• 13.02.2015, 10:00:34
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Presserat: Pauschalverunglimpfung von Muslimen in der "Kronenzeitung"

Wien (OTS) - Der Senat 2 des Presserats beschäftigte sich mit einem
Artikel anlässlich des muslimischen Opferfestes, erschienen in der
"Kronenzeitung" vom 08.10.2014. Laut Senat verstößt der Artikel gegen
den Ehrenkodex für die österreichische Presse.

Der Artikel hat die Überschrift: "Früh übt sich der Dschihadist von
morgen." Daneben ist ein Bild veröffentlicht, das einen Buben im
Alter von circa zehn Jahren mit einem arabischen Dolch in der Hand
zeigt.
Der Autor des Artikels hält fest, dass im Jemen "die Waffe schon von
Kindesbeinen an ein fester Bestandteil des männlichen Wesens sei",
und dass der Tanz beim (muslimischen) Opferfest "angeblich nur ein
folkloristisches Ritual" sei, "aber man kann dennoch nie wissen...".

Der Senat ist der Ansicht, dass diese Art der Berichterstattung
Muslime pauschal verunglimpft und eine Diskriminierung aus religiösen
Gründen vorliegt (siehe die Punkte 7.2 und 7.3 des Ehrenkodex).
Beim Opferfest handelt es sich um eines der wichtigsten religiösen
Feste im Islam. Dabei wird an die Bereitschaft Ibrahims (Abrahams)
gedacht, seinen Sohn Ismael Gott zu opfern. Gott war von der
Opferbereitschaft und Gottesfürchtigkeit Ibrahims beeindruckt und
verschonte Ismael. Nach der Überlieferung wurde daraufhin ein Widder
geopfert.

Das bei dem Artikel abgebildete Kind führt offenbar einen
traditionellen Tanz bei dem Opferfest vor. Dieser Auftritt im Rahmen
der religiösen Feier wird nach Meinung des Senats im Artikel zu
Unrecht mit Islamismus und Jihadisten in Verbindung gebracht.
Darin erkennt der Senat eine Pauschalverdächtigung. Der Autor des
Artikels setzt das Bild zum Opferfest dafür ein, Vorurteile zur
schüren: Einerseits wird Muslimen generell Gewaltbereitschaft
unterstellt. Andererseits wird vermittelt, dass jemenitische Kinder
von kleinauf zum Jihadismus neigen, so der Senat weiter.
Der Artikel leistet auch der Simplifizierung Vorschub, dass der Islam
mit Islamismus gleichzusetzen sei.

Der Senat forderte die Medieninhaberin der "Kronenzeitung" auf, die
vorliegende Entscheidung freiwillig zu veröffentlichen.
Die Entscheidung im Langtext finden Sie auf der Homepage des
Presserates (www.presserat.at).

SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND EINER MITTEILUNG EINER LESERIN
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der beiden
Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall hat der Senat 2 des Presserats aufgrund einer
Mitteilung einer Leserin ein Verfahren durchgeführt (selbständiges
Verfahren aufgrund einer Mitteilung). In diesem Verfahren äußert der
Senat seine Meinung, ob ein Artikel den Grundsätzen der Medienethik
entspricht. Die Medieninhaberin der "Kronenzeitung" hat von der
Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, nicht Gebrauch gemacht.
Bisher hat sich die Medieninhaberin der "Kronenzeitung" der
Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht unterworfen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OPR

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