- 18.12.2015, 10:00:01
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Presserat: Kommentar von Christoph Biró verstößt gegen Ehrenkodex
176 Personen wandten sich an den Presserat
Utl.: 176 Personen wandten sich an den Presserat =
Wien (OTS) - Der Senat 1 des Presserats beschäftigte sich mit dem
Kommentar „Die Stimmung ist ja längst gekippt“ von Christoph Biró,
erschienen in der Steiermark-Ausgabe der „Kronen Zeitung“ vom 25.
Oktober 2015. Nach Meinung des Senats verstößt dieser Kommentar gegen
den Ehrenkodex für die österreichische Presse.
In dem Kommentar, dessentwegen sich 176 Personen an den Presserat
gewandt haben, geht es um die gegenwärtige Flüchtlingssituation. Die
Stimmung sei längst gekippt, und die Zeit, als die Flüchtlingsströme
mit Applaus empfangen wurden, vorbei, da zu viel passiert sei. Sodann
heißt es wörtlich: „Wir erfahren von jungen, testosteron-gesteuerten
Syrern, die sich äußerst aggressive sexuelle Übergriffe leisten, um
es harmlos auszudrücken. Da schlitzen Afghanen in den ÖBB-Waggons die
Sitze auf und verrichten nicht nur ihre Notdurft. ‚Da sitzen wir
nicht!‘, sagen sie, da sind ja Christen draufgesessen!‘ In den
Notquartieren verwenden sie die sanitären Einrichtungen nicht,
sondern erledigen ihr Geschäft just daneben und fordern weibliche
Hilfskräfte dann auf: Mach’s weg, dazu bist du ja da… Horden stürmen
die Supermärkte, reißen die Packungen auf, nehmen sich, was sie
wollen, und verschwinden dann wieder.“
Das Verfahren hat ergeben, dass die in dem Kommentar geschilderten
Vorfälle auf keinerlei Recherche beruhen. Darüber hinaus hat sich die
„Kronen Zeitung“ öffentlich distanziert: Der inkriminierte Kommentar
ist als „überspitzt“ und die Tatsachenfeststellungen und
Schlussfolgerungen als „nicht restlos überprüfbar“ bezeichnet worden.
Nach Meinung des Senates liegt es auch auf der Hand, dass durch
diesen Kommentar Flüchtlinge diskriminiert werden.
Eine in der „Kronen Zeitung“ selbst veröffentlichte Distanzierung
oder Entschuldigung ihren Lesern gegenüber ist nicht erfolgt.
Die unrichtigen Tatsachenbehauptungen des Kommentars verstoßen gegen
die Punkte 2 (Genauigkeit) und 7 (Schutz vor Pauschalverunglimpfungen
und Diskriminierung) des Ehrenkodex.
Der Senat fordert die Medieninhaberin der „Kronen Zeitung“ auf, die
vorliegende Entscheidung freiwillig zu veröffentlichen.
SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND VON MITTEILUNGEN VON LESERINNEN UND
LESERN
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der beiden
Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall hat der Senat 1 des Presserats aufgrund von
Mitteilungen von Leserinnen und Lesern ein Verfahren durchgeführt
(selbständiges Verfahren aufgrund einer Mitteilung). In diesem
Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob ein Artikel den
Grundsätzen der Medienethik entspricht. Die Medieninhaberin der
„Kronen Zeitung“ hat von der Möglichkeit, an dem Verfahren
teilzunehmen, keinen Gebrauch gemacht.
Bisher hat sich die Medieninhaberin der „Kronen Zeitung“ der
Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht unterworfen.
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