• 21.05.2015, 22:53:48
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Dienstrechtsnovelle soll Rechtssicherheit bringen

Harte Auseinandersetzung über öffentlichen Dienst im Nationalrat

Utl.: Harte Auseinandersetzung über öffentlichen Dienst im
Nationalrat =

Wien (PK) - Wenn auch eine "trockene Materie", sind Änderungen des
Dienstrechts doch immer wieder Anlass für heftige Debatten, wie auch
heute im Nationalrat. Das vorliegende Paket, das unter
Berücksichtigung eines SPÖ-ÖVP-Abänderungsantrags das Plenum in
Dritter Lesung mehrheitlich passierte, dient vorrangig dazu, jedwede
Einkommenseinbußen für aktive BeamtInnen und Vertragsbedienstete zu
vermeiden. Dies hätte sich aufgrund einer Neuregelung der
Gehaltseinstufungen im Jänner dieses Jahres ergeben, welche ein
Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) notwendig gemacht hatte
(siehe Meldung der Parlamentskorrespondenz Nr. 38/2015). Nun wird
eine neue, befristete, Wahrungszulage eingeführt, die den
Bediensteten nach der nächsten Gehaltsvorrückung, also in der so
genannten Überleitungsstufe, gewährt wird.

Mit den genannten Abänderungen wurden im Plenum noch Präzisierungen
vorgenommen, um die Zielsetzung der Novelle, nämlich negativen
Auswirkungen auf die Gehaltshöhe hintanzuhalten, abzusichern. In
zweiter Lesung erfolgte eine getrennte Abstimmung über jene Teile der
Novelle, die das Parlamentsmitarbeiterinnen- und
Parlamentsmitarbeitergesetz, das Bundesbezügegesetz und das
Klubfinanzierungsgesetz betreffen - diese Passagen wurden einstimmig
angenommen.

Peter Wittmann (S), Otto Pendl (S) und Wolfgang Gerstl (V)
verteidigten gegenüber der Kritik die Novelle mit dem Hinweis, dass
es gelungen sei, eine europarechtlich und verfassungskonforme
Besoldungsreform auf die Beine zu stellen, die 400.000
MitarbeiterInnen des Öffentlichen Diensts Rechtssicherheit bringe.
Man habe damit auch Schaden von der Republik abgewendet. Mit der
Vorlage sei man dem Auftrag gerecht geworden, Einkommenseinbußen zu
vermeiden, zugleich aber auch Mehrbelastungen für den Staat
abzuwenden, bekräftigte auch Staatssekretärin Sonja Steßl. Gerstl
sprach in diesem Zusammenhang von einem besonderen Beispiel guter
Zusammenarbeit. Als positiv hob Gertrude Aubauer (V) die Tatsache
hervor, dass Vorrückungen nicht mehr an ein bestimmtes Lebensalter
gebunden sind, was sie als eine beachtenswerte Weichenstellung
bezeichnete.

Dieser Einschätzung konnten sich die Redner von FPÖ, Team Stronach
und NEOS nicht anschließen. Die Diskriminierung bei den
Vorrückungsstichtagen ist nicht gänzlich aufgehoben, wandte etwa
Gerald Loacker (N) ein und Christian Lausch (F) sprach allgemein von
einer enttäuschenden Novelle und von einer "Husch-Pfusch-Aktion".
"Wir gehen von einer Diskriminierung, die vom EuGH aufgehoben wurde,
in eine andere Diskriminierung", urteilte Gerhard Deimek (F), und
Christoph Hagen (T) versuchte diese Ansicht durch konkrete Beispiele,
insbesondere im Zusammenhang mit der Anrechnung von Vordienstzeiten
in der Privatwirtschaft, zu untermauern.

