- 23.10.2015, 09:30:01
- /
- OTS0024 OTW0024
Presserat: Zwei Artikel auf „Krone.at“ diskriminieren Flüchtlinge
Wien (OTS) - Der Senat 3 des Presserats beschäftigte sich mit den
beiden Artikeln "Wegen Essen und Quartier: Wirbel im Asyl-Zeltlager"
und "Flüchtlinge bewarfen die Polizei mit Essen", erschienen am
31.05.2015 bzw. am 02.06.2015 auf "krone.at".
Nach Ansicht des Senats verstoßen die Artikel gegen die Punkte 2
(Genauigkeit) und 7 (Schutz vor Pauschalverunglimpfungen und
Diskriminierung) des Ehrenkodex für die österreichische Presse.
In den Artikeln wird über Vorfälle in einem Asyl-Zeltlager in
Oberösterreich berichtet. Im ersten Artikel wird angemerkt, dass ein
Mann gedroht habe, sich den Hals durchzuschneiden, weil er mit dem
Essen nicht zufrieden gewesen sei und ihm keine kostenlosen
Tabakwaren zur Verfügung gestellt worden seien. Um die 50 Bewohner
hätten sich dem Protest angeschlossen und ihr Essen auf den Boden
geworfen. Sie hätten geschrien und herumgefuchtelt, als Polizisten
versuchten, die Situation zu klären. Im zweiten Artikel wird darüber
hinaus behauptet, dass Polizisten von 50 Asylwerbern mit Essen
beworfen worden seien. Wörtlich heißt es: "Acht Funkstreifen mussten
eingreifen, als die Ordnungshüter vor Ort von dem Mob mit
Lunchpaketen beworfen wurden."
Laut Auskunft des Sprechers der Polizei Oberösterreich sei die
Schilderung in den Artikeln aufgebauscht, verstärkt, übertrieben und
verkürzt. Laut Polizeibericht habe zwar ein Flüchtling mit Suizid
gedroht, im Rahmen des Polizeieinsatzes hätten sich jedoch bloß fünf
bis sieben andere Flüchtlinge wegen des Essens beschwert. Diese fünf
bis sieben Personen hätten die Polizei auch nicht mit ihren
Essenspaketen beworfen, sondern ihre Essenspakete aus Unmut zu Boden
geworfen.
Der Senat hält die Angaben des Polizeisprechers für glaubwürdig und
geht daher davon aus, dass die Geschehnisse in den Artikeln nicht
gewissenhaft und korrekt wiedergegeben wurden (siehe Punkt 2.1 des
Ehrenkodex).
Der Senat hat den Eindruck, dass das Medium die syrischen Flüchtlinge
bewusst in einem schlechteren Licht erscheinen lassen wollte. Vor
diesem Hintergrund verstoßen die Artikel nach Auffassung des Senats
auch gegen Punkt 7.2 des Ehrenkodex, der Diskriminierungen aus
ethnischen und nationalen Gründen verbietet.
Die betroffene Medieninhaberin wurde aufgefordert, die Entscheidung
freiwillig auf "krone.at" zu veröffentlichen.
SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND VON MITTEILUNGEN VON LESERINNEN UND
LESERN
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des
Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall führte der Senat 3 des Presserats aufgrund von
Mitteilungen von Leserinnen und Lesern ein Verfahren durch
(selbständiges Verfahren aufgrund von Mitteilungen). In diesem
Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob ein Artikel oder ein
journalistisches Verhalten den Grundsätzen der Medienethik
entspricht. Die Medieninhaberin von "krone.at" hat von der
Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, keinen Gebrauch gemacht.
Die Medieninhaberin von "krone.at" und hat sich der
Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher nicht unterworfen.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OPR






