- 01.12.2015, 19:22:04
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- OTS0241 OTW0241
Neues Staatsschutzgesetz: Koalition strebt Beschluss im Jänner an
SPÖ und ÖVP legten im Innenausschuss gemeinsamen Abänderungsantrag vor
Utl.: SPÖ und ÖVP legten im Innenausschuss gemeinsamen
Abänderungsantrag vor =
Wien (PK) - Das neue Staatsschutzgesetz nähert sich der Zielgerade.
Nach mehrmonatigem Tauziehen hat der Innenausschuss des Nationalrats
heute die Beratungen über den im Juli vorgelegten Regierungsentwurf
aufgenommen. Geht es nach den Koalitionsparteien, sollen am
ursprünglichen Gesetzestext noch einige wenige Adaptierungen
vorgenommen werden, ein entsprechender Abänderungsantrag wurde in der
heutigen Sitzung vorgelegt. Überdies haben SPÖ und ÖVP begleitende
Änderungen im Telekommunikationsgesetz beantragt. Die
Beschlussfassung des gesamten Gesetzespakets ist für den Jänner in
Aussicht genommen, zuvor will die Koalition noch mit den
Oppositionsparteien verhandeln.
Strittige Punkte gibt es jedoch noch viele, wie die heutigen
Beratungen zeigten. So äußerten sich sowohl die Grünen als auch die
FPÖ irritiert, dass mit dem "gesamtändernden Abänderungsantrag" der
Koalitionsparteien, anders als medial kolportiert, weder bestimmte
Deliktsgruppen aus dem Staatsschutzgesetz gestrichen noch wesentliche
Änderungen bei der Institution des Rechtsschutzbeauftragten
vorgenommen wurden. Von einem Senat sei im ganzen Gesetzestext
nirgends die Rede, monierten etwa die FPÖ-Abgeordneten Walter
Rosenkranz und Gernot Darmann. Seitens der Grünen wiesen Peter Pilz
und Albert Steinhauser darauf hin, dass nach wie vor auch Personen
ins Visier des Staatsschutzes geraten können, die sich über eine
Landeshymne lustig machen oder von denen die Polizei annimmt, dass
sie ein Hassposting verfassen könnten. Er habe sich offenbar
vorschnell falschen Hoffnungen hingegeben, bedauerte Pilz. Alle vier
Oppositionsparteien drängten außerdem auf eine Ausweitung der
parlamentarischen Kontrolle.
Laut ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon war bei der am Sonntag
abgehaltenen Pressekonferenz zum neuen Staatsschutzgesetz ohnehin nie
von einem "Senat", sondern nur von "senatsartigen Entscheidungen" der
Rechtsschutzbeauftragten die Rede. Alles andere sei eine mediale
Interpretation, meinte er und bekräftigte, dass die Grundlage für die
Verhandlungen mit der Opposition nicht Medienberichte, sondern der am
Tisch liegende Abänderungsantrag sei.
Rechtsschutzbeauftragter muss sich mit StellverteterInnen abstimmen
Im Wortlaut heißt es dazu im nunmehrigen Gesetzentwurf, dass sich der
Rechtsschutzbeauftragte und seine StellvertreterInnen bei der
Genehmigung besonderer Ermittlungsmethoden und anderen ihnen
übertragenen Aufgaben im Bereich des Staatsschutzes "regelmäßig über
ihre Wahrnehmungen zu unterrichten und in grundsätzlichen Fragen der
Aufgabenerfüllung eine einvernehmliche Vorgangsweise anzustreben
haben". Einer bzw. eine der StellvertreterInnen muss außerdem
mindestens zehn Jahre als Richter/Richterin oder
Staatsanwalt/Staatsanwältin tätig gewesen sein. Überdies soll eine
verpflichtende räumliche Trennung von der Generaldirektion für die
öffentliche Sicherheit die Unabhängigkeit der drei
Rechtsschutzbeauftragten unterstreichen.
