• 07.09.2015, 10:00:01
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  • OTS0037 OTW0037

Presserat: Zur Berichterstattung über den Absturz einer Germanwingsmaschine

Wien (OTS) - Der Senat 3 des Presserats beschäftigte sich mit
mehreren Artikeln über den Absturz einer Germanwingsmaschine am
24.03.2015.

Zur Veröffentlichung von Namen und Bild des Co-Piloten

Der Senat ist der Auffassung, dass das Bild und der Name des
Co-Piloten, der die Maschine zum Absturz gebracht hat, von den Medien
veröffentlicht werden darf.
Der Kriminal- und Unglücksfall, über den hier berichtet wurde, ist
nach Meinung des Senats in seiner Art und Dimension außergewöhnlich:
Neben dem Co-Piloten sind bei dem Flugzeugabsturz 149 Menschen ums
Leben gekommen. Im Vergleich zu anderen Unglücks- und Kriminalfällen
gibt es hier deshalb einen weiteren Spielraum für die
Berichterstattung.
Hinzu kommt, dass die französische Staatsanwaltschaft den Namen und
das Bild des verdächtigen Co-Piloten im Rahmen einer Pressekonferenz
veröffentlichte. Spätestens ab diesem Zeitpunkt betrachtet es der
Senat als legitim und vom Informationsinteresse der Allgemeinheit
gedeckt, die Identität des Verdächtigen auch in den Medien bekannt zu
geben.
Die identifizierende Berichterstattung verstößt somit nicht gegen den
Ehrenkodex für die österreichische Presse.

Überschießende Berichterstattung der Tageszeitung "Heute"

Vom Senat gerügt wurde jedoch ein Artikel in der Tageszeitung
"Heute". Darin wurde der Co-Pilot als "Killer mit einem teuflischen
Plan" beschrieben. In diesem Fall hält der Senat die Art der
Aufbereitung und Darstellung für bedenklich. Der Senat berücksichtigt
dabei auch, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels der
Ermittlungsstand der Behörden verhältnismäßig vage war. Der Artikel
verstößt nach Meinung des Senats gegen Punkt 5.1 des Ehrenkodex,
wonach jeder Mensch Anspruch auf Persönlichkeitsschutz hat.
Die Wiedergabe eines Zitats von Niki Lauda in einem Interview in der
"Kronen Zeitung", wonach dieser einen Co-Piloten, der einen derart
"grauenhaften Plan" umsetze, für einen "Mörder" halte, beanstandete
der Senat hingegen nicht.

Zur Veröffentlichung von Bildern der trauernden Angehörigen

In einem Verfahren aus eigener Wahrnehmung untersuchte der Senat die
Veröffentlichung von Bildern der trauernden Angehörigen der Opfer des
Flugzeugabsturzes in mehreren Medien.
Auf den meisten der geprüften Bilder sind die Gesichter der
Angehörigen zu erkennen. Zum Teil haben die Angehörigen ihre
Gesichter bewusst verdeckt bzw. sind diese durch andere Personen
verdeckt. Einige Angehörige wirken auf den Fotos gefasst, andere
geschockt und einige auch völlig verzweifelt. Ein paar Angehörige
sind weinend dargestellt.
Nach Meinung des Senats verstößt die Abbildung von trauernden
Angehörigen von Opfern eines Flugzeugabsturzes gegen Punkt 5 des
Ehrenkodex (Persönlichkeitsschutz). Die Angehörigen der Opfer
befanden sich in einer psychischen Ausnahmesituation. Dabei spielt es
keine Rolle, dass die Flughäfen, wo die Fotos entstanden sind,
öffentlich zugängliche Orte sind. Von den Pressefotografen und
-fotografinnen und auch von den Redakteurinnen und Redakteuren ist
entsprechende Zurückhaltung einzufordern.
Der Senat erkennt kein öffentliches Interesse daran, die Angehörigen
in ihrer Trauer und Verzweiflung abzubilden.
Schwerwiegende Verstöße gegen den Ehrenkodex stellt der Senat gegen
die Tageszeitung "Heute", gegen das Online-Medium "heute.at", gegen
die "Kronen Zeitung", gegen die Tageszeitung "Österreich", gegen das
Online-Medium "oe24.at" und gegen die "Wiener Zeitung" fest.
Für die Qualifikation als schwerwiegenden Verstoß ist es vor allem
entscheidend, dass die Angehörigen in Großaufnahme und mit
schmerzverzerrtem Gesicht oder weinend gezeigt wurden. Derartige
Bildveröffentlichungen dienen nach Ansicht des Senats in erster Linie
der Befriedigung des Voyeurismus der Leserinnen und Leser.
Besonders scharf kritisiert der Senat eine eigene "Slide-Show" nur
mit Bildern von trauernden Angehörigen auf oe24.at: Das Leiden der
Angehörigen wurde hier offenbar ganz bewusst zur Schau gestellt.
Verstöße gegen den Ehrenkodex (ohne diese als schwerwiegend zu
qualifizieren) stellt der Senat gegen das Online-Medium
"kleinezeitung.at", die "Salzburger Nachrichten" und das
Online-Medium "salzburg.com" fest. Der Senat hebt positiv hervor,
dass die beiden letztgenannten Medien in einer Stellungnahme an den
Senat mitgeteilt haben, in Zukunft genauer auf den Schutz der
Angehörigen zu achten.
Gegen die Online-Medien "diepresse.com" und "nachrichten.at" stellt
der Senat lediglich einen geringfügigen Verstoß gegen den Ehrenkodex
fest und spricht einen Hinweis aus. In beiden Medien wurden im Rahmen
von langen Fotostrecken nur sehr wenige Bilder von Angehörigen
gezeigt.
Auch die Tageszeitung "Kurier" erhielt einen Hinweis: Dort wurde ein
Bild von Angehörigen gezeigt, auf dem diese von hinten abgebildet
sind.
Die Entscheidungen im Langtext finden Sie unter www.presserat.at

SELBSTÄNDIGE VERFAHREN AUFGRUND VON MITTEILUNGEN VON LESERINNEN UND
LESERN BZW. AUS EIGENER WAHRNEHMUNG
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des
Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
In den vorliegenden Fällen hat der Senat 2 des Presserats aufgrund
von Mitteilungen von Leserinnen und Lesern bzw. auf eigene Initiative
Verfahren durchgeführt (selbständige Verfahren aufgrund einer
Mitteilung bzw. aus eigener Wahrnehmung). In diesen Verfahren äußert
der Senat seine Meinung, ob ein Artikel den Grundsätzen der
Medienethik entspricht.
Die Medieninhaberinnen der Tageszeitung "Kurier", der "Salzburger
Nachrichten", von "salzburg.com" und der "Wiener Zeitung" haben von
der Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, Gebrauch gemacht.
Die Medieninhaberinnen der Tageszeitung "Die Presse", der "Kleinen
Zeitung", der Tageszeitung "Kurier", der "Oberösterreichischen
Nachrichten" und der "Salzburger Nachrichten" haben sich der
Schiedsgerichtsbarkeit des Presserates unterworfen, die
Medieninhaberinnen der Tageszeitung "Heute", der "Kronen Zeitung" und
der Tageszeitung "Österreich" bisher hingegen nicht.

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