• 16.06.2015, 12:53:54
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Drei große Novellen aus dem Justizministerium im heutigen Ministerrat beschlossen: Erbrecht, StGB und Urheberrecht

Wien (OTS) - "Im heutigen Ministerrat werden mit der Erbrechtsreform,
der Reform des Strafgesetzbuches und der Urheberrechtsreform gleich
drei große Gesetzesvorhaben aus meinem Ressort beschlossen. Ich
denke, das ist ein Ergebnis, auf das wir wirklich stolz sein können",
freut sich Justizminister Wolfgang Brandstetter. Das 200 Jahre alte
Erbrecht wurde nun im Sinne der Familien und der Familienbetriebe
überarbeitet, zugleich sollen Pflegeleistungen künftig bereits im
Verlassenschaftsverfahren berücksichtigt werden. Mit der Reform des
Strafgesetzbuches sollen Straftaten gegen den höchstpersönlichen
Lebensbereich stärker bestraft und die Wertgrenzen bei
Vermögensdelikten deutlich angehoben werden. Die
Urheberrechts-Novelle ist ein gutes Ergebnis für Künstler,
Konsumenten, Wissenschaft und Wirtschaft. So soll mit der Einführung
der Speichermedienvergütung die Gesetzeslage an moderne
technologische Entwicklungen angepasst werden, um Rechtssicherheit
sicherzustellen.

Erbrecht: Erleichterung für Familienbetriebe und Berücksichtigung von
Pflegeleistungen

Gerade beim Thema Erbrecht kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen
den engsten Angehörigen. "Mit einem modernen und klaren Erbrecht
wollen wir in ohnehin schwierigen Situationen Rechtssicherheit
schaffen", so Bundesminister Brandstetter zur Reform, die heute im
Ministerrat beschlossen wurde. "Mit dieser neuen Regelung schaffen
wir eine Erleichterung für Familienbetriebe und unterstützen vor
allem kleinere und mittelständische Unternehmen. Bisher mussten diese
leider oft zerschlagen werden, da der Erbe die Anteile nicht sofort
ausbezahlen konnte", so Brandstetter. Zusätzlich sollen Personen, die
sich aufopfernd um einen kranken Verwandten kümmern, im Erbfall
bereits im Verlassenschaftsverfahren berücksichtigt werden. "Pflege
wird in unserer stets älter werdenden Gesellschaft immer wichtiger.
Oft übernehmen Familienmitglieder oder Verwandte diese Aufgabe - es
ist daher wichtig, diese im Erbfall zu berücksichtigen", so der
Justizminister.

Strafgesetzbuch: Stärkerer Schutz bei Straftaten gegen Leib und Leben

Mit der Reform des Strafgesetzbuches soll eine ausgewogene Balance
der Strafrahmen zwischen Vermögensdelikten und Delikten gegen Leib
und Leben hergestellt werden. Heute legen Menschen deutlich größeren
Wert auf körperliche oder auch sexuelle Integrität. Daher sollen
Straftaten gegen den höchstpersönlichen Lebensbereich deutlich
stärker bestraft und neue Tatbestände - wie Cybermobbing oder
Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung - unter Strafe gestellt
werden. Zugleich sollen die Wertgrenzen bei Vermögensdelikten
angehoben werden. "Diese Reform markiert eine grundsätzliche
Neuorientierung des Strafrechts in Österreich, die den aktuellen
gesellschaftlichen Anforderungen gerecht wird", zeigt sich
Brandstetter stolz.

Urheberrecht: guter Kompromiss zwischen Künstlern, Konsumenten,
Wissenschaft und Wirtschaft

Die Privatkopie ist in Österreich nur dann zulässig, wenn der Urheber
dafür einen gerechten Ausgleich erhält. Die klassische
Leerkassettenvergütung hat aber diesen Anforderungen nicht mehr
genügt und so wurde die Vergütungspflicht auf neue digitale
Datenträger ("Speichermedienvergütung") angepasst. "Mit der
Speichermedienabgabe haben wir eine zeitgemäße Lösung gefunden, mit
der alle Beteiligten gut leben können", so Justizminister
Brandstetter. Die Vergütung darf sechs Prozent des Kaufpreises nicht
überschreiten. Zugleich wird es - gemeinsam mit der
Reprografievergütung - eine Deckelung für die Jahre 2016 bis 2019 von
29 Millionen Euro pro Jahr geben.

Die Reform des Urheberrechts soll durch die Ausweitung der "freien
Werknutzungen" auch viele positive Aspekte für die Wissenschaft
bringen. So soll beispielsweise das Zitatrecht sprachlich einfacher
gestaltet und großzügiger formuliert werden, sodass künftig auch das
Filmzitat erlaubt sein soll. Zusätzlich soll die neue freie
Werknutzung für Intranet-Nutzungen in Bildungseinrichtungen das
Fernstudium erleichtern. "Mit der Reform haben wir das Urheberrecht
an moderne technologische Entwicklungen angepasst und können somit
ein erhöhtes Maß an Rechtssicherheit garantieren", so Bundesminister
Brandstetter.

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