- 10.12.2015, 10:00:01
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Presserat: Artikel über Flüchtlinge schürt rassistische Vorurteile
Wien (OTS) - Der Senat 2 des Presserats beschäftigte sich mit dem
Artikel „Österreich wird endgültig zum Einwanderungsland“, erschienen
in der „Aktiv Zeitung“ vom 27./28.08.2015. Nach Ansicht des Senats
verstößt dieser Artikel gegen die Punkte 2 (Genauigkeit) und 7
(Pauschalverunglimpfung und Diskriminierung) des Ehrenkodex für die
österreichische Presse.
Der Artikel betrifft das Thema Flüchtlinge. Zunächst wird über die
derzeitige Situation in Österreich und der Steiermark berichtet. Im
letzten Teil des Artikels wird festgehalten, dass ein
„US-Militärstratege“ namens Thomas Barnett „zerstörerische
Positionen“ vertrete und „die Globalisierung mittels
Rassenvermischung sowie kultureller und religiöser Gleichschaltung
herbeiführen“ wolle. Am Ende wird Barnetts „Europaplan“ als Zitat
folgendermaßen beschrieben: „Das Endziel ist die Gleichschaltung
aller Länder der Erde, sie soll durch Vermischung der Rassen
herbeigeführt werden, mit dem Ziel einer hellbraunen Rasse für
Europa. Hierfür sollen jährlich 1,5 Millionen Einwanderer aus der
dritten Welt aufgenommen werden. Das Ergebnis ist eine Bevölkerung
mit einem durchschnittlichen IQ von 90, zu dumm zu begreifen, aber
intelligent genug, um zu arbeiten.“ Abgeschlossen wird der Artikel
mit dem Satz in kursiver Schrift: „Angesichts solcher Thesen
erscheint es zulässig für Menschen in Europa und Österreich, der
Flüchtlingswelle durchaus sorgenvoll entgegenzublicken!“
Die Medieninhaberin der „Aktiv Zeitung“ hat vorgebracht, dass
„sämtliche erwähnten Dinge“ einer Internetrecherche standhalten
würden und es den Lesern zumutbar sei, auch damit konfrontiert zu
werden. Dazu wurde ein von einer „Non Profit News Redaktion“ auf
„http://pressejournalismus.com“ veröffentlichter Beitrag mit dem
Titel „Der nicht mehr ganz so geheime Globalisierungsplan der USA“
als Quelle vorgelegt.
Der Senat ist der Auffassung, dass für den vorliegenden Artikel nicht
gewissenhaft und korrekt recherchiert wurde. Als Quelle eine Homepage
anzugeben, auf der u.a. eine nicht näher bestimmte „Non Profit News
Redaktion“ Beiträge verfasst, erfüllt das Gebot einer gewissenhaften
Recherche nicht.
Weite Passagen des kritisierten Artikels wurden wörtlich von dem
Beitrag auf der erwähnten Homepage übernommen. Es erfolgte weder eine
kritische Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Beitrags noch wurde
die Seriosität der Homepage oder des zitierten „US-Militärstrategen
Thomas Barnett“ geprüft. Dies wird in der Stellungnahme der
Medieninhaberin gegenüber dem Presserat auch gar nicht behauptet.
Dass etwas einer „Internetrecherche“ standhalte, lässt keinen
Rückschluss auf die Qualität und Seriosität der Quellen zu. Es ist
allgemein bekannt, dass es gerade im Internet auch viele unseriöse
Quellen gibt. Der Senat sieht in der Vorgehensweise einen Verstoß
gegen Punkt 2.1 des Ehrenkodex (gewissenhafte Recherche).
Der Senat bewertet den Artikel aber auch als rassistisch und
hetzerisch. Im Hinblick auf die angeführten Zitate Barnetts werden
Flüchtlinge und Migranten pauschal als dumm und eine Gefahr für
Europa dargestellt. Die europäische Bevölkerung solle zu einer
„hellbraunen Rasse“ vermischt werden, die „zu dumm zu begreifen, aber
intelligent genug, um zu arbeiten“ sei. Der Autor des Artikels nimmt
diese Zitate offenbar ernst, indem er abschließend feststellt, dass
Menschen in Europa und Österreich der Flüchtlingswelle daher zu Recht
sorgenvoll entgegenblickten.
Der Artikel schürt rassistische Vorurteile und Ängste. Die
Pauschalverunglimpfung und Diskriminierung iSd. Punkt 7 des
Ehrenkodex ist evident.
Die betroffene Medieninhaberin wurde aufgefordert, die Entscheidung
freiwillig in der „Aktiv Zeitung“ zu veröffentlichen.
SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND EINER MITTEILUNG EINER LESERIN
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des
Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall führte der Senat 2 des Presserats aufgrund einer
Mitteilung einer Leserin ein Verfahren durch (selbständiges Verfahren
aufgrund einer Mitteilung). In diesem Verfahren äußert der Senat
seine Meinung, ob ein Artikel den Grundsätzen der Medienethik
entspricht. Die Medieninhaberin der „Aktiv Zeitung“ hat von der
Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, Gebrauch gemacht.
Die Medieninhaberin der „Aktiv Zeitung“ hat sich der
Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats unterworfen.
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