- 06.03.2015, 10:00:37
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- OTS0061 OTW0061
Presserat: Unreflektierte Wiedergabe persönlichkeitsverletzender Postings in Slideshow Ethikverstoß
Wien (OTS) - Der Artikel "'Heute'-Leser jagen 'Bubi'-Quäler" sowie
die dazugehörige Slide-Show mit Facebook-Postings von "Heute"-Usern,
erschienen am 22.11.2014 auf "www.heute.at", verstoßen laut Senat 1
des Presserats gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse.
In dem Artikel samt Slide-Show wird über die brutale Misshandlung
eines Hundes in der Wiener U-Bahn berichtet sowie darüber, dass sich
unter den Usern "Wut über die unfassbare Tat breitmacht".
In manchen der in der Slide-Show angeführten Postings werden
Meinungen vertreten wie dass der Täter "von oben bis unten
aufgeschlitzt und auf die Gleise geworfen" gehöre, dass man ihm
"dasselbe antun [...] und [ihn] danach gleich eingraben" oder dass
man ihn "aufhängen" solle.
Ein Leser kritisiert, dass derartige Auswüchse von verbaler Gewalt
auf der Facebook-Seite der Tageszeitung "Heute" nicht nur toleriert
wurden, sondern dass auf "www.heute.at" auch noch ein Artikel darüber
veröffentlicht worden sei, ohne dass man sich in dem Artikel von den
Aussagen distanziert habe.
Unabhängig davon, dass das Quälen eines Tieres Empörung auslöst,
greifen derartige Postings nach Meinung des Senats in die
Menschenwürde ein.
In der Slideshow zu dem Artikel wurden die Postings unreflektiert
wiedergegeben. Daher verletzt laut Senat auch die Berichterstattung
von "www.heute.at" die Menschenwürde des Täters, die über Punkt 5.1
des Ehrenkodex geschützt ist.
Der Senat bewertet den vorliegenden Fall als schwerwiegenden Verstoß
gegen den Ehrenkodex.
Angesichts des Umstandes, dass die beanstandeten Postings in die
redaktionelle Berichterstattung übernommen wurden, erübrigt es sich,
darauf einzugehen, dass bereits das Bestehenlassen verletzender
Postings auf der Facebook-Seite von "www.heute.at" aus
medienethischer Sicht bedenklich sein könnte, so der Senat weiter.
Der Senat fordert die Medieninhaberin von "www.heute.at" auf, die
vorliegende Entscheidung freiwillig zu veröffentlichen.
SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND EINER MITTEILUNG EINES LESERS
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der beiden
Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall hat der Senat 1 des Presserats aufgrund einer
Mitteilung eines Lesers ein Verfahren durchgeführt (selbständiges
Verfahren aufgrund einer Mitteilung). In diesem Verfahren äußert der
Senat seine Meinung, ob ein Artikel den Grundsätzen der Medienethik
entspricht. Die Medieninhaberin der Tageszeitung "Heute" hat von der
Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, keinen Gebrauch gemacht.
Bisher hat sich die Medieninhaberin der Tageszeitung "Heute" der
Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht unterworfen.
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