Babymonat auch für gleichgeschlechtliche Paare sowie für
Adoptiveltern

Im Zuge der Novelle wird auch ein Rechtsanspruch auf ein "Babymonat"
für gleichgeschlechtliche Paare sowie für Adoptiveltern und
Pflegeeltern eingeführt, worüber sich Staatsekretärin Sonja Steßl
besonders freute. Auch Daniela Musiol (G) hielt dies für einen
wichtigen Gleichstellungsschritt, er gehe aber nicht weit genug und
entspreche nicht der Realität der Familien, gab sie zu bedenken.
Musiol brachte daher seitens der Grünen einen Abänderungsantrag zu
diesem Thema ein, der jedoch keine ausreichende Unterstützung fand.
Musiol spricht sich darin dafür aus, die Voraussetzung des
gemeinsamen Wohnsitzes für die Inanspruchnahme dieses unbezahlten
Karenzurlaubs von vier Wochen zu streichen. Sie hält es darüber
hinaus für ungerechtfertigt, bei der Gewährung eines Babymonats
zwischen Pflegeeltern mit bzw. ohne Adoptionsabsicht zu
unterscheiden. Es könnten sich auch nicht alle leisten, vier Wochen
auf ein Einkommen zu verzichten, schränkte sie ihr Lob für die
vorliegende Gesetzesnovelle ein.

Verbesserungen für Zivildiener

Zivildiener können sich freuen: Der Zivildienst wird nun zur Gänze -
und nicht, wie im Jänner beschlossen, lediglich in einem Ausmaß von
bis zu sechs Monaten - als Vordienstzeit angerechnet. Gleichzeitig
wird sichergestellt, dass Grundwehrdiener, die sich zu einem
freiwilligen verlängerten Ausbildungsdienst beim Heer verpflichten,
keine Nachteile erleiden. Durch den "Vorbildungsausgleich" - ein
weiterer Punkt der Novelle - soll eine nach Meinung der Regierung
nicht gerechtfertigte Bevorzugung von Bediensteten vermieden werden,
die erst während ihrer Tätigkeit beim Bund ein Studium abschließen
und danach in eine höhere Verwendungsgruppe überstellt werden.

Überdies werden zahlreiche weitere Detailänderungen im Beamten-
Dienstrechtsgesetz, im Gehaltsgesetz, im Vertragsbedienstetengesetz
und 26 anderen Gesetzen vorgenommen.

Auf der Strecke blieb der in der Debatte eingebrachte
Entschließungsantrag des Team Stronach, in dem Christoph Hagen und
Martina Schenk darauf drängen, im Bereich der Personalplanung des
Innenministeriums für jeweils zwei Personen, die sich in
Teilkarenzierung befinden, eine zusätzliche Planstelle zu schaffen.

Bitte noch warten heißt es im Bundesdienst für Menschen ohne volle
Handlungsfähigkeit

In einer namentlichen Abstimmung wurde die Forderung der Opposition
mit 52 Ja- und 83 Nein-Stimmen bei 135 abgegebenen Stimmen abgelehnt,
wonach auch Personen, bei denen die volle Handlungsfähigkeit nicht
zur Gänze gegeben ist, in ein Dienstverhältnis zum Bund aufgenommen
werden können. Dritter Nationalratspräsident Norbert Hofer (F),
Daniela Musiol (G), Christoph Hagen (T), Gerald Loacker (N) und
Christian Lausch (F) verweisen auf entsprechende Empfehlungen der
Volksanwaltschaft. Dieser Forderung liegt auch ein konkreter Fall
zugrunde, der zwei Jahre zurückliegt. Es könne nicht im Sinne der
Betroffenen liegen, mit einem Sondervertrag eingestellt zu werden, da
ein solcher weniger Sicherheit bringt, konstatierte Lausch. Er
beklagte, dass der Verfassungsausschuss diese Initiative vertagt hat,
obwohl genügend Zeit gewesen wäre, eine saubere Lösung vorzulegen.

