• 21.01.2015, 22:51:36
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Nationalrat beschließt neues Besoldungsschema für öffentlichen Dienst

Steßl will weitere Verhandlungen mit Beamten-Gewerkschaft führen

Utl.: Steßl will weitere Verhandlungen mit Beamten-Gewerkschaft
führen =

Wien (PK) - Die massiven Proteste der Beamten-Gewerkschaft und die
Einwände der Opposition haben nichts genutzt. Zwei Tage nach dem
Verfassungsausschuss segnete auch der Nationalrat das neue
Besoldungsschema für den öffentlichen Dienst ab. SPÖ und ÖVP stimmten
im Plenum für das von der Regierung vorgeschlagene umfangreiche
Gesetzespaket, das insbesondere in Bezug auf Gehaltseinstufungen und
Vorrückungen etliche Neuerungen für BeamtInnen und
Vertragsbedienstete bringt. Gibt auch der Bundesrat rechtzeitig
grünes Licht, können die Bestimmungen wie geplant noch im Februar in
Kraft treten.

Anlass für den Gesetzesbeschluss ist ein Urteil des EuGH, der die
geltenden Gehaltsregeln für Bundesbedienstete im Herbst bereits zum
zweiten Mal als altersdiskriminierend gewertet hat. Um finanzielle
Mehrkosten für den Staat zu vermeiden, wird das Einstufungs- und
Vorrückungssystem komplett neu gestaltet und gleichzeitig wesentlich
vereinfacht. Als Vordienstzeit anerkannt wird künftig im Wesentlichen
nur noch eine einschlägige Berufserfahrung von bis zu zehn Jahren, im
Gegenzug werden die Gehaltsansätze erhöht.

Besonders umstritten ist die Überleitung bestehender
Dienstverhältnisse in das neue Gehaltsschema. Die Beamten-
Gewerkschaft fürchtet, dass es dadurch bei manchen Berufsgruppen zu
einer deutlich niedrigeren Lebensverdienstsumme kommt. Nach den
Berechnungen des Bundeskanzleramtes sollte dies zwar nicht eintreten,
Beamten-Staatssekretärin Sonja Steßl sagte in der Sitzung aber erneut
zu, die Bedenken zu prüfen und das Gesetz gegebenenfalls
nachzubessern. Ein entsprechender Auftrag wurde ihr in Form einer
mehrheitlich angenommenen Entschließung auch von den MandatarInnen
erteilt.

Einigen Einwänden trugen die Abgeordneten bereits heute durch einen
von den Regierungsparteien vorgelegten und bei der Abstimmung
mitberücksichtigten Abänderungsantrag Rechnung. So wurden zur
Vermeidung von Einkommenseinbußen die Gehaltstabellen für bestimmte
Lehrergruppen neu berechnet und der künftig für Zulagen maßgebliche
Referenzwert geringfügig angehoben. Außerdem stellt der
Abänderungsantrag sicher, dass Amtstitel und Funktionsstufen sowie
andere einstufungsabhängige Ansprüche wie Jubiläumszuwendungen und
Reisegebührensätze im Zuge der Überleitung unberührt bleiben. Neu ist
auch, dass die Beamten-Gehälter bei der bevorstehenden
Gehaltsanpassung im März nicht wie ursprünglich vorgesehen
kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet, sondern auf ganze
Euro aufgerundet werden.

Unabhängig von der Besoldungsreform wird die mit Ende 2014
ausgelaufene Opt-Out-Regelung für Bedienstete mit pauschalierten All-
In-Gehältern um ein Jahr verlängert.

SPÖ und ÖVP drängen auf umfassende Dienst- und Besoldungsreform

Die enorme Eile, mit der das Gesetz durch den Nationalrat geschleust
wurde, begründeten sowohl Steßl als auch die Abgeordneten der
Koalitionsparteien damit, dass es notwendig sei, nach dem EuGH-Urteil
so rasch wie möglich Rechtssicherheit zu schaffen und eine
zusätzliche Budgetbelastung zu vermeiden. Es dürfe im Zuge der
Umstellung aber zu keinen Gehaltseinbußen für die Betroffenen kommen,
stellten SPÖ und ÖVP im von ihnen vorgelegten Entschließungsantrag
klar.

Mit dem Antrag wird die Bundesregierung auch aufgefordert, noch im
März Verhandlungen mit der Beamten-Gewerkschaft über eine umfassende
Dienst- und Besoldungsreform zu beginnen, mit dem Ziel, diese bis
Ende 2016 abzuschließen.

Opposition hält Vorgangsweise der Regierung für unzumutbar

Die Opposition ließ sich durch den Abänderungsantrag und die
Entschließung allerdings nicht besänftigen. Sowohl die FPÖ als auch
die Grünen forderten eine Rückverweisung des Gesetzespakets an den
Verfassungsausschuss, um ihn dort nochmals eingehend zu beraten. Die
Vorgangsweise der Regierung, in aller Eile sowohl den eigentlichen
Gesetzestext als auch einen weiteren Abänderungsantrag vorzulegen,
sei unzumutbar und untragbar, hielt FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan
dazu fest. Seiner Ansicht nach kann man nicht wirklich durchblicken,
was im Gesetz tatsächlich steht.

Ähnlich argumentierten auch die Abgeordneten Albert Steinhauser (G)
und Nikolaus Scherak (N). Die Opposition habe keine Möglichkeit
gehabt zu prüfen, ob die vorgelegte Lösung tatsächlich
europarechtskonform und finanziell kostenneutral sei, machten sie
geltend. "So kann Parlamentarismus nicht funktionieren", bekräftigte
Steinhauser und kündigte an, in Hinkunft ohne Kenntnis eines
Gesetzentwurfs keinem kurzfristigen Ausschusstermin mehr zuzustimmen.
Scherak sprach von einer Zumutung für den Parlamentarismus und einer
Verhöhnung des parlamentarischen Prozesses. Steinhausers
Fraktionskollege Dieter Brosz bedauerte, dass die Koalitionsparteien
durch "die Vorspiegelung falscher Tatsachen" den traditionellen
Konsens in der Präsidiale aufs Spiel gesetzt haben.

Nach Meinung von Team-Stronach-Abgeordnetem Robert Lugar (T) ist die
vorliegende Lösung keine Lösung. Es gehe der Regierung lediglich
darum, Zeit zu gewinnen, um zusätzliche Kosten für den Staat zu
vermeiden, glaubt er. Lugar prophezeite, dass auch die Neuregelung
vom EuGH aufgehoben werden wird. Scharfe Kritik an der Vorgangsweise
übte auch FPÖ-Abgeordneter Christian Lausch.

Steßl: Ohne Gesetzesbeschluss droht SteuerzahlerInnen Kostenlawine

Seitens der Koalitionsparteien hielten die Abgeordneten Otto Pendl
(S), Beatrix Karl (V) und Wolfgang Gerstl (V) der Opposition
entgegen, dass durch den Entschließungsantrag sichergestellt sei,
dass es zu keinen Einbußen bei der Lebensverdienstsumme kommen werde.
Es könne durchaus sein, dass bei den Berechnungen aufgrund der Kürze
der zur Verfügung stehenden Zeit der eine oder andere Fehler passiert
sei, räumte Gerstl ein, er versicherte aber, dass letzten Endes bei
keinem Beamten ein Minus, sei es noch so ein geringes, am
Gehaltszettel stehen werde.

Was die Konformität mit EU-Recht betrifft, wies Abgeordnete Karl
darauf hin, dass sich die nunmehrige Gehaltssystematik am deutschen
Modell orientiere und dieses bereits vom Europäischen Gerichtshof
geprüft worden sei. Abgeordneter Pendl meinte, auch den Beamten sei
Rechtssicherheit ein wichtiges Anliegen.

Die Dringlichkeit des Beschlusses hob SPÖ-Verfassungssprecher
Abgeordneter Peter Wittmann hervor. Würde das Parlament keine rasche
Entscheidung treffen, käme eine massive finanzielle Belastung auf den
Staatshaushalt zu, machte er geltend. Es gebe bereits 6.000 Anträge
auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtags. Seine Fraktionskollegin
Angela Lueger bekräftigte, dass mit dem Abänderungs- und dem
Entschließungsantrag der Resolution der Beamten-Gewerkschaft Rechnung
getragen wurde.

In dieselbe Kerbe wie Wittmann stieß Beamten-Staatssekretärin Sonja
Steßl. Ohne einen raschen Parlamentsbeschluss drohe eine Kostenlawine
für die SteuerzahlerInnen, zudem würde die bestehende
Rechtsunsicherheit prolongiert, mahnte sie. Durch das EuGH-Urteil
gebe es derzeit keine klare Rechtslage, ein einheitlicher Vollzug
durch die jeweiligen Dienstbehörden sei daher nicht gewährleistet.
Steßl wies überdies darauf hin, dass es intensive Gespräche mit der
Gewerkschaft gegeben habe. Sie habe bis zuletzt eine Einigung mit der
GÖD angestrebt, das sei auch der Grund für die späte Vorlage des
Gesetzestextes gewesen.

Bei der namentlichen Abstimmung votierten von 149 Abgeordneten 90 für
und 59 gegen das Gesetzespaket. (Fortsetzung Nationalrat) gs

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