- 11.09.2015, 14:14:26
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Presserat: „Kurier“ kennzeichnet Werbung nicht ausreichend
Wien (OTS) - Der Senat 2 des Presserats beschäftigte sich mit den
drei Artikeln "Reich für die Insel aus Stein", "Echte Innovation für
günstiges Telefonieren und Surfen" und "Küchenstudios: Starke Marken
und tiefe Preise", erschienen in der Tageszeitung "Kurier" vom
22.01.2015.
Die beiden letztgenannten Artikel verstoßen nach Auffassung des
Senats gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse, der
Artikel "Reich für die Insel aus Stein" hingegen nicht.
Der Senat stellte zunächst fest, dass die drei Veröffentlichungen für
die darin behandelten Unternehmen positiv sind und sich im Hinblick
auf Gestaltung, Aufmachung und Schriftbild nicht von redaktionellen
Inhalten unterschieden. Eine Kennzeichnung als "entgeltliche
Einschaltung", "Anzeige" oder dergleichen ist unterblieben. In der
Kopfzeile zu den Artikeln über günstiges Telefonieren und über
Küchenstudios wird lediglich festgehalten: "Markt Inside - eine
Produktion der Mediaprint."
Die Medieninhaberin des "Kurier" nahm zu den Beiträgen
folgendermaßen Stellung:
Die Artikel "Echte Innovation für günstiges Telefonieren und Surfen"
und "Küchenstudios: Starke Marken und tiefe Preise" seien
redaktionelle Beiträge, die im Auftrag des "Kurier" von einem
Medienbüro erstellt worden seien. Dieses Medienbüro sei als externe
Redaktion vom "Kurier" gegen ein Redaktionshonorar pro Seite für die
Artikel beauftragt worden. Dabei wählen die Mitarbeiterinnen dieses
Büros die Inhalte und die dafür notwendigen Informationen selbst aus.
Für keinen dieser redaktionellen Beiträge seien von den in den
Artikeln genannten Unternehmen Zahlungen erfolgt.
Bei dem Artikel "Reich für die Insel aus Stein" handle es sich laut
Medieninhaberin um einen redaktionellen Artikel, der umfassend
recherchiert worden sei. Es sei keine Einflussnahme Außenstehender
auf Inhalt oder Form erfolgt. Die Medieninhaberin legte u.a. die
Interviewnotizen sowie eine Stellungnahmen des Redakteurs vor, wonach
kein Geld für den Artikel gezahlt worden sei.
Laut Senat ergibt es sich aus den Bestimmungen des Ehrenkodex, dass
es den Lesern möglich sein muss, zwischen (bezahlter) Werbung und
redaktionellen Beiträgen unterscheiden zu können.
Der Senat betont, dass in den Beiträgen "Echte Innovation für
günstiges Telefonieren und Surfen" und "Küchenstudios: Starke Marken
und tiefe Preise" ganz überwiegend eine Sprache verwendet wird, wie
sie in der Werbung vorkommt.
So wird in dem ersten Beitrag schon im Titel von einer "[e]chte[n]
Innovation" gesprochen, ohne dass aus dem Beitrag ersichtlich wird,
worin diese genau besteht. Im Artikel wird dann angemerkt, dass
"[f]rischer Wind … auf dem Mobilfunkmarkt von den Kunden dringend
herbeigesehnt [werde]" und laut einer Studie "Österreich … sich ein
neues Mobilfunkangebot [wünsche], und die Hofer Kunden ganz
besonders." Mit HoT werde "die Hofer-Eigenmarkenfamilie um eine
innovative Produktkategorie ergänzt."
Der Artikel "Küchenstudios: Starke Marken und tiefe Preise" beginnt
damit, dass man "[b]ei kika Leiner Qualität zum kleinen Preis"
erhalte, es eine "große Auswahl namhafter Marken […] zu günstigen
Preisen" gebe und "Einbauküchen der Marke Nolte es jetzt sogar zum
halben Preis [gebe]". "Auch bei Qualitäts-Elektrogeräten" spare man
"als Kunde bei kika Leiner jetzt 50 Prozent auf die Marken Siemens,
Bosch, Neff."