Weitere Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf (763 d.B.)
betreffen die Organisation des Staatsschutzes und die
parlamentarische Kontrolle. Demnach werden die Berichtspflichten des
Innenministeriums gegenüber dem vertraulichen Unterausschuss des
Innenausschusses, der parlamentarische Kontrollaufgaben im Bereich
des Verfassungsschutzes wahrnimmt, teilweise ausgeweitet. Außerdem
ist bei Bedarf ein direkter Austausch zwischen dem
Rechtsschutzbeauftragten und dem Unterausschuss vorgesehen, wobei die
Initiative zum Austausch von beiden Seiten ausgehen kann.
Organisatorisch wird es statt einem Bundesamt für Verfassungsschutz
und Terrorismusbekämpfung und neun Landesämtern, wie es der
Regierungsentwurf ursprünglich vorgesehen hatte, nun aller
Voraussicht nach nur ein Bundesamt plus neun zusätzliche
Spezialeinheiten der Landespolizeidirektionen geben. Ihnen sind in
Hinkunft staatsschutzrelevante Aufgaben wie die erweiterte
Gefahrenforschung zum Schutz vor verfassungsgefährdenden Angriffen
und die Beurteilung und Analyse entsprechender Bedrohungen
vorbehalten, wobei die Fäden beim Bundesamt bzw. im Innenministerium
zusammenlaufen sollen. Keine Änderungen wurden mit dem
Abänderungsantrag bei den erweiterten behördlichen Befugnissen zur
Beobachtung verdächtiger Einzelpersonen, den im Gesetz verankerten
Deliktsgruppen, dem möglichen Einsatz von V-Leuten im Zuge verdeckter
Ermittlungen und den Speicherfristen für Daten vorgenommen.
Mikl-Leitner: Für Kampf gegen Terrorismus braucht es richtige
Instrumentarien
Innenministern Johanna Mikl-Leitner zeigte sich überzeugt, dass
Österreich mit den neuen Bestimmungen im Kampf gegen den Terrorismus
gut aufgestellt sein wird. Niemand könne Terroranschläge
ausschließen, betonte sie, jedes EU-Land rüste angesichts der
aktuellen Bedrohungslage die Polizei aber auf, und zwar sowohl in
personeller Hinsicht als auch was die Befugnisse betrifft. "Wir
kommen im Kampf gegen den Terror nicht mit Romantik weiter", es
brauche die richtigen Instrumentarien für den Staatsschutz,
bekräftigte sie.
Sowohl Mikl-Leitner als auch ÖVP-Sicherheitssprecher Amon betonten
allerdings, dass es sich beim neuen Staatsschutzgesetz um keine
Anlassgesetzgebung handle. Die jüngsten Anschläge in Paris haben
ihrer Ansicht nach jedoch die Notwendigkeit einer Neuaufstellung des
Verfassungsschutzes verdeutlicht. Man habe es mit neuen Tätertypen zu
tun, die gut ausgebildet sind, wahllos gegen Zivilisten vorgehen und
das Internet intensiv nutzten, sagte Mikl-Leitner, darauf müsse man
reagieren.
Wesentlich ist für Mikl-Leitner, dass es sich beim Staatsschutz
weiter um eine polizeiliche Sicherheitsbehörde handelt. Anders als
bisher hätten in Hinkunft aber nicht mehr alle PolizistInnen die
gleichen Befugnisse, vielmehr würden alle staatsschutzrelevanten
Ermittlungen in einem Amt konzentriert. Ein Schwerpunkt des
Staatsschutzes werde die Prävention sein, hob Mikl-Leitner hervor,
dafür brauche es zusätzliche Befugnisse.
Zur Kritik an der Institution des Rechtsschutzbeauftragten merkte
Mikl-Leitner an, dieser schaffe sowohl Rechtssicherheit für die
Bevölkerung als auch für den Staatsschutz. Es gebe außerdem in keinem
anderen Bereich der Republik ein derart strenges
Ernennungserfordernis wie für die Rechtsschutzbeauftragten. Sie hoffe
sehr, dass die Beratungen über das Gesetz zu einem guten Ende kommen
werden, betonte die Innenministerin.
