• 28.04.2015, 10:00:01
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Presserat: Zur Diskriminierung von Asylwerbern aus dem Kosovo

Wien (OTS) - Der Senat 2 des Presserats beschäftigte sich mit dem
Artikel "Kosovaren verdienen am Asyl", erschienen in der
Oberösterreich-Ausgabe der "Kronenzeitung" vom 04.02.2015. In dem
Artikel wird behauptet, dass "Kosovaren am Asyl verdienen", es "für
Asyltouristen" in Österreich lukrativ sei und eine vierköpfige
Familie in der Grundversorgung etwa 2.500.- Euro monatlich bekomme.
Laut Senat verstößt der Artikel gegen den Ehrenkodex für die
österreichische Presse.
Ein Leser wandte sich an den Presserat und kritisierte, dass der
Betrag in der Höhe von 2.500.- Euro falsch sei. Asylwerber würden in
der Grundversorgung gemäß einer Broschüre der Arbeiterkammer
Oberösterreich nur 40,- Euro pro Monat bekommen.
Das Innenministerium bestätigte gegenüber dem Presserat, dass ein
Asylwerber in der Grundversorgung neben Unterkunft und Verpflegung
40.- Euro pro Monat "Taschengeld" erhalte. Daneben gebe es keine
weiteren Geldleistungen, nur Sachleistungen (Unterkunft, Verpflegung
und Kleidung). Eine vierköpfige Familie würde daher 160.- Euro pro
Monat in der Grundversorgung beziehen.
Wie aus der Broschüre der Arbeiterkammer Oberösterreich ersichtlich,
ist der in der Zeitung genannte Betrag selbst bei anderen Varianten,
in denen statt Sachleistungen Geld für Unterkunft und Verpflegung
bereitgestellt wird, für eine vierköpfige Familie bei weitem nicht zu
erreichen.
Vor diesem Hintergrund ist die Behauptung, dass eine vierköpfige
asylsuchende kosovarische Familie in der Grundversorgung "monatlich
etwa 2500 Euro" bekomme, für den Senat nicht nachvollziehbar. Die
Behauptung verstößt somit gegen Punkt 2.1 des Ehrenkodex
(Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche und Wiedergabe von
Nachrichten). Ein Anruf des Verfassers des Artikels beim
Innenministerium, der Arbeiterkammer oder einer Hilfseinrichtung für
Flüchtlinge hätte genügt, um die korrekten Zahlen zu erfahren, so der
Senat weiter.
Die falsche Darstellung und die Aufbereitung ist darüber hinaus auch
eine Pauschalverunglimpfung und Diskriminierung iSd. Punkts 7 des
Ehrenkodex. Nach Meinung des Senats wurden in dem Artikel Kosovaren
aufgrund ihrer Herkunft aus dem Kosovo diskriminiert.
Der Senat forderte die Medieninhaberin der "Kronenzeitung" auf, die
vorliegende Entscheidung freiwillig zu veröffentlichen.
Die Entscheidung im Langtext finden Sie auf der Homepage des
Presserates (www.presserat.at).

SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND EINER MITTEILUNG EINES LESERS
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des
Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall führte der Senat 2 des Presserats aufgrund einer
Mitteilung eines Lesers ein Verfahren durch (selbständiges Verfahren
aufgrund einer Mitteilung). In diesem Verfahren äußert der Senat
seine Meinung, ob ein Artikel oder ein journalistisches Verhalten den
Grundsätzen der Medienethik entspricht. Die Medieninhaberin der
"Kronen Zeitung" hat von der Möglichkeit, an dem Verfahren
teilzunehmen, keinen Gebrauch gemacht.
Die Medieninhaberin der "Kronen Zeitung" hat sich der
Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher nicht unterworfen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OPR

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