- 12.12.2014, 10:30:17
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Presserat: "Kronen Zeitung" schürt Ressentiments gegenüber Flüchtlingen
Wien (OTS) - Der Senat 1 des Presserats überprüfte vor kurzem die
Schlagzeile "Salzburger Mindestrentnerin muss aus Wohnung raus, weil
Asylwerber kommen - Für Flüchtlinge Frau gekündigt" sowie den
dazugehörigen Artikel "Rauswurf wegen Flüchtlingen", beide erschienen
in der "Kronen Zeitung" vom 04.09.2014.
Die Veröffentlichungen verstoßen nach Ansicht des Senats gegen die
Punkte 2.1 (Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche und
Wiedergabe von Nachrichten) und 7 (Pauschalverunglimpfung und
Diskriminierung) des Ehrenkodex für die österreichische Presse.
In dem Artikel wird darüber berichtet, dass der Mietvertrag einer
72-jährigen Mindestrentnerin von der "Heimat Österreich" gekündigt
bzw. nicht verlängert worden sei, da die Wohnung für Flüchtlinge
benötigt würde. Zwei Nachbarn der Frau, Flüchtlingen aus Nepal, sei
es ebenso ergangen, diese hätten Ende August 2014 ihre Wohnung räumen
müssen. Die "Heimat Österreich" wird damit zitiert, dass es sich bei
diesen Wohnungen um Starterwohnungen für Flüchtlinge handle, deren
Verträge nach drei Jahren enden. In den Artikeln wird angemerkt, dass
für Kenner der Asylpolitik die Sache klar sei, da man mit
Flüchtlingen in den Wohnungen 2300 bis 3000 Euro im Monat verdienen
könne.
Der Senat sieht in dieser Veröffentlichung einen Verstoß gegen Punkt
2.1 des Ehrenkodex, da den Großteil des Artikels hindurch und auch
auf der Titelseite der Eindruck erweckt wird, dass die betroffene
Mindestrentnerin die Wohnung verlassen müsse - obwohl am Ende
geschrieben wird, dass sie in der Wohnung bleiben könne. Zudem wird
widersprüchlich berichtet, dass der Mietvertrag einerseits gekündigt,
andererseits nicht verlängert werde. Schließlich wird manchmal von
Flüchtlingen, manchmal von Asylwerbern gesprochen.
Der Bericht erweckt überdies bei den Leserinnen und Lesern
Ressentiments gegenüber Flüchtlingen, indem ein angeblicher
"Rauswurf" einer Mindestrentnerin aus ihrer Wohnung wegen eines
Bedarfs für Flüchtlinge geschildert wird und eine angebliche
Geschäftemacherei mit der Unterbringung von Asylwerbern in derartigen
Wohnungen in den Bericht eingewoben wird. Darin erkennt der Senat
einen Verstoß gegen Punkt 7 des Ehrenkodex (Schutz vor
Pauschalverunglimpfungen).
Der Senat forderte die Medieninhaberin der "Kronen Zeitung" auf, die
vorliegende Entscheidung freiwillig zu veröffentlichen.
Die Entscheidung im Langtext finden Sie auf der Homepage des
Presserates (www.presserat.at).
SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND MEHRERER MITTEILUNGEN
MEHRERER LESERINNEN UND LESER
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der beiden
Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall führte der Senat 1 des Presserats aufgrund von
Mitteilungen mehrerer Leserinnen und Leser ein Verfahren durch
(selbständiges Verfahren aufgrund einer Mitteilung). In diesem
Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob ein Artikel den
Grundsätzen der Medienethik entspricht.
Die Medieninhaberin der "Kronen Zeitung" hat sich der
Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher nicht unterworfen.
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