• 20.03.2015, 11:00:04
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  • OTS0095 OTW0095

Presserat obsiegt in zweiter Instanz gegen Tageszeitung „Österreich“

Entscheidung des OLG Wien

Utl.: Entscheidung des OLG Wien =

Wien (OTS) - Der Presserat gewann vor dem Oberlandesgericht Wien den
zweiten Prozess gegen die Tageszeitung "Österreich" (OLG Wien 4 R
133/14d; nicht rechtskräftig). Die Unterlassungsklage der Zeitung
nach dem Gesetz gegen den unerlaubten Wettbewerb (UWG) wurde zur
Gänze abgewiesen.
Der Hintergrund der Klage war eine Beschwerde zu einem Artikel in
"Österreich" über Kinderbetreuungsplätze, in dem über die
Arbeiterkammer und die Frauenministerin wohlwollend berichtet wurde.
Der Presserat fragte per Brief bei der AK und der Ministerin nach, ob
dabei Werbegeld geflossen sei. Die Betroffenen verneinten finanzielle
Zuwendungen. Der Presserat gab sich damit zufrieden und leitete kein
Verfahren ein.
"Österreich" meinte in diesem Verhalten einen Wettbewerbsverstoß zu
erkennen und sah im Presserat einen "verlängerten Arm von
Konkurrenzunternehmen", der mit der Zeitung "in einem
Wettbewerbsverhältnis" stehe.
Der Presserat argumentierte, dass er als Selbstkontrolleinrichtung
der Printmedien vollkommen unabhängig sei und keine wirtschaftlichen
Interessen verfolge.

Das Urteil im O-Ton

Laut OLG Wien handle der Presserat weder im geschäftlichen Verkehr
noch zu Zwecken des Wettbewerbs. Eine Klage nach dem UWG scheide
daher von vornherein aus.
Das OLG begründete seine Ansicht damit, dass keine relevante
Wettbewerbsförderung vorliege, wenn - wie beim Presserat - andere
Zielsetzungen eindeutig überwiegen. Die Zielsetzung des Presserats
sei die Selbstkontrolle der österreichischen Printmedien, die der
redaktionellen Qualitätssicherung und der Pressefreiheit dient.
Der Presserat sei nicht deshalb an die AK und die Frauenministerin
herangetreten, um Konkurrenten von "Österreich" zu fördern oder etwa
Leser in ihrem Kaufverhalten oder Inserenten zu beeinflussen, so das
Gericht weiter. Er habe weder ein eigenes wirtschaftliches Interesse
am Ergebnis seiner Erhebungen noch ein Interesse am wirtschaftlichen
Misserfolg von "Österreich".
Im vorliegenden Fall seien nach Meinung des OLG auch keine
tatsächlichen Auswirkungen in Richtung Wettbewerbsförderung
auszumachen: Die Adressaten des Presserats-Schreibens waren nur zwei
selbst vom Verdacht betroffene Institutionen, von denen nicht
anzunehmen sei, dass es wegen des Auskunftsersuchens zu einer
Beeinflussung ihrer (potentiellen) Geschäftsbeziehungen zu
"Österreich" kommen könnte.

Reaktion des Presserats

"Dass der Presserat kein Konkurrent einer Tageszeitung ist, sondern
ideelle Interessen verfolgt, sagt einem eigentlich schon der
Hausverstand. Wir setzen uns für einen verantwortungsvollen Umgang
mit der Pressefreiheit ein. Die Journalistinnen und Journalisten in
den Senaten des Presserats arbeiten weisungsfrei und unabhängig. Das
OLG Wien hat dies nun in seiner Entscheidung klar bestätigt", meint
Astrid Zimmermann, die Präsidentin des Trägervereins des Presserats.
Die Zeitung "Österreich" hat nun die Möglichkeit, innerhalb von vier
Wochen gegen das zweitinstanzliche Urteil zu berufen.

Die Entscheidung des OLG Wien ist unter www.presserat.at abrufbar
(Punkt "Aktuell").

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OPR

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