• 09.09.2015, 12:01:22
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  • OTS0134 OTW0134

Presserat: „Krone.at“ verletzt wegen Postings Ehrenkodex

Wien (OTS) - Der Senat 2 des Presserats beschäftigte sich mit
Postings zu dem Artikel "Satirischer Reiseführer gibt Terroristen
Tipps", erschienen am 18.02.2015 auf "www.krone.at", und stellte
einen Verstoß gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse
fest.

In dem Artikel wird davon berichtet, dass ein Buchverlag einen
satirischen Wien-Führer herausgegeben habe, in dem sich ein ganzes
Kapitel mit möglichen Terrorzielen in Wien befasse. So würden zum die
Prater-Liliputbahn, der Forschungsreaktor der TU Wien oder der
Stephansdom als lohnende Terrorziele angeführt.
Der Verlag wird in dem Artikel damit zitiert, dass "[d]as Buch …
schon vor dem Paris-Anschlag erschienen [sei], im Augenblick aber
‚natürlich nicht zeitgemäß‘ [sei]." Zu dem Artikel wurde ein Forum
mit folgender Anmerkung eingerichtet: "Diese Kommentarfunktion wird
prä-moderiert. Eingehende Beiträge werden zunächst geprüft und
anschließend veröffentlicht."
Das Forum zu dem Artikel enthielt eine Reihe von Postings mit
offensichtlich verletzendem Inhalt, wobei der Senat das Posting
"Verlag zusperren. Alle beteiligten Mitarbeiter öffentlich
erschiessen (sic!). Das ist meine aber nicht satirisch gemeinte
Meinung." dabei besonders hervorhebt.
Vertreter des Satireprojekts und des Verlages kritisierten u.a. die
Veröffentlichung des oben genannten Postings.
In einem prä-moderierten Forum muss ein Medium nach Meinung des
Senats Postings vor deren Freischaltung prüfen. Das Medium ist in
diesem Fall dazu verpflichtet, Postings, die gegen den Ehrenkodex
verstoßen, überhaupt nicht freizuschalten.
Dass das oben genannte Posting, in dem der User fordert, dass alle
Mitarbeiter des Verlags öffentlich erschossen werden sollen, gegen
den Persönlichkeitsschutz und den Schutz der Menschenwürde verstößt,
ist evident. Die Freigabe dieses Postings in einem prä-moderierten
Forum verstößt daher ebenso gegen Punkt 5 des Ehrenkodex.
Die betroffene Medieninhaberin wurde aufgefordert, die Entscheidung
freiwillig auf "www.krone.at" zu veröffentlichen.

SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND EINER MITTEILUNG MEHRERER LESER
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des
Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall führte der Senat 2 des Presserats aufgrund einer
Mitteilung mehrerer Leser ein Verfahren durch (selbständiges
Verfahren aufgrund einer Mitteilung). In diesem Verfahren äußert der
Senat seine Meinung, ob ein Artikel oder ein journalistisches
Verhalten den Grundsätzen der Medienethik entspricht. Die
Medieninhaberin von "www.krone.at" hat von der Möglichkeit, an dem
Verfahren teilzunehmen, keinen Gebrauch gemacht.
Bisher hat sich die Medieninhaberin der "Kronen Zeitung" der
Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht unterworfen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OPR

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