• 21.05.2015, 21:21:00
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Bundesmuseen: Klarheit für Eigentumsverhältnisse bei Schenkungen

Nationalrat setzt außerdem Signal gegen illegalen Handel von Kulturgütern

Utl.: Nationalrat setzt außerdem Signal gegen illegalen Handel von
Kulturgütern =

Wien (PK) - Der Nationalrat hat heute mehrheitlich die Novelle zum
Bundesmuseengesetz beschlossen. Sie dient der Klarstellung von
Eigentumsverhältnissen bei Schenkungen an die Bundesmuseen bzw. an
die Österreichische Nationalbibliothek. Grundsätzlich wurden die
klaren Regelungen bei Schenkungen von allen Parlamentsfraktionen
begrüßt, bemängelt wurde aber von der Opposition die Möglichkeit auf
Einsetzung von zwei GeschäftsführerInnen für die Österreichische
Nationalbibliothek. Einstimmig ausgesprochen hat sich das Plenum zum
Beitritt Österreichs zur UNESCO-Konvention von 1970 über Maßnahmen
zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und
Übereignung von Kulturgut. Die Ratifikation der Konvention beseitigt
außerdem bestehende Unsicherheiten im Umgang mit Rückforderungen zu
Kulturgütern, die aus Staaten außerhalb der Europäischen Union
stammen. Damit wird sichergestellt, dass allfällige Forderungen von
den österreichischen Behörden und Gerichten behandelt werden können.

Da der unentgeltliche Eigentumserwerb bisher gesetzlich nicht
geregelt war, bestanden unterschiedliche Auffassungen über die
bilanztechnische Behandlung etwa von Schenkungen für Bundesmuseen
bzw. die Nationalbibliothek. Diese Neuerwerbungen gehen nun ins
Eigentum der Bundesinstitutionen über, vorausgesetzt wird, dass das
dem Willen des Vertragspartners entspricht. Eingeschränkt wird das
Verfügungsrecht über unentgeltliche Erwerbungen der Bundesmuseen oder
der Nationalbibliothek aber dadurch, dass ihre Veräußerung bzw.
Belastung der Zustimmung des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Finanzen bedarf.

Ausgeweitet auf die Österreichische Nationalbibliothek wird mit der
Novelle zudem die Möglichkeit des Vier-Augen-Prinzips in der
Geschäftsführung, das bisher bereits für die Bundesmuseen gegolten
hat. Künftig können auch dort zwei GeschäftsführerInnen bestellt
werden. Außerdem wird von nun an der volle Name des Naturhistorischen
Museums "Naturhistorisches Museum Wien" lauten.

Kritik an der Möglichkeit des Vier-Augen-Prinzips und die damit
mögliche Einsetzung von zwei GeschäftsführerInnen in der Novelle kam
von den Oppositionsparteien. "Das riecht nach Proporz", meinte etwa
Wendelin Mölzer (F), aus seiner Sicht würde ein Prokurist ausreichen,
man brauche nicht noch "zusätzliche hochdotierte Posten". Die
Regelungen über Eigentumsverhältnisse bei Schenkungen an Bundesmuseen
wurden von der FPÖ aber begrüßt. Die Gefahr auf Versorgungsposten bei
zwei möglichen GeschäftsführerInnen sahen auch Beate Meinl-Reisinger
(N) und Marcus Franz (T). Diese "weiche Regelung" sei nicht sinnvoll,
meinte Franz, der nunmehrigen Rechtssicherheit bei Schenkungen
stimmte das Team Stronach aber zu. Wolfgang Zinggl von den Grünen
meinte, dass die Proporz-Bedenken der übrigen Oppositionsparteien
nicht unberechtigt seien, zumal die Gehälter für GeschäftsführerInnen
in Österreich im internationalen Vergleich zu hoch ausfallen würden.
Selbst der Louvre oder das Tate Modern würden seinen Managern nicht
so viel Geld bezahlen, wie er meinte. Grundsätzlich sei ein Vier-
Augen-Prinzip wichtig, wo es zwei getrennte Bereiche, nämlich einen
kaufmännischen und einen kulturellen, gebe. Bei der
Nationalbibliothek sei das der Fall, stellte Zinggl fest.