Die vorliegende Novelle habe andere Zielsetzungen, entgegnete Peter
Wittmann (S), das Anliegen sei aber gerechtfertigt und daher werde
man weiterverhandeln, versprach er. Staatssekretärin Sonja Steßl
zeigte ebenfalls viel Verständnis für das Anliegen. Sie habe auch
bereits einen Vorschlag unterbreitet, wonach die Voraussetzungen auf
die jeweilige dienstliche Verwendung abgestellt seien, informierte
sie. Mit der Gewerkschaft sei darüber jedoch noch kein Konsens
erzielt worden, sie werde das Thema aber weiter tatkräftig verfolgen.
In der Zwischenzeit könne man mit Sonderverträgen arbeiten.

Initiativen der Opposition abgelehnt

Der von der FPÖ per Initiativantrag vorgelegte Alternativvorschlag
zur Besoldungsreform fand ebenfalls keine ausreichende Unterstützung.
Die Abgeordneten Christian Lausch und Mario Kunasek hatten angeregt,
BeamtInnen und Vertragsbedienstete im Zuge ihrer Überleitung in das
neue Gehaltsschema nicht in die, gemessen am aktuellen Gehalt,
nächstniedrigere Gehaltsstufe, sondern in die nächsthöhere
Gehaltsstufe einzureihen.

Erfolglos blieb die FPÖ auch mit ihrem Vorstoß, es BeamtInnen zu
ermöglichen, zu Belehrungen und Ermahnungen eine schriftliche
Stellungnahme abzugeben, wenn diese dem Personalakt beigefügt werden,
um etwaige drohende Nachteile bei Beförderungen zu verhindern. Lausch
mutmaßte, dass die Koalition dieser Forderung deshalb nicht
nachkommt, weil sie die öffentlich Bediensteten anderer Couleur
disziplinieren wolle.

Ebenso wenig durchsetzen konnte sich Gerald Loacker seitens der NEOS
mit der Initiative, die Kompetenz für Beamtenpensionen beim
Sozialministerium zu bündeln. Derzeit hätten die Ministerien
keinerlei Anreize, das faktische Pensionsantrittsalter ihrer
Bediensteten zu erhöhen oder in ein altersgerechtes und
gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld zu investieren, macht er darin
mit Verweis auf Kritik vom Rechnungshof geltend. Das sei auch ein
Grund, warum die Beamtenpensionen aus dem Ruder laufen, ergänzte er.

Lehrerdienstrecht wird weiter diskutiert

Abgelehnt wurde schließlich auch der Antrag der Grünen, der die
Einführung eines Jahresarbeitszeitmodells für alle Lehrerinnen und
Lehrer zum Inhalt hat. Es sei ein völlig falscher Ansatz, die
Arbeitszeit von LehrerInnen nach Unterrichtsstunden zu berechnen,
stellt darin Harald Walser fest und schlägt für alle PädagogInnen
eine Jahresnorm von 1.776 Stunden vor, die sich ab dem 26.
anrechenbaren Dienstjahr um 40 Stunden auf 1.736 Stunden reduziert.
Den Vorteil dieser Regelung sieht Walser darin, dass LehrerInnen
länger und flexibler am Schulstandort eingesetzt werden können und
man dadurch auch auf schulspezifisch bedingte Belastungszeiten - etwa
Prüfungszeiten - besser reagieren könne.

Die NEOS unterstützen diese Forderungen, gehen aber in ihrem Antrag
viel weiter, indem sie sich für die völlige Abschaffung des
LehrerInnendienstrechts aussprechen, weil sie dieses für überholt
erachten. An dessen Stelle soll ein Rahmenkollektivvertrag für
angestellte MitarbeiterInnen an Schulen, inklusive LehrerInnen,
treten, um eine aktive Personalentwicklung an Schulen zu ermöglichen,
wie Strolz in seinem Antrag, den er in der Debatte einbrachte,
erklärte. Auch er blieb damit in der Minderheit. Strolz unterstrich
die Notwendigkeit, den Schulen pädagogische, finanzielle und
personelle Autonomie zu geben. Die LehrerInnen brauchen seiner
Meinung nach eine größere Flexibilität und eine Befreiung von
Bürokratie und Parteibuchwirtschaft.