Opposition sieht noch viel Verhandlungsbedarf
Die Opposition sieht allerdings noch in vielen Punkten
Verhandlungsbedarf. So äußerten sich sowohl Grün-Abgeordneter Peter
Pilz als auch die FPÖ-Abgeordneten Walter Rosenkranz und Gernot
Darmann enttäuscht, dass sich medial kolportierte Verbesserungen am
Gesetzentwurf nicht im von ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon
vorgelegten V-S-Abänderungsantrag wiederfinden. Delikte wie die
Herabwürdigung staatlicher Symbole, Hasspostings oder die
Rädelsführerschaft bei Landfriedensbruch seien nach wie vor im
Straftatenkatalog enthalten, kritisierte Pilz. Allein das Wort
"weltanschaulich" habe man durch das Wort "ideologisch" ersetzt. Es
sei nicht so, dass die Grünen die genannten Delikte gutheißen würden,
unterstrich Pilz, es sei aber notwendig den Staatsschutz auf zentrale
Aufgaben wie die Bekämpfung von Terrorismus, Extremismus und Spionage
zu konzentrieren. Sollte sich an den Bestimmungen nichts ändern,
werde er wie angekündigt öffentlich "kleine Korrekturen" an der
Kärntner Landeshymne vornehmen, um zu schauen, ob er damit ins Visier
des Staatsschutzes gerate.
Änderungsbedarf sehen Pilz und sein Fraktionskollege Albert
Steinhauser aber nicht nur bei den Deliktsgruppen, sondern auch beim
Rechtsschutz und beim Einsatz von V-Leuten. Man müsse sich fragen, ob
es wirklich sinnvoll sei, Dschihadisten als bezahlte Spitzel
anzuwerben, meinte Pilz. Er sieht dadurch ein großes Risiko, dass der
Staatsschutz selbst von Dschihadisten unterwandert wird. Steinhauser
wies ergänzend darauf hin, dass man in Deutschland mit dem Einsatz
von V-Leuten "hochgradig gescheitert ist". Er sei an ernsthaften
Verhandlungen über das Gesetz interessiert, versicherte Pilz, ohne
Änderungen könnten sich die Grünen aber keine Zustimmung vorstellen.
FPÖ kritisiert "schwammige" Gesetzesbegriffe
Auch die FPÖ-Abgeordneten Walter Rosenkranz und Gernot Darmann
drängten auf weitere Änderungen im Gesetz. Es gebe zwar gewisse
Verbesserungen im Entwurf, aber nicht in dem Ausmaß wie notwendig,
betonte Rosenkranz und forderte unter anderem eine präzisere
Formulierung des Deliktkatalogs und schwammiger Gesetzesbegriffe wie
"Gruppierung" ein.
Ebenso noch nicht geklärt ist nach Ansicht der FPÖ die Frage des
Rechtsschutzes. Schon jetzt müssten sich der Rechtsschutzbeauftragte
und seine Stellvertreter untereinander abstimmen, äußerte sich
Rosenkranz irritiert, dass diese notwendige Abstimmung "nun unter dem
Etikett 'Senat' verkauft werden soll". Es gebe ein enormes
Auseinanderklaffen zwischen den medialen Ankündigungen am Sonntag und
dem vorliegenden Abänderungsantrag, stellte auch Darmann fest.
Zusammenfassend nannte Rosenkranz die Verhandlungsposition seiner
Fraktion: "Bei einem gescheiten Gesetz stimmen wir zu, bei einem
nicht gescheiten Gesetz nicht."
Deutliche Verbesserungen gegenüber dem allerersten Entwurf für ein
neues Staatsschutzgesetz räumte NEOS-Abgeordneter Nikolaus Alm ein.
Wie die anderen Oppositionsparteien sieht er aber noch nicht alle
Kritikpunkte ausgeräumt. Konkret urgierte er etwa Nachbesserungen
beim Deliktskatalog, beim Rechtsschutz, beim Einsatz von V-Leuten und
bei der parlamentarischen Kontrolle. Außerdem hält er es für
notwendig, die Divergenz zwischen der erlaubten Dauer der
Datenspeicherung und der Dauer der Protokollierungspflicht zu
beseitigen.
Seitens des Team Stronach hob Christoph Hagen die Notwendigkeit der
Ausweitung der Polizeibefugnisse hervor. Wer mehr Sicherheit wolle,
müsse Einschränkungen der Privatsphäre in Kauf nehmen, unterstrich
er. Er drängte jedoch auf eine Ausweitung der parlamentarischen
Kontrolle. Vorstellen kann sich Hagen auch eine vorerst befristete
Regelung der neuen Bestimmungen für zwei bis drei Jahre.
Koalition will mit Opposition verhandeln
Grundsätzlich zufrieden äußerten sich die beiden SPÖ-Abgeordneten
Hannes Fazekas und Rudolf Plessl. Seit der Vorlage des Erstentwurfs
sei viel Positives passiert, viele Schärfen seien aus dem Gesetz
entfernt worden, betonte Fazekas. Allerdings sieht auch die SPÖ noch
nicht alle Fragen geklärt, etwa was die Ausbildung der
StaatschützerInnen und die vorgesehenen Sicherheitsüberprüfungen
betrifft. Zum Thema Rechtsschutzbeauftragter merkte Fazekas an, eine
richterliche Kontrolle würde zu einem Spannungsverhältnis zwischen
Justiz, Exekutive und Legislative führen.
ÖVP-Abgeordneter Amon signalisierte namens der Koalition Bereitschaft
für intensive Gespräche mit der Opposition. Er ist allerdings
überzeugt, dass es mit dem nunmehr vorliegenden Gesetzestext gelungen
ist, eine ausgewogene Balance zwischen Freiheit und Sicherheit
herzustellen. Es würden keinerlei Bürgerfreiheiten eingeschränkt,
bekräftigte er. Zudem sei ein hohes Maß an Rechtsschutz
sichergestellt. RichterInnen sollten keine exekutiven Aufgaben
wahrnehmen, sondern etwaiges Fehlverhalten nachgeordnet prüfen,
verteidigte er die Institution des Rechtsschutzbeauftragten. Amon ist
auch überzeugt, dass der Einsatz von V-Leuten zu keinem
Massenphänomen wird, in ganz spezifischen Fällen würde ein solcher
aber durchaus Sinn machen.
Gridling: 217 Anzeigen gegen verdächtige Dschihadisten
Ausdrücklich verteidigt wurde der Einsatz von V-Leuten auch von
Innenministerin Mikl-Leitner und vom Leiter des Bundesamtes für
Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Peter Gridling. Einen
Vergleich mit Deutschland sehen beide nicht für angebracht. Wenn man
17 Nachrichtendienste auf Länderebene und 17 Landeskriminalämter
habe, die alle V-Personen einsetzen könnten, sei es weitaus
schwieriger, Kontrolle zu bewahren, als wenn es, wie in Österreich
vorgesehen, eine zentrale Datenbank, gepaart mit umfangreichen
Dokumentations- und Kontrollpflichten gebe, hielt Gridling fest.
Überdies sei sichergestellt, dass auch V-Personen dem Strafrecht
unterliegen.
Laut Gridling hat die Exekutive zuletzt in 256 Fällen in Richtung
Dschihadismus ermittelt, gegen 217 Personen wurde bis dato Anzeige
erstattet. Es sei auch schon zu einigen Verurteilungen gekommen. Mit
Stichtag gestern befanden sich 27 Personen in Haft.
Das neue Staatsschutzgesetz sieht Gridling als einen Meilenstein in
der Geschichte des Staatsschutzes. Seiner Ansicht nach sind im Gesetz
auch alle notwendigen Schranken und Aufsichtsmöglichkeiten enthalten.
So müsse sich ein Beamter zunächst einmal fragen, ob es sich bei
einem Sachverhalt um einen verfassungsgefährdenden Angriff handle,
und dann noch vor dem Start von Ermittlungen die Genehmigung des
Rechtsschutzbeauftragten einholen. Für besondere Ermittlungsmethoden
wie Observationen, verdeckte Ermittlungen oder Datenauskünfte brauche
es gesonderte Ermächtigungen. Bei der Datenspeicherung wird Gridling
zufolge außerdem klar zwischen verdächtigen Personen auf der einen
Seite und Kontakt- und Begleitpersonen auf der anderen Seite
unterschieden. Daten von Kontakt- und Begleitpersonen dürften nur
gespeichert werden, wenn daraus relevante Erkenntnisse für die
Ermittlungen gewonnen werden können.