Auf die nun in Begutachtung gehende Novelle zum
Bundestheaterorganisationsgesetz kam Meinl-Reisinger (N) zu sprechen.
Aus ihrer Sicht würde der Entwurf die Lehren aus den Problemen der
Bundestheater-Holding nicht enthalten, außerdem sei die Novelle noch
zu früh, da der Unterausschuss des Rechnungshofs noch keine
endgültigen Ergebnisse geliefert habe. Zu sehen im Entwurf seien nur
stärkere Zugriffsrechte des Kulturministers auf die
Bühnengesellschaften, wie sie bemängelte. Dem entgegnete
Kulturminister Josef Ostermayer, dass die Holding grundsätzlich und
vor allem in ihrer Kontrollfunktion gestärkt werden soll, die
Bestellung der kaufmännischen GeschäftsführerInnen der
Bühnengesellschaften aber in Zukunft vom Kulturministerium erfolge.
Den Entwurf habe sein Ressort auf Basis von Wirtschaftsprüfungen und
einer ICG-Studie (Integrated Consulting Group) entwickelt, um die
Holding bestmöglich zu organisieren, meinte Ostermayer.

Zum Bundesmuseengesetz meinte der Kulturminister, dass es sich
hierbei um eine pragmatische Lösung handelt. Die Möglichkeit auf zwei
GeschäftsführerInnen in der Nationalbibliothek sei eine
Gleichstellung, bei allen anderen Institutionen würde diese Regelung
bereits bestehen, sagte er und wandte sich gegen die Proporz-
Vorwürfe. Bei der Namensänderung des Naturhistorischen Museums
berichtete er, dass die Anregung vom Museum selbst gekommen sei,
eigentlich handle es sich hier aber auch um eine Angleichung zum
Kunsthistorischen Museum Wien.

Elisabeth Hakel (S) ließ die jüngst umgesetzten kulturpolitischen
Maßnahmen wie die Künstlersozialversicherung Revue passieren, die
Novelle zu den Bundesmuseen sei hier ein weiterer wichtiger Schritt,
wie sie meinte. Hinsichtlich der Novellierung des
Bundestheaterorganisationgesetzes meinte sie, dass die Bundesmuseen
und Bundestheater zentrale Säulen der österreichischen kulturellen
Identität seien, die Politik habe demnach sicherzustellen, dass diese
auch Bestand habe.

Das Bundesmuseengesetz sei eine sehr sinnvolle, kleine Novelle, wie
Maria Theresia Fekter (V) meinte, weil damit nun klar geregelt sei,
wie mit wertvollen Schenkungen bilanztechnisch und eigentumsrechtlich
umzugehen sei. Nicht wirklich nachvollziehen konnte sie aufgrund des
ohnehin offensichtlichen Standorts, warum das Naturhistorische Museum
in seinem Namen nun den Zusatz "Wien" bekommt.

Josef Cap (S) sprach sich für inhaltliche kulturpolitische Debatten
aus und verwies dabei auf das in Planung befindliche Haus der
Geschichte. Hier könne man sich über die Frage der kulturellen
Identität Österreichs und die Aufarbeitung seiner Geschichte durch
neue Konzepte und kontroversielle Auseinandersetzungen beschäftigen.

Hinsichtlich der UNESCO-Konvention meinte Beatrix Karl (V), dass die
Unterzeichnung auch deswegen zu begrüßen sei, weil diese mit Ausnahme
von Liechtenstein bereits in allen anderen Nachbarländern Österreichs
gelte. Ruth Becher (S) machte auf die wichtige Bedeutung der
Konvention aufmerksam, das zeige vor allem etwa auch die aktuelle
Bedrohung der Oasenstadt Palmyra in Syrien durch den IS, wie sie
meinte. Die Geschehnisse im Nahen Osten seien eine humanitäre
Katastrophe, ein Nebenaspekt sei zudem, dass eine weltkulturelle
Krise entsteht. Deswegen sei es wichtig, den Einsatz und Erhalt von
kulturell wichtigen Gütern zu internationalisieren und rechtlich
abzusichern. Auf die Bedrohung kulturellen Erbes in vielen Ländern
der Erde machte auch Elisabeth Pfurtscheller (V) aufmerksam. Damit
würden Symbole und Träger eines gemeinsamen kulturellen Bewusstseins
zerstört werden. Wer anderen kulturelle Identität raubt, verlässt den
Boden der Humanität, geht es nach Pfurtscheller. Auch ihre
Fraktionskollegin Martina Diesner-Wais (V) rief vermehrt
stattfindende Plünderungen von Museen und den damit einhergehenden
illegalen Verkauf von Kulturgütern ins Bewusstsein. Dem könne man nur
durch internationale Anstrengungen entgegenwirken, wie Diesner-Wais
meint. (Fortsetzung Nationalrat) keg

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