Tageszeitung „Heute“ hat von der
Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, Gebrauch gemacht.
Die Medieninhaberin der Tageszeitung „Heute“ und hat sich der
Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher nicht unterworfen.
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