Die Forderungen der Grünen und der NEOS stießen trotz des negativen
Abstimmungsergebnisses durchaus auf Sympathien der anderen. Den
Freiheitlichen ist der NEOS-Vorstoß aber zu vage, wie Gerald Hauser
(F) seitens seiner Fraktion feststellte. Er sprach sich aber
dezidiert für Rahmenkollektivverträge aus. Auch ÖVP und SPÖ äußerten
sich nicht ablehnend. Beatrix Karl (V) und Johann Singer (S)
erinnerten aber daran, dass erst vor einigen Monaten ein neues
Lehrerdienst- und Besoldungsrecht beschlossen worden sei. Dabei habe
man sich in Entschließungsanträgen für eine qualitative
Weiterentwicklung ausgesprochen, insbesondere im Hinblick auf die
Arbeitsplatzsituation, auf die Entlastung von Verwaltungsaufgaben und
die Forcierung neuer Unterrichtsmodelle. Das neue Dienstrecht soll
auch einer Evaluierung unterzogen werden.

Novelle zum Bundesbahngesetz passiert Nationalrat

Die mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit beschlossene Änderung des Bundesbahngesetzes
hat ihre Wurzeln - wie die Dienstrechtsnovelle - in der
Rechtsprechung des EuGH. Dieser hat sowohl die ursprüngliche
Nichtberücksichtigung von Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr als
auch die nachfolgende Gesetzesreparatur als altersdiskriminierend und
damit als unionsrechtswidrig beurteilt. Die Gesetzesnovelle sieht nun
vor, rückwirkend ausschließlich Dienstzeiten - inklusive Lehrzeit -
bei den ÖBB bzw. bei anderen Bahnunternehmen und
Eisenbahninfrastrukturunternehmen als Vordienstzeiten anzuerkennen
und damit bei der Gehaltseinstufung zu berücksichtigen. Das gilt für
all jene ÖBB-Bediensteten, die vor Ende 2004 in das Unternehmen
eingetreten sind, wobei durch Übergangsregelungen Gehaltseinbußen
vermieden werden.

Das Gesetz sei in zu großer Eile eingebracht worden, begründete
Daniela Musiol (G) die Ablehnung ihrer Fraktion und sah sich darin
einer Meinung mit Gerhard Deimek (F) und Gerald Loacker (N). Man
hätte sich mehr Zeit nehmen sollen, meinte Deimek und stellte in
Zweifel, dass für die ÖBB-Bediensteten aus den neuen Bestimmungen
keine Nachteile erwachsen.

EU-Abgeordnete haben ab August Rederecht im Nationalrat

Am Ende der Sitzung passierte schließlich Änderung der
Geschäftsordnung des Nationalrats in Dritter Lesung mit der
erforderlichen Zweidrittelmehrheit das Plenum, mit der nicht nur den
österreichischen EU-Abgeordneten bei Aktuellen Europastunden und
weiteren ausgewählten EU-Debatten ein Rederecht eingeräumt wird,
sondern auch hochrangige internationale Persönlichkeiten künftig
eingeladen werden können, eine Erklärung zu einem bestimmten Thema
vor dem Plenum abzugeben. In Kraft treten sollen die neuen
Bestimmungen am 1. August 2015. Die Zweite Lesung war bereits gestern
erfolgt (siehe Meldung der Parlamentskorrespondenz Nr. 526/2015).

Eine weitere Sitzung des Nationalrats diente der
geschäftsordnungsmäßig vorgesehenen Mitteilungen und Zuweisungen.
(Schluss Nationalrat) jan

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