- 08.07.2015, 11:09:43
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Hakel: Wichtiger Zwischenschritt beim Urheberrecht beschlossen
Für SPÖ-Kultursprecherin Speichermedienabgabe gangbarer Kompromiss – „größter Wehrmutstropfen“ Nachfolgeregelung der Cessio legis
Utl.: Für SPÖ-Kultursprecherin Speichermedienabgabe gangbarer
Kompromiss – „größter Wehrmutstropfen“ Nachfolgeregelung der
Cessio legis =
Wien (OTS/SK) - "Ein wichtiger Zwischenschritt bei der Anpassung des
Urheberrechts an das Internetzeitalter", wie es SPÖ-Kultursprecherin
Elisabeth Hakel am Dienstag in ihrer Rede nannte, wurde gestern im
Nationalrat beschlossen. Verbesserungen wurden für
Bildungseinrichtungen erreicht, die nun verstärkt neue Technologien
nützen können. Auch Bibliotheken wird der Weg ins 21. Jahrhundert
ermöglicht, was beispielsweise den Versand von Artikeln auf
Bestellung betrifft. Das Zitatrecht wird ausgeweitet und
wissenschaftliche Autorinnen und Autoren haben in Zukunft ein
Zweitveröffentlichungsrecht und können ihre Artikel der
Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Für sehbehinderte Menschen
werden Barrieren abgebaut. "All das ist vorbehaltlos zu
unterstützen", so Hakel. ****
"Mit gemischten Gefühlen" sehe sie die gesetzliche Verankerung der
Speichermedienabgabe. Hier hätte sie andere Vergütungsmodelle
verbunden mit klaren Rechten für Konsumentinnen und Konsumenten für
zukunftsweisender gehalten. "Fakt ist aber auch, dass die
Festplattenabgabe bereits seit Jahren eingehoben wird und europaweit
Standard ist. Es gab auch von Seiten der Künstlerinnen und Künstler
starke Bestrebungen, diese endlich umzusetzen. Daher habe ich mich
davon überzeugen lassen, dass die Speichermedienabgabe - ganz sicher
nur als Zwischenschritt - derzeit die sinnvollste Lösung und ein
gangbarer Kompromiss ist", erläuterte die SPÖ-Kultursprecherin.
Darüber hinaus seien transparente Regelungen für
Verwertungsgesellschaften und ein umfassender Rückersatzanspruch für
den Fall, dass Speichermedien nicht für die Speicherung von
urheberrechtlich geschütztem Material genutzt werden, beschlossen
worden. Für Hakel sei der Erhalt der Möglichkeit auf Privatkopie für
Konsumentinnen und Konsumenten zentral gewesen. "Und das ist nach
EU-Recht nur möglich, wenn die Urheberinnen und Urheber dafür einen
gerechten Ausgleich erhalten", betonte Hakel.
Als "größten Wehrmutstropfen der Novelle" bezeichnete Hakel die
Nachfolgeregelung der Cessio legis. "Hier wird dem Filmhersteller per
Gesetz im Zweifel das ausschließliche Recht der Nutzung eines
Filmwerkes eingeräumt. Leider bedeutet diese Vermutungsregelung, dass
auch in Zukunft die Produzenten mit den Regisseurinnen und
Regisseuren keine Verträge abschließen müssen und sich daher
Produzenten und Regisseurinnen und Regisseure nicht auf Augenhöhe bei
Vertragsverhandlungen begegnen", informierte die SPÖ-Kultursprecherin
und befürchtete weitere Prozesse, da zu erwarten ist, dass die
RegisseurInnen und weiteren FilmurheberInnen wie beispielsweise
SchauspielerInnen diese Regelung nicht widerspruchsfrei akzeptieren
werden. Hakel dazu: "Ich habe noch versucht, mit dem
Koalitionspartner darüber Gespräche zu führen, um zumindest noch eine
Minimaländerung zu bewirken. Traurig, dass die ÖVP das nicht so
gesehen hat."
"Ich halte es für einen Fehler, dass hier die deutsche Regelung in
österreichisches Recht übernommen wird. Vor allem auch deshalb, weil
in Österreich ein wichtiger die Regelung ergänzender Punkt - ein
Urhebervertragsrecht, das es in Deutschland bereits seit Jahrzehnten
gibt - fehlt. Es gibt aber von allen beteiligten Seiten die
verbindliche Zusage, dass ab Herbst an einem Entwurf für ein
Urhebervertragsrecht gearbeitet wird", so Hakel abschließend.
(Schluss) ps/ms/mp
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