- 07.07.2015, 21:30:07
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Umstrittene Festplattenabgabe im Nationalrat beschlossen
Justizminister Brandstätter: Urheberrechts-Novelle bringt ein Mehr an Rechtssicherheit
Utl.: Justizminister Brandstätter: Urheberrechts-Novelle bringt ein
Mehr an Rechtssicherheit =
Wien (PK) - Der Nationalrat beschloss heute die lange diskutierte
Urheberrechts-Novelle mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP. Die Mehrheit
der Abgeordneten stimmte für die Einbeziehung von digitalen
Datenträgern wie Computer-Festplatten und USB-Sticks in die
"Leerkassettenvergütung" und für deren Umwandlung zu einer
"Speichermedienvergütung". Die Novelle soll am 1. Oktober 2015 in
Kraft treten.
Die "Speichermedienabgabe" dient der Entschädigung von KünstlerInnen
und anderer UrheberInnen für Privatkopien ihrer Werke. Die Abgabe ist
doppelt gedeckelt: Sie darf sechs Prozent des typischen Preisniveaus
nicht überschreiten. Für den Zeitraum 2016 bis 2019 gilt außerdem
eine Einnahmenobergrenze inklusive Reprographievergütung von 29 Mio.
€ pro Jahr. Justizminister Wolfgang Brandstätter räumte ein, dass es
sich vielleicht um kein Idealmodell handelt, aber das gebe es derzeit
in ganz Europa nicht. Unbestritten sei jedoch, dass es ein Mehr an
Rechtssicherheit in dieser schwierigen Materie geben wird.
Die Oppositionsparteien konnten der Novelle aus verschiedenen Gründen
nicht zustimmen. Die Freiheitlichen sahen als einzigen Gewinner den
Finanzminister, die Grünen kritisierten wiederum, dass die
Regierungsvorlage keine Rechtssicherheit schafft und zudem eine Reihe
von Bestimmungen enthält, die die Position von Filmschaffenden
verschlechtern. Von Seite der NEOS wurde bemängelt, dass es sich bei
der Festplattenabgabe um eine versteckte Steuer handelt. Das Team
Stronach sah überhaupt keinen Grund für die Einführung einer solchen
Abgabe, da im Falle von legalen Kopien niemand einen Schaden erleide.
Die diesbezüglichen Abänderungs- bzw. Entschließungsanträge der
Grünen und der NEOS fanden keine Mehrheit.
SPÖ und ÖVP: Praktikables Modell, das eine rasche Umsetzbarkeit
gewährleistet
Bei der Diskussion um eine Speichermedienvergütung handle es sich um
einen mehr als zehn Jahre langen Konflikt zwischen den einzelnen
InteressensvertreterInnen, erklärte ÖVP-Abgeordnete Michaela
Steinacker, nun habe die Politik eine Entscheidung getroffen. Nach
langen und intensiven Beratungen mit den Betroffenen habe man einen
Kompromiss gefunden, der nicht nur Rechtssicherheit schafft, sondern
annehmbare Lösungen sowohl für die Wirtschaftstreibenden und
KonsumentInnen als auch für die Kulturschaffenden bringt, war die
Rednerin überzeugt. Durch die Vergütung in Form der
Speichermedienabgabe werden die erlaubten Privatkopien abgegolten,
erläuterte Steinacker, wobei nunmehr auch Handys, Festplatten und
Computer darunter fallen. Positiv sei auch die Deckelung mit 29 Mio.
€ sowie die Umsetzung der "cessio legis", also der Übertragung der
Verwertungsrechte der Filmurheber an die Produzenten. Weitere
wichtige Inhalte der Novelle sind die Regelungen in Bezug auf die
Zweitverwertungsrechte für die Wissenschaft und die Verlage sowie die
erweiterte digitale Fernleihe.
Ihre Fraktionskollegin Maria Theresia Fekter entschuldigte sich bei
der Opposition, dass im Vorfeld nicht weitere parlamentarische
Gespräche gesucht wurden. Es war nämlich auch innerhalb der
Regierungsparteien schwierig, zu einer gemeinsamen Position zu
finden. Obwohl sie keine Freude mit der Speichermedienabgabe habe,
stimme sie trotzdem zu, weil nun doch klare Regeln für die
Verhandlungspartner normiert werden; die Prozentsätze sind ihrer
Meinung nach aber viel zu hoch. Auch Eva Maria Himmelbauer (V) war
der Auffassung, dass es noch offene Fragen, vor allem in Bezug auf
die Höhe der Vergütung und die technische Umsetzung gebe, die noch
weiter diskutiert werden sollten.