Die Leiterin des vom "Kurier" beauftragten Medienbüros gab gegenüber
dem Senat an, dass man die Informationen für diese Beiträge zu einem
großen Teil über Pressematerial von den Unternehmen selbst bekommen
habe. Die unreflektierte Wiedergabe dieser (Werbe-)Informationen hält
der Senat aus medienethischer Sicht für problematisch. Die zwei
Beiträge könnten genauso gut aus einer Werbebroschüre dieser
Unternehmen stammen.
Der Senat kann weder eine entsprechende redaktionelle Aufarbeitung
noch die erforderliche journalistische Distanz erkennen. Eine
gewissenhafte und korrekte Recherche iSd. Punkts 2 des Ehrenkodex ist
nicht erfolgt. Der Senat geht davon aus, dass hier bloß das
PR-Material der Unternehmen übernommen wurde.
Der überwiegend werbliche Charakter der Veröffentlichungen ist durch
Aufmachung und Aufbereitung verschleiert worden (vgl. Punkt 3.1 des
Ehrenkodex).
Die Beiträge sind formal wie die redaktionellen Inhalte des "Kurier"
gestaltet, inhaltlich bewertet sie der Senat jedoch als Werbung. Eine
entsprechende Kennzeichnung erfolgte nicht.
Dabei tut es nichts zur Sache, ob für die Werbung tatsächlich Geld
entrichtet wurde. Auch wenn eine Werbung allein aus Gefälligkeit
gebracht wird, ist sie entsprechend als solche zu kennzeichnen.
Werden für einen Artikel ganz überwiegend PR-Texte von Unternehmen
verwendet, die im Werbestil verfasst sind, und wird auf eigene
Recherchen vollkommen verzichtet, qualifiziert das der Senat als
Werbung, die gekennzeichnet werden muss.
Die Kennzeichnung als "Markt Inside - eine Produktion der Mediaprint"
bewertet der Senat als unzureichend. Beide Artikel verstoßen daher
gegen die Grundsätze des Ehrenkodex.
Den Artikel "Reich für die Insel aus Stein" stuft der Senat
demgegenüber als einen redaktionellen Beitrag ein, der ausführlich
recherchiert wurde. Zwar wird in dem Artikel beispielsweise der Preis
einer "Kochinsel aus Stein" genannt, dies geschieht jedoch nicht auf
eine Art und Weise und unter Verwendung von Formulierungen, die nur
an Werbung erinnern, sondern in einem sachlichen Stil. Der Artikel
informiert die Leser. Entscheidend ist auch, dass durch den Artikel -
anders als bei den beiden anderen Artikeln - die Kaufentscheidung der
Leser nicht schon fast initiiert wird. Aufgrund gewissenhafter
Recherche können innerhalb gewisser Grenzen auch positive Berichte
über ein Unternehmen als redaktionelle Inhalte gebracht werden,
selbst wenn dadurch ein Werbeeffekt für das Unternehmen erzielt wird.
Hinsichtlich dieses Artikels stellte der Senat das Verfahren ein.
Die betroffene Medieninhaberin wurde aufgefordert, die Entscheidung
freiwillig in der Tageszeitung "Kurier" zu veröffentlichen.
SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND EINER MITTEILUNG EINES LESERS
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des
Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall führte der Senat 2 des Presserats aufgrund einer
Mitteilung eines Lesers ein Verfahren durch (selbständiges Verfahren
aufgrund einer Mitteilung). In diesem Verfahren äußert der Senat
seine Meinung, ob ein Artikel oder ein journalistisches Verhalten den
Grundsätzen der Medienethik entspricht. Die Medieninhaberin des
"Kurier" hat von der Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen,
Gebrauch gemacht.
Die Medieninhaberin des "Kurier" hat sich der Schiedsgerichtsbarkeit
des Presserats unterworfen.
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