Nach dem Ende der Ermittlungen können die Daten noch zwei Jahre
aufbewahrt werden, skizzierte Gridling. Eine Verlängerung der Frist
bis zu insgesamt sechs Jahren sei nur bei jährlicher Genehmigung des
Rechtsschutzbeauftragten möglich. Für Innenministerin Mikl-Leitner
macht diese Vorgehensweise Sinn, derzeit müssten nach neun Monaten
alle Daten gelöscht werden, selbst wenn nicht alle Verdachtsmomente
ausgeräumt werden konnten. Damit drohe man wertvoller
Ermittlungsergebnisse verlustig zu gehen, wenn der Betroffene zu
einem späteren Zeitpunkt neuerlich ins Visier des Staatsschutzes
gerät.
FPÖ-Abgeordneter Gernot Darmann hält die sechsjährige Speicherdauer
allerdings für überschießend. Ihm zufolge kann diese Maximaldauer
außerdem weiter überzogen werden, wenn es aus irgendwelchen Gründen
nicht möglich ist, die Betroffenen von den abgeschlossenen
Ermittlungen zu informieren, wie es das Gesetz grundsätzlich
vorsieht.
Mikl-Leitner will über neue Mechanismen wie Ausnahmezustand
diskutieren
Abseits der Diskussion über das Staatsschutzgesetz bekräftigte
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner ihre Absicht, eine offene
Diskussion über neue Befugnisse der Staatsorgane in Krisensituationen
zu führen. Im Gegensatz zu Frankreich habe Österreich etwa nicht die
Möglichkeit, den Ausnahmezustand zu verhängen, machte sie geltend.
Man müsse rechtzeitig darüber nachdenken, ob die geltenden Befugnisse
der Polizei für Worst-Case-Situationen ausreichten. Mikl-Leitner hat
in diesem Sinn den Auftrag für die Einleitung eines
Diskussionsprozesses auf Wissenschafts- und Expertenebene erteilt.
Auf wiederholte Nachfrage von Grün-Abgeordnetem Peter Pilz
bekräftigte Mikl-Leitner, dass sie noch keine konkreten Vorstellungen
habe, etwa ob in Ausnahmesituationen die Verhängung von Hausarrest
oder andere Grundrechteeinschränkungen möglich sein sollen. Für Pilz
ist diese Vorgangsweise äußerst fahrlässig. ÖVP-Sicherheitssprecher
Werner Amon hält es demgegenüber für legitim, darüber nachzudenken,
welche Möglichkeiten Staatsorgane in besonderen Krisenfällen haben
sollen.
Erweiterte Befugnisse bei der Observierung von Einzelpersonen
Ziel des neuen Polizeilichen Staatsschutzgesetzes und der
begleitenden Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz und im
Telekommunikationsgesetz ist ein effektiver Schutz vor
terroristischen Bedrohungen. Neben einer Neuorganisation des
Staatsschutzes sind in diesem Zusammenhang vor allem erweiterte
Befugnisse bei der Observierung von Einzelpersonen vorgesehen.
Außerdem soll es künftig möglich sein, V-Leute im Zuge von verdeckten
Ermittlungen einzusetzen. Probeweise erlaubt wird auch das Tragen von
Körperkameras durch PolizistInnen.
Konkret können Betroffene künftig dann unter Beobachtung gestellt
werden, wenn ein "begründeter Gefahrenverdacht" besteht, dass sie in
absehbarer Zeit einen verfassungsgefährdenden Angriff begehen, wobei
die davon umfassten Straftaten taxativ aufgezählt werden. Darunter
fallen etwa die Begründung bzw. Finanzierung einer terroristischen
Vereinigung, das unerlaubte Hantieren mit radioaktivem Material,
nachrichtendienstliche Tätigkeit und Wirtschaftsspionage, bestimmte
Formen von Verhetzung, die Hortung von Kampfmittel, Hackerangriffe
gegen staatliche Einrichtungen und kritische Infrastrukturen sowie
Verstöße gegen das Kriegsmaterialgesetz und das Verbotsgesetz. Bei
einigen der im Gesetz aufgelisteten Deliktsgruppen müssen zusätzlich
zum Tatbestand außerdem "ideologische oder religiöse" Motive
vorliegen. Der Informationsaustausch mit ausländischen
Sicherheitsbehörden sowie bestimmten anderen in- und ausländischen
Stellen ist ausdrücklich gestattet.
Begleitend zu den neuen Behördenbefugnissen sind auch Änderungen im
Telekommunikationsgesetz vorgesehen. Damit soll eine gesetzliche
Grundlage für die Erteilung von vom Staatsschutz angeforderter
Auskünfte durch Telekom-Anbieter geschaffen werden. Über den heute
von SPÖ und ÖVP vorgelegten Gesetzesantrag soll gemeinsam mit dem
neuen Staatsschutzgesetz abgestimmt werden.
Umfassende Datenschutzbestimmungen
In zwei eigenen "Hauptstücken" des Staatsschutzgesetzes geregelt ist
der Umgang der Staatsschutzbehörden mit personenbezogenen Daten und
der Rechtsschutz der BürgerInnen. So wird etwa ausdrücklich normiert,
dass die Staatsschutzbehörden bei der Verarbeitung und Übermittlung
personenbezogener Daten die Verhältnismäßigkeit zu beachten haben und
bei der Verwendung sensibler und strafrechtlich relevanter Daten
angemessene Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltungsinteressen der
Betroffenen zu treffen sind. Ein automatisierter Datenabgleich,
Stichwort Rasterfahndung, ist untersagt.
Für die erweiterte Gefahrenforschung und den Einsatz besonderer
Ermittlungsmethoden wie verdeckte Observationen, Abhörmaßnahmen sowie
die Einholung von Auskünften zu IP-Adressen, Handy-Standortdaten und
Reisebewegungen brauchen die StaatsschützerInnen eine ausdrückliche
Ermächtigung des Rechtsschutzbeauftragten des Innenressorts bzw.
seiner StellvertreterInnen. Die Ermächtigung ist dabei grundsätzlich
auf sechs Monate befristet, kann aber - auch mehrmals - verlängert
werden. Gleichzeitig wird ausdrücklich festgehalten, dass die im
konkreten Fall eingesetzten Ermittlungsmaßnahmen in einem
angemessenen Verhältnis zur befürchteten Straftat stehen müssen und
die Ermittlungen zu beenden sind, sobald die Voraussetzungen
wegfallen. Keine gesonderte Erlaubnis ist für Recherchen in offenen
Internet-Foren, Blogs und Newsgroups erforderlich.
Erhobene Daten zu Verdächtigen und ihren Kontaktpersonen sind
grundsätzlich spätestens nach fünf Jahren zu löschen, wobei eine
Aktualisierung und etwaige Richtigstellung von Daten laufend zu
erfolgen hat. Um missbräuchliche Datenabfragen zu vermeiden, muss
überdies jede Abfrage und Übermittlung personenbezogener Daten so
protokolliert werden, dass sie einer bestimmten Person zugeordnet
werden kann. Diese Protokollaufzeichnungen sind drei Jahre lang
aufzubewahren. Eine längere Speicherung eigentlich zu löschender
personenbezogener Daten ist nur in Ausnahmefällen und nur mit
Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten gestattet, sechs Jahren nach
Ende der erteilten Ermittlungs-Ermächtigung ist allerdings endgültig
Schluss.
Nach dem Ende der besonderen Ermittlungsmaßnahmen sind die
Betroffenen grundsätzlich über Anlass, Art und Dauer der Observation
zu informieren. Nur in begründeten Fällen kann diese Information
aufgeschoben werden bzw. unterbleiben, wobei auch hier der
Rechtschutzbeauftragte das letzte Wort hat. Der
Rechtsschutzbeauftragte hat darüber hinaus dem Innenministerium
jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit und seine Wahrnehmungen
zu erstatten, der auch dem geheimen Unterausschuss des
Innenausschusses des Nationalrats vorzulegen ist.
Einsatz von V-Leuten bei verdeckten Ermittlungen möglich
Begleitend zum neuen Polizeilichen Staatsschutzgesetz werden auch
Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz vorgenommen. So wird den
Sicherheitsbehörden künftig der Einsatz von Vertrauensleuten im Zuge
verdeckter Ermittlungen ausdrücklich gestattet. Sie sollen nicht nur
zur Abwehr verfassungsgefährdender Bedrohungen, sondern auch bei
Ermittlungen gegen kriminelle Organisationen zum Einsatz kommen
können. Aufgrund der äußerst konspirativ agierenden Personenkreise in
diesen Bereichen und wegen vorhandener Sprachbarrieren sei es
schwierig, Sicherheitsorgane in verdächtige Gruppierungen
einzuschleusen, heißt es dazu in der Begründung. Zur Kontrolle der
angeheuerten Vertrauensleute sind gewisse Führungs-, Überwachungs-
und Dokumentationspflichten vorgesehen.
Ausgeweitet wird daneben auch die Möglichkeit, Handy-Standortdaten zu
ermitteln. Nicht nur gefährdete Personen wie potentielle
SelbstmörderInnen sollen in Hinkunft geortet werden dürfen, sondern
auch Personen, die im Zuge der erweiterten Gefahrenforschung in das
Visier der Ermittler geraten sind und von denen eine konkrete Gefahr
für das Leben, die Gesundheit oder die Freiheit eines Menschen
ausgeht. Als Beispiel werden etwa Personen genannt, die angekündigt
haben, eine Bombe zu zünden.
Polizei soll bei Einsätzen künftig Körperkameras verwenden können
Mit so genannten "body worn cams" will das Innenministerium
Polizeieinsätze künftig besser dokumentieren und damit nicht nur die
Verfolgung von StraftäterInnen erleichtern, sondern auch strafbaren
Handlungen vorbeugen und die Rechtmäßigkeit von Amtshandlungen
kontrollieren, wie in den Erläuterungen vermerkt wird. Die Erlaubnis
zum Einsatz der Kameras ist vorerst bis Ende 2019 befristet, in einem
ersten Schritt sollen 25 Körperkameras zu Erprobungszwecken
angeschafft werden. Darüber hinaus soll es den Sicherheitsbehörden
künftig ausdrücklich gestattet sein, auch kleinere Splittergruppen
rund um Demonstrationen zu filmen und vorhandenes Videomaterial auch
zur Verfolgung bestimmter Verwaltungsübertretungen zu verwenden.
Damit hofft man etwa Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz bei
Sportgroßveranstaltungen leichter ahnden zu können.
Schließlich sollen mit zwei neuen Bestimmungen im
Sicherheitspolizeigesetz die Befugnisse von Sicherheitsorganen in
Passagierflugzeugen klar geregelt und eine gesetzliche Grundlage für
die digitale Verarbeitung und personenbezogene Zuordnung von Spuren
geschaffen werden, die auf Grundlage der Strafprozessordnung
ermittelt wurden.
FPÖ und NEOS fordern Evaluierung der Polizeibefugnisse
Mitverhandelt mit dem neuen Staatsschutzgesetz wurden ein Antrag der
FPÖ (283/A(E)) und ein Antrag der NEOS (1413/A(E)). Den beiden
Oppositionsparteien geht es insbesondere darum, die Befugnisse der
Sicherheitsbehörden zu evaluieren und "grundrechtsschonende
Aufklärungsmethoden" zu forcieren, wie es NEOS-Abgeordneter Nikolaus
Alm formuliert. Beide Anträge wurden gemeinsam mit dem
Staatsschutzgesetz vertagt, was die AntragstellerInnen ausdrücklich
bedauerten. Es wäre sinnvoll gewesen, die bestehenden
Polizeibefugnisse zu evaluieren, bevor man das neue Gesetz
beschließt, hielt FPÖ-Abgeordneter Rosenkranz fest. (Schluss
Innenausschuss) gs
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