SPÖ-Mandatar Johannes Jarolim gab zu bedenken, dass im Sinne der
KünstlerInnen eine rasche Lösung gesucht wurde. Es war naheliegend,
dass man dabei auf einem bestehenden System aufbaut und dieses
weiterentwickelt. In einem - mehrheitlich angenommen - SPÖ-ÖVP-
Entschließungsantrag wird der Justizminister ersucht, Gespräche über
Anpassungen des vorgesehen Deckels aufzunehmen, falls der Richtwert
von 29 Mio. € durch die Rückerstattungen wesentlich unterschritten
wird. Seine Fraktionskollegin Elisabeth Hakel (S) zeigte sich erfreut
darüber, dass nach jahrelangen Diskussionen und Gesprächen mit allen
Beteiligten heute ein Entwurf für ein neues Urheberrechtsgesetz
vorliegt. Sie räumte ein, dass es sich um einen Kompromiss handelt,
der aber aufgrund der Weiterentwicklungen vertretbar ist. So werden
etwa Bildungseinrichtungen verstärkt auf neue Technologien
zurückgreifen können. Auch der Kopienversand durch Bibliotheken auf
Bestellung werde an die neuen Gegebenheiten angepasst. Mit gemischten
Gefühlen stand sie der gesetzlichen Verankerung der
Speichermedienabgabe gegenüber; sie hätte sich eine
zukunftsweisendere Variante gewünscht. Der größte Wermutstropfen sei
für sie jedoch die Nachfolgeregelung der "cessio legis", da im
Zweifelsfall immer der Produzent die meisten Rechte hat. Gleichzeitig
sei ihr aber völlig klar, dass diese Novelle nur ein Zwischenschritt
sein könne und ständig Adaptierungen im Hinblick auf das
Internetzeitalter erforderlich sind.
Scharfe Kritik von Seiten der Opposition am neuen Urheberrecht
Auch für diese Vorlage gelte wieder einmal das Motto, "was lange
währt, wird im österreichischen Parlament nicht gut", konstatierte
FPÖ-Mandatar Walter Rosenkranz. Es sei ein berechtigter Wunsch der
Kunstschaffenden, dass ihre Rechte geschützt werden und dass sie für
ihre schöpferischen Leistungen ein entsprechendes Entgelt erhalten.
Auch die Wirtschaft habe ihre berechtigten Interessen, die
berücksichtigt werden sollten. Im vorliegenden Entwurf sind aber
beide Seiten die Verlierer, urteilte Rosenkranz, der einzige, der
sich freuen könne, sei der Finanzminister. Aus diesem Grund werde
seine Fraktion der Vorlage, die ohne Ausschussberatungen durch das
Parlament gepeitscht wurde, sicher nicht zustimmen. Philipp Schrangl
(F) war überzeugt davon, dass das Gesetz nicht lange hält, da
technische Neuerungen wie z.B. Streaming- oder Cloud-Dienste
überhaupt nicht berücksichtigt wurden.
Von Rechtssicherheit könne überhaupt keine Rede sein, kritisierte
Wolfgang Zinggl von den Grünen, da es weiterhin noch viele offene
Fragen gibt. So können namhafte Experten nicht eindeutig beantworten,
ob man auf Basis des neuen Gesetzes das Lied "Happy Birthday" bei
Schulveranstaltungen singen dürfe. In einem Abänderungsantrag weist
er zudem darauf hin, dass die Urheberrechte von Filmschaffenden nicht
gestärkt, sondern noch mehr eingeschränkt werden als bisher. Große
Rechtsunsicherheit werde u.a. durch die Möglichkeit der mehrfachen
Abtretung der Rechte geschaffen. Besonders die Regelung bezüglich der
Einkünfte aus der integralen Kabelweiterleitung benachteilige die
Filmurheber und Filmdarsteller sehr stark und sollte daher aufgegeben
werden, forderte Zinggl. Ein ebenfalls von ihm eingebrachter
Entschließungsantrag enthält den Forderungskatalog der Grünen nach
Neugestaltung der Urheberrechtsgesetzes, der vor allem auf die
Absicherung der sozialen Standards in den Verträgen der
Kunstschaffenden abzielt.
