• 24.06.2015, 16:19:40
  • /
  • OTS0236 OTW0236

Korrektur zu OTS0224: Regner verteidigt Panoramafreiheit: Brauchen Rechtssicherheit

Gf. SPÖ-EU-Delegationsleiterin gegen Einschränkungen im öffentlichen Raum

Utl.: Gf. SPÖ-EU-Delegationsleiterin gegen Einschränkungen im
öffentlichen Raum =

Wien (OTS/SK) - Bitte lesen Sie OTS0224 wie folgt richtig:

Im Juli wird das Plenum des Europäischen Parlaments in Straßburg über
den Initiativantrag zur "Harmonisierung bestimmter Aspekte des
Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der
Informationsgesellschaft" abstimmen, um die politischen Leitlinien
für die EU-Kommission zu geben. Im aktuellen Parlamentsvorschlag
befindet sich leider auch ein Antrag von französischer liberaler
Seite, der die Panoramafreiheit einschränken soll. 2016 ist mit einer
Änderung der Urheberrechtsrichtlinie von 2001 zu rechnen. ****

"Ziel für die Abstimmung im Plenum ist es, die uneingeschränkte
Panoramafreiheit zu erreichen, was bei den Verhandlungen im
Rechtsausschuss noch nicht möglich war. Das heißt also, dass etwa
Fotos von öffentlichen Plätzen, Gebäuden oder Skulpturen in der
Öffentlichkeit fotografiert und auch in sozialen Netzwerken wie
Facebook veröffentlicht werden dürfen", sagt die geschäftsführende
SPÖ-EU-Delegationsleiterin Evelyn Regner, Sprecherin der europäischen
Sozialdemokraten (S&D) im Rechtsausschuss des Europäischen
Parlaments. Derzeit drängen vor allem Liberale in Europa darauf, dass
bei einer kommerziellen Nutzung vorher eine Erlaubnis - etwa beim
Architekten oder der Architektin eines Gebäudes - eingeholt werden
müsste. "Das ist weltfremd und stiftet Verwirrung bei den
NutzerInnen", so Regner. "Für jemanden, der ein Foto online stellt,
muss es egal sein, ob dieses Foto vor dem Schloss Schönbrunn, dem DC
Tower oder dem Hundertwasserhaus gemacht wurde. Es handelt sich dabei
um Werke des öffentlichen Raums und dieser Raum darf nicht
privatisiert werden."

Zwar sollen Künstlerinnen und Künstler selbstverständlich einen
Anspruch auf Abgeltung ihrer Werke bekommen, allerdings nicht, wenn
der Wirkbereich im öffentlichen Raum ist. KünstlerInnen, die die
Abgeltung ihres urheberrechtlichen Anspruchs erzielen wollen, müssten
daher ihre Werke in einen nichtöffentlichen Bereich stellen, etwa in
ein Museum.

Positiv bewertet Regner allerdings andere Aspekte im
Urheberrechtsbericht. "So gibt es nun eine deutliche Ablehnung des
Geoblockings, also das Blockieren von Inhalten im Internet aufgrund
nationaler Grenzen. Wir brauchen einen digitalen Binnenmarkt in
Europa, müssen vor allem auch gegenüber den USA aufholen. Daher
müssen wir auch Schluss machen mit unserem digitalen Flickenteppich
aus 28 Staaten. Zudem soll es im Urheberrechtsbericht explizit
Ausnahmen für Bildungseinrichtungen wie etwa Schulen und Bibliotheken
geben, um einen bestmöglichen Zugang zu Information gewährleisten zu
können", erläutert Regner. (Schluss) ve

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SPK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel