• 19.12.2014, 10:30:33
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  • OTS0061 OTW0061

Presserat: Beschwerden der UETD gegen "Heute" nicht aufgegriffen

Wien (OTS) - Der Senat 1 des Presserats beschäftigte sich vor kurzem
mit zwei Beiträgen in der Tageszeitung "Heute", die die UETD (Union
of European Turkish Democrats) Austria und ihr (ehemaliger) Präsident
Abdurrahman Karayazili beanstandet hatten.

In beiden Fällen rund um den Rücktritt Karayazilis leitete der Senat
kein Verfahren ein, da er keinen Verstoß gegen den Ehrenkodex für die
österreichische Presse erkennen konnte.

Der Senat hält zunächst fest, dass die UETD Austria und ihr
(ehemaliger) Präsident in den Monaten vor der Veröffentlichung der
Artikel gezielt und aktiv am politischen Meinungsbildungsprozess
teilgenommen haben.
Die beanstandeten Artikel beziehen sich auf die Tätigkeit Karayazilis
als politischer Funktionär. Die Privatsphäre tangieren die Artikel
nach Meinung des Senats nicht.

In dem Artikel "Chef von Türken-Organisation muss nach Hetze gehen",
erschienen am 22.08.2014, wird berichtet, dass Recherchen von "Heute"
ergeben hätten, dass die UETD Karayazili als deren Präsident absetzen
wolle. Karayazili kritisiert hier, dass dies nicht der Wahrheit
entspreche und der Verein sich niemals über eine Absetzung von ihm
geäußert habe.

Nach Ansicht des Senats kommt es häufig vor, dass in Medien
Personaldiskussionen über Politiker und politische Funktionäre
geführt werden. Derartige Diskussionen müssen nicht nur möglich sein,
sondern sind auch ein Zeichen für eine lebendige, liberal
ausgerichtete Demokratie und für politischen Pluralismus.
Darin erkennt der Senat keine Persönlichkeitsverletzung iSd.
Ehrenkodex.

Daraus, dass sich die UETD nicht offiziell zu dem Rücktritt geäußert
hat, kann laut Senat zudem nicht automatisch geschlossen werden, dass
die Information falsch sei.
Journalisten sind gerade in der politischen Berichterstattung auch
auf inoffizielle Informanten und Quellen angewiesen.

Im Übrigen ist Karayazili einige Wochen nach dem Erscheinen des
Artikels tatsächlich zurückgetreten. Die von der Tageszeitung "Heute"
veröffentlichte Vermutung hat sich folglich bewahrheitet.

In dem zweiten Artikel, der kritisiert wurde ("'Heute': Ankara zwingt
UETD-Präsident zu Rücktritt", erschienen am 10.11.2014), wird
berichtet, dass der türkische Vizepremier Numan Kurtulmus nach
Gesprächen mit Vertretern der austro-türkischen Community Karayazili
den Rücktritt als Präsident der UETD Austria nahegelegt habe. Die
UETD bestreitet dies.

Dazu hält der Senat Folgendes fest: Tritt ein Politiker bzw. ein
politischer Funktionär zurück, arbeiten die Medien regelmäßig die
Hintergründe für den Rücktritt auf. Dies ist Teil des politischen
Diskurses und die Öffentlichkeit hat daran ein legitimes
Informationsinteresse.

Dass bei derartigen Berichten manchmal auch auf anonyme Quellen
zurückgegriffen wird, ist für den Senat nicht ungewöhnlich.
Bei einem Rücktritt kann es sogar vorkommen, dass eine politische
Organisation die wahren Gründe dafür nicht offiziell bekannt gibt, um
nach außen hin einen Eindruck von Geschlossenheit zu vermitteln.
Inoffizielle Informanten sind laut Senat dann die einzige Möglichkeit
der Medien, die tatsächlichen Hintergründe für den Rücktritt in
Erfahrung zu bringen.

Da Karayazili im Rahmen seiner politischen Tätigkeit zum Teil sehr
prononciert an die Öffentlichkeit herangetreten und auch innerhalb
der türkischen Community in Österreich nicht unumstritten ist,
erscheint es dem Senat plausibel, dass eine Tageszeitung
entsprechende Recherchen (auch informell) anstellt und den Unmut des
türkischen Vizeaußenministers als Motiv für den Rücktritt anführt.

Vor diesem Hintergrund sieht der Senat hier weder für eine
unzureichende Recherche noch für eine Verletzung der
Persönlichkeitssphäre Karayazilis einen Anhaltspunkt.

Die Ausführungen des Senats in der Langversion finden Sie auf der
Homepage des Presserates (www.presserat.at).

SELBSTÄNDIGE VERFAHREN AUFGRUND EINER MITTEILUNG EINES
BETROFFENEN

Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der beiden
Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
In den vorliegenden Fällen ist der Senat 1 aufgrund von Mitteilungen
eines Betroffenen tätig geworden und hat seinen medienethischen
Standpunkt geäußert. Die Medieninhaberin der Webseite "www.heute.at"
hat sich der Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher nicht
unterworfen.
Aus diesem Grund wurde die Beschwerde des Betroffenen gemäß § 9 Abs.
6 der Verfahrensordnung der Beschwerdesenate des österreichischen
Presserates in eine Mitteilung umgedeutet.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OPR

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