• 09.04.2015, 10:30:17
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  • OTS0071 OTW0071

Presserat: Interviews mit Werbecharakter in „Heute“ Ethikverstoß

Wien (OTS) - Drei Interviews mit Unternehmenschefs, abgedruckt in der
Tageszeitung "Heute" vom 23.01.2015, verstoßen laut Senat 1 des
Presserats gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse.
Konkret handelt es sich um Interviews mit den Chefs der "easybank"
(S. 28), von "Novomatic" (S. 34) und von "T-Mobile" (S. 36).

Ein Leser hat die Interviews als wohlwollend, unkritisch und
verdeckte Werbeeinschaltung beanstandet.
Die Medieninhaberin der Tageszeitung "Heute" hat in dem Verfahren
nicht Stellung genommen.
Die Pressesprecher von "Novomatic" und "T-Mobile" haben gegenüber dem
Presserat festgehalten, dass es keine Einflussnahme seitens der
Unternehmen gegeben habe. Von der "easybank" hat sich niemand
geäußert.

Der Senat stellt fest, dass den drei - ausschließlich positiven -
Interviews auf der jeweils gegenüberliegenden Seite ganzseitige
Inserate für die von den Interviewten geleiteten Unternehmen
gegenüberstehen. Die Interviews unterscheiden sich im Hinblick auf
Gestaltung, Aufmachung und Schriftbild nicht von den redaktionellen
Inhalten der Zeitung.
Außerdem weist der Senat darauf hin, dass die Fragen in den
Interviews unkritisch formuliert sind und die Antworten der
Gesprächspartner viele Werbebotschaften enthalten. Zu nennen sind in
diesem Zusammenhang u.a. die folgenden Antworten: "Aktuell
servicieren wir bereits über 500.000 Kunden. Immer mehr Kunden nützen
die easybank als Hauptbank und profitieren von dem
Online-Produktangebot.", "Viele Produkte können ganz einfach im ‚easy
internetbanking‘ eröffnet werden. Für Fragen stehen unsere Betreuer
persönlich […] zur Verfügung.", "Die Novomatic ist zu einem der
größten integrierten Glücksspielkonzerne der Welt geworden, der in
den letzten Jahren ein stetiges und nachhaltiges Wachstum aufweisen
konnte. Die Fortsetzung dieser Erfolgsstory entspricht nicht nur der
klaren Erwartungshaltung des Aufsichtsrates und des Eigentümers,
sondern auch dem Anspruch, den ich an mich selbst stelle.", "Wir
rechnen damit, Ende des Jahres bereits neun von zehn
Österreicherinnen und Österreichern mit der derzeit schnellsten
Mobilfunktechnologie versorgen zu können.".

Nach Auffassung des Senats könnten diese Aussagen auch aus einer
Werbebroschüre der betroffenen Unternehmen stammen.

Eine Einflussnahme Außenstehender auf Inhalt oder Form eines
redaktionellen Beitrags ist nach Punkt 4.1 des Ehrenkodex jedenfalls
unzulässig. Punkt 4.2 des Ehrenkodex missbilligt Interventionen und
Pressionen von außen auf die Redaktion.
Zudem weist der Senat auf Punkt 11 des Ehrenkodex hin, wonach
geschäftliche Interessen von Medienmitarbeitern (also auch des
Verlags) keinen Einfluss auf redaktionelle Inhalte haben dürfen.

Der Senat bewertet die drei Interviews als Gefälligkeitsinterviews.
Das ergibt sich bereits aus dem werblichen Charakter der Antworten
der Interviewten. Ein weiteres Indiz, dass es sich bei den Interviews
um beeinflusste und unkritische Berichterstattung handelt, sind die
ganzseitigen Inserate der involvierten Unternehmen, die auf den
unmittelbar gegenüberliegenden Seiten geschaltet worden sind. Es
besteht der Eindruck, dass die Interviews bloß als Beigabe zu den
Inseraten veröffentlicht worden sind. Die Interviews scheinen die
daneben veröffentlichten Werbungen auf systematische Art und Weise zu
ergänzen.

Auf die unabhängigen Redaktionen wird sowohl von Eigentümern als auch
von Inseratenkunden Druck ausgeübt, im Umfeld von Inseraten eine
vermeintlich redaktionelle Geschichte oder ein vermeintlich
unabhängig geführtes Interview zu platzieren.

Viele Leserinnen und Leser gehen gerade bei einem Interview davon
aus, dass die Fragen dafür von einem in der Sache unabhängigen
Journalisten gestellt und reine Werbeaussagen nicht in ein Interview
aufgenommen werden, so der Senat.
Durch die vorliegenden Interviews ist es zu einer Irreführung der
Leserinnen und Leser gekommen. Der überwiegend werbliche Charakter
der Veröffentlichungen ist durch Aufmachung und Aufbereitung
verschleiert worden (vgl. Punkt 3.1 des Ehrenkodex sowie die
Entscheidung 2014/187 des Senats 1 des Presserats).

Im Übrigen hat sich auch der Deutsche Presserat schon öfters mit den
Grenzen für eine medienethisch zulässige
Unternehmensberichterstattung beschäftigt und das Gebot betont,
zwischen Werbung und redaktionellen Inhalten zu trennen (siehe z.B.
die Entscheidungen 0272/10/1; BK2-251/08; BK1-28/08 u.v.a.).

Der Senat fordert die Medieninhaberin von "www.heute.at" auf, die
vorliegende Entscheidung freiwillig zu veröffentlichen.

SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND EINER MITTEILUNG EINES LESERS
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der beiden
Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall hat der Senat 1 des Presserats aufgrund einer
Mitteilung eines Lesers ein Verfahren durchgeführt (selbständiges
Verfahren aufgrund einer Mitteilung). In diesem Verfahren äußert der
Senat seine Meinung, ob ein Artikel den Grundsätzen der Medienethik
entspricht. Die Medieninhaberin der Tageszeitung "Heute" hat von der
Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, keinen Gebrauch gemacht.
Bisher hat sich die Medieninhaberin der Tageszeitung "Heute" der
Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht unterworfen.

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