Sigrid Maurer geht auf einen weiteren Abänderungsantrag der Grünen
zum Urheberrechtsgesetz ein, der sich vor allem mit dem so genannten
Zweitnutzungsrecht befasst. Es sei positiv, dass dieses Prinzip in
das Gesetz aufgenommen wurde, konstatierte Maurer, allerdings könne
es aufgrund der vorgeschlagenen Fassung nur sehr eingeschränkt
wirksam werden. Ausgeschlossen seien davon z.B. StipendiatInnen,
MitarbeiterInnen mit freien Dienst- oder Werkverträgen sowie
DoktorandInnen ohne Anstellungsverhältnis. Außerdem soll das Recht
nach Ansicht der Grünen auch für Forschungsprojekte gelten, die
mindestens zur Hälfte als öffentlich finanziert gelten. Da die
Wissenschaftsfelder Naturwissenschaft, Technik und Medizin sehr
schnelllebig sind und Beiträge in diesen Fächern nach einem Jahr
bereits häufig überholt sind, sollte dafür eine kürzere Frist von
sechs Monaten vorgesehen werden, forderte sie.
Die Urheberrechtsnovelle enthalte zwar einige gute Regelungen,
konstatierte Niko Alm von den NEOS, nicht erfreulich sei jedoch die
Nachfolgeregelung der "cessio legis". Aus diesem Grund brachte er
einen Abänderungsantrag ein, der vorsieht, dass die Filmregisseure
von der neuen Vermutungsregel ausgeschlossen werden. Kritisch
beurteilte er auch die Festplattenabgabe, die aus seiner Sicht eine
versteckte Steuer darstellt, die auch viele Unschuldige treffe.
Außerdem werde das Bewusstsein für urheberrechtliche Leistungen immer
weiter geschwächt, mutmaßte Alm.
Während die Leerkassettenabgabe sinnvoll und notwendig war, gebe es
keine Berechtigung für eine Festplattenabgabe, da im Falle von
legalen Kopien niemanden ein Schaden entstehe, argumentierte Robert
Lugar vom Team Stronach. Er verstehe auch nicht, warum nun
Handybesitzer automatisch eine Abgabe zahlen müssen, obwohl sie mit
ihren Geräten vielleicht nie Musik hören. Wenn man schon etwas für
die KünstlerInnen tun will, dann müsse man eine Abgabe auf das
Original und nicht auf die Speichermedien einheben, schlug Lugar vor.
Regierungsvertreter begrüßen die Kompromisslösung für eine
jahrelanges Problem
Man dürfe nicht vergessen, dass EU-rechtliche Bestimmungen
Ausgangspunkt für die Neuregelung des Urheberrechts waren, betonte
Justizminister Wolfgang Brandstätter. Diese weisen nämlich
ausdrücklich darauf hin, dass die private Vervielfältigung fremder
Werke nicht ohne gerechten Ausgleich zu Gunsten der Urheber möglich
sein darf. Es gehe also primär um den Schutz der Rechte der
KünstlerInnen und nicht um eine versteckte Steuer, stellte der
Minister klar. Aufgrund der technologischen Entwicklungen musste die
Leerkassettenvergütung angepasst werden, wobei ein Modell gewählt
wurde, das rasch umsetzbar ist. Ein Kompromiss könne wohl nie alle
Betroffenen völlig zufrieden stellen, räumte der Minister ein, aber
das vorliegende Gesetz sei auf jeden Fall besser als gar keines.
Sollte aber jemanden ein besseres Modell einfallen, dann werde er es
gerne aufgreifen. Auch die Aufregung um die "cessio legis" verstehe
er nicht ganz, da es jedem Vertragspartner unbenommen sei, zu
vereinbaren, was er will.
Bundesminister Josef Ostermayer gab zu bedenken, dass es sich um ein
sehr kontroversielles Thema handelt, das seit Jahren diskutiert
wurde. In Österreich habe man sich nun entschlossen, einen Weg zu
gehen, der auch in den meisten europäischen Ländern gewählt wurde,
nämlich die Anknüpfung an das Speichermedium. Aufgrund des
technischen Fortschritts war allen Beteiligten natürlich bewusst,
dass diese Lösung nicht für die Ewigkeit ist. Um jedoch den
KünstlerInnen nicht länger ihr gerechtfertigtes Entgelt
vorzuenthalten, wurde nun dieser Schritt gesetzt, erläuterte
Ostermayer. (Fortsetzung Nationalrat) sue
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