• 17.12.2014, 20:54:27
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Bundesheer: Internationale Ausbildung und flexible Bereitschaft

Hauptausschuss schlägt Pendl, Hammer und Bösch als neue Vorsitzende der Parlamentarischen Bundesheer-Kommission vor

Utl.: Hauptausschuss schlägt Pendl, Hammer und Bösch als neue
Vorsitzende der Parlamentarischen Bundesheer-Kommission vor =

Wien (PK) - Die Abgeordneten Otto Pendl (S), Michael Hammer (V) und
Reinhard Eugen Bösch (F) sollen ab 2015 den Vorsitz in der
Parlamentarischen Bundesheer-Kommission führen. Das sieht ein
Gesamtvorschlag des Hauptausschusses vor, der einstimmig angenommen
wurde.

Die Parlamentarische Bundesheerkommission nimmt Beschwerden von
SoldatInnen oder wehrpflichtigen Personen entgegen, prüft diese und
legt jährlich einen Bericht vor. Zusammengesetzt ist die Kommission
aus vom Nationalrat gewählten und von Parteien entsandten
Mitgliedern, wobei - gemäß der jüngsten Novelle zum Wehrgesetz - jede
Parlamentspartei mit einem Mitglied vertreten ist. Die
Funktionsperiode der Parlamentarischen Bundesheerkommission dauert
sechs Jahre.

Übungs- und Ausbildungsplan für das Bundesheer

Zudem genehmigten die Ausschussmitglieder von SPÖ, ÖVP und NEOS den
Übungs- und Ausbildungsplan 2015 für das Bundesheer. Im nächsten Jahr
sind 25 diesbezügliche Entsendungen ins Ausland vorgesehen, darunter
fällt ein Vorhaben im Rahmen internationaler Organisationen, weiters
sollen österreichische SoldatInnen an vier Übungen der EU und an vier
Übungen im Rahmen der NATO-Partnerschaft für den Frieden teilnehmen.
16 Übungen entfallen auf Vorhaben von Bi- und Multinationalen
Kooperationen.

Grünen-Sicherheitssprecher Peter Pilz mahnte allerdings vor dem
Hintergrund der österreichischen Neutralitätspolitik eine genaue
Prüfung der Teilnahme an NATO-Übungen ein. Es gehe nicht an, so Pilz,
dass das Bundesheer an Militärübungen beteiligt ist, die gemäß NATO-
Beistandsklausel abgehalten werden, wie das bei den fraglichen
Entsendungen der Fall sei. Verteidigungsminister Gerald Klug stellte
daraufhin klar, der Aufgabenbereich Österreichs bei diesen Übungen
sei klar begrenzt und bilde keine Berührungspunkte mit der
Vereinbarung unter den NATO-Mitgliedsländern. Die Mitwirkung etwa
beim Lageraufbau im Rahmen internationaler Trainings diene einzig dem
Fähigkeitserhalt im heimischen Militär.

Bereitschaftsdienst beim Bundesheer soll flexibler gestaltet werden

In Zukunft soll in den Kasernen der Bereitschaftsdienst flexibel nach
den jeweiligen Erfordernissen und im unbedingt notwendigen Ausmaß
eingeteilt werden. Eine diesbezügliche Änderung der Verordnung über
die Allgemeinen Dienstvorschriften für das Bundesheer passierte den
Hauptausschuss einstimmig.

Die geltenden Bestimmungen sehen eine verpflichtende Einteilung von
SoldatInnen vor, während beispielsweise bereits heute die jeweils zu
stellende Wache flexibel gestaltet wird. Aufgrund des Berichts der
Bundesregierung vom 2. Juli 2013 zur Reform des Wehrdienstes soll nun
auch die Mannschaftsstärke des Bereitschaftsdienstes analog zum
Wachdienst an die jeweils militärisch erforderlichen Bedürfnisse
angepasst werden, heißt es in den Erläuterungen zur
Verordnungsnovelle. (Fortsetzung Hauptausschuss) jan/rei

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