• 10.12.2014, 22:20:48
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Universitätsgesetz: Lehramtsstudien auf rechtlich neuen Beinen

Nationalrat beschließt außerdem Wehrgesetz-Novelle

Utl.: Nationalrat beschließt außerdem Wehrgesetz-Novelle =

Wien (PK) - Die Kooperation von Universitäten und Pädagogischen
Hochschulen bei Lehramtsstudien erhält eine bessere rechtliche
Grundlage. Das ist der Kern der umfangreichen Sammelnovelle zum
Universitätsgesetz und zum Hochschulgesetz, die der Nationalrat heute
in getrennter Abstimmung mehrheitlich beschloss. Die Pädagogischen
Hochschulen werden damit organisatorisch und strukturell an eine
postsekundäre Bildungseinrichtung angepasst. Überdies legt das neue
Universitätsgesetz Grundsätze zu Gleichstellungsfragen und der
Vereinbarkeit von Studium oder Beruf mit der Kinderbetreuung fest.
Mitverhandelt und abgelehnt wurde ein Antrag der FPÖ auf ein
Herkunftslandprinzip bei StudienanfängerInnen. Eine
Studienberechtigung in Österreich wäre demnach davon abhängig, ob
jemand auch im Heimatland zum Studium zugelassen ist. Mit ihrer
Forderung nach Ausdehnung der Veröffentlichungspflicht von
Dissertationen auf Privatuniversitäten stieß die FPÖ dagegen auf
einhellige Zustimmung im Plenum.

Neben der Wissenschaft diskutierten die Abgeordneten heute Fragen der
Landesverteidigung, als auf der Tagesordnung eine Novelle des
Wehrgesetzes stand, die das Plenum schließlich mit der erforderlichen
Zweidrittelmehrheit verabschiedete. Verankert ist darin das
grundsätzliche Recht von Soldatinnen, an Milizübungen teilzunehmen.
Überdies soll mehr Flexibilität bei der Festsetzung der
Mitgliederzahl der Parlamentarischen Bundesheerkommission dafür
sorgen, dass auch kleine Nationalratsparteien in der Kommission
vertreten sind. Die drei Vorsitzenden der Kommission müssen künftig
aktive Abgeordnete sein.

Unis und Pädagogischen Hochschulen erhalten verbesserte Basis zur
Lehrkräfteausbildung

Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner und Bildungsministerin
Gabriele Heinisch-Hosek betonten, mit der Novelle von
Universitätsgesetz und Hochschulgesetz erhalte die Kooperation der
Institutionen zur PädagogInnenausbildung eine sichere rechtliche
Basis. Überdies passe man damit das über zehn Jahre alte
Universitätsgesetz in mehrerer Hinsicht an die gesellschaftlichen
Entwicklungen an, bezog sich Mitterlehner unter anderem auf die neuen
Bestimmungen zur besseren Vereinbarkeit von Studium und
Betreuungspflichten sowie auf die erhöhte Frauenquote in
universitären Leitungspositionen. Frauen würden mit der Quote von
mindestens 50 Prozent stärker in diversen Gremien der Universitäten
vertreten sein, bekräftigte Heinisch-Hosek. Die Gremien an den
Pädagogischen Hochschulen wiederum erhielten durch die Adaptierungen
im Gesetz erweiterte Kompetenzen, ohne dass sich an ihrer bewährten
Form etwas ändern sollte. Heinisch-Hosek replizierte mit dieser
Bemerkung auf Äußerungen von Nikolaus Scherak (N), Brigitte Jank (V)
und Elmar Mayer (S), die sich langfristig Pädagogische Hochschulen
als Universitäten mit weitreichender Autonomie vorstellen konnten.
Mayer relativierte allerdings, in der jetzigen Phase gelte es, noch
bestehende Schwierigkeiten bei der Umsetzung der neuen
PädagogInnenausbildung zu überwinden und auch zukünftig den
bildungspolitischen Fokus darauf zu richten. Gut ausgebildete
LehrerInnen seien der Garant für qualitätsvollen Unterricht,
bestätigte Jank, für sie ist daher der Bereich PädagogInnenbildung
das Herzstück der Sammelnovelle. In vier regionalen Verbünden lasse
sich bereits sehen, so Karlheinz Töchterle (V), dass die
Zusammenarbeit von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen auf
einem guten Weg sei. Die Novelle schaffe noch bessere Möglichkeiten
dafür, was im Lichte der aktuellen Bildungsdiskussion einen großen
Mehrwert darstelle.

Auf Grundlage der neuen Ausbildung für Lehrkräfte sei die
Bildungsreform weiter voranzutreiben, legten die SPÖ-Abgeordneten
Elisabeth Grossmann und Philip Kucher nach. Immerhin werde bei der
PädagogInnenausbildung nunmehr nicht nach Schultypen unterschieden,
verdeutlichte Bildungssprecherin Grossmann, die darin die beste
Voraussetzung für eine Gemeinsame Schule sieht.

Das Zusammenspiel von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen
(PH) im Rahmen der LehrerInnenausbildung werde durch die Änderungen
in Universitätsgesetz und Hoschchulgesetz harmonisiert, wurde die
Novelle in diesem Bereich auch von den Oppositionsparteien
grundsätzlich gelobt. Unstimmigkeiten gab es jedoch bei einzelnen
Bestimmungen im Universitätsgesetz.

Grünen-Wissenschaftssprecherin Sigrid Maurer kritisierte vor allem
die Studieneingangs und -orientierungsphase (STEOP), denn sie führe
zu Verzögerung bei den Studien und bringe Studierende unter großen
psychischen Druck. Bei der STEOP würden jetzt lediglich rechtliche
Klarstellungen getroffen, meinte Minister Mitterlehner daraufhin,
außerdem finde derzeit eine Evaluierung der Maßnahme statt. Aufgrund
begrenzter Kapazitäten an den Hochschulen bedürfe es allerdings einer
derartigen Regelung.

Als zu wenig ambitioniert betrachtete FPÖ-Mandatar Andreas Karlsböck
die Regierungsvorschläge zum Universitätsgesetz, denn weder
Studienplatz- noch Finanzierungssicherheit an den Universitäten seien
damit sichergestellt. Österreich verliere durch den beständigen
Zustrom ausländischer Studierender jährlich Millionen an Mittel, da
diese Personen nach Beendigung des Studiums meist in ihre
Heimatländer zurückkehrten. Als Lösung des Problems wäre die
Einführung eines Herkunftslandprinzips zur Feststellung der
Studienberechtigung nