- 01.12.2015, 11:10:26
- /
- OTS0082 OTW0082
Presserat: Post von Jeannée an Amnesty International verstößt gegen Ehrenkodex
Wien (OTS) - Der Senat 1 des Presserats beschäftigte sich mit dem
Kommentar „Post von Jeannée – An Amnesty International“, erschienen
auf Seite 2 der „Kronen Zeitung“ vom 15.08.2015. Nach Ansicht des
Senats verstößt dieser Beitrag gegen den Ehrenkodex für die
österreichische Presse.
In dem Kommentar kritisiert der Verfasser einen Bericht von „Amnesty
International“ zur Lage im Flüchtlingslager in Traiskirchen. Ihn
packe „die kalte Wut ob des ‚Skandal‘-Berichts, durch den unser Land
besudelt, diskriminiert, verleumdet“ werde. Der Bericht stamme von
„Damen und Herren, die aus London eingeflogen wurden, in einem
vornehmen Luxushotel abstiegen, sich in klimatisierten Limousinen
nach Traiskirchen kutschieren ließen, dort sechs Stunden völlig
sicher umherstaksten, das eine oder andere Gespräch führten,
anscheinend wahrscheinlich gepflegt zu Abend aßen und wieder
verschwanden.“ Dass Fehler gemacht würden, liege in der Natur der
Sache, „mit der selbst die zuständigen Stellen wie Caritas und Rotes
Kreuz schlicht und einfach überfordert“ seien, er lasse sich aber
„nicht von irgendwelchen Arroganzlingen aus London, die sich nicht
nach Syrien, in den Irak oder nach Libyen wagen, um dort zu ‚prüfen‘,
unser Land schlechtmachen.“
Mehrere Leserinnen und Leser kritisierten, dass die Mitglieder des
Teams von Amnesty International nicht aus London eingeflogen worden
seien und der Kommentar daher unwahr sei.
Am 19.08.2015 wurde auf Seite 14 der „Kronen Zeitung“ der Kommentar
„Post von Jeannée – An Amnesty International (Teil zwei)“
veröffentlicht, in dem sich unter anderem folgende Passage findet:
„Alles nicht wahr, heult Rauscher. Weil das Prüfer-Team gar nicht aus
London eingeflogen wurde, sondern aus Österreich kam. Mea culpa! Aber
so what? Nur umso ärger und widerwärtiger! Denn wenn die ‚Prüfer‘
nicht aus der Londoner AI-Zentrale in Marsch gesetzt wurden, um die
‚skandalösen und menschenunwürdigen Zustände‘ für Flüchtlinge in
Traiskirchen zu dokumentieren… …wo alles Menschenmögliche getan wird,
um das Leid dieser Ärmsten der Armen zu lindern… … wenn also diese
Leute Landsleute sind, dann heiße ich sie Nestbeschmutzer.“
Der Senat vertritt die Ansicht, dass der Beitrag „Post von Jeannée –
An Amnesty International“ vom 15.08.2015 gegen Punkt 2 des Ehrenkodex
(Genauigkeit) verstößt, da die Prüfer entgegen der Behauptung in
diesem Kommentar nicht „aus London eingeflogen“ wurden.
Die zweite „Post von Jeannée“ wertet der Senat nicht als
Richtigstellung und Entschuldigung. Der Autor gestehet in dieser zwar
ein, dass die Prüfer nicht „aus London eingeflogen“ seien, sondern es
sich um „Landsleute“ handle. Durch die Formulierung „Mea culpa! Aber:
So what?“ wird dies jedoch so dargestellt, als ob es ohnedies völlig
unproblematisch wäre, wenn in einer Veröffentlichung falsche Fakten
präsentiert werden.
Der Senat forderte die Medieninhaberin der „Kronen Zeitung“ auf, die
vorliegende Entscheidung freiwillig zu veröffentlichen.
SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND VON MITTEILUNGEN VON LESERINNEN UND
LESERN
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der beiden
Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall hat der Senat 1 des Presserats aufgrund von
Mitteilungen von Leserinnen und Lesern ein Verfahren durchgeführt
(selbständiges Verfahren aufgrund einer Mitteilung). In diesem
Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob ein Artikel den
Grundsätzen der Medienethik entspricht. Die Medieninhaberin der
„Kronen Zeitung“ hat von der Möglichkeit, an dem Verfahren
teilzunehmen, keinen Gebrauch gemacht.
Bisher hat sich die Medieninhaberin der „Kronen Zeitung“ der
Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht unterworfen.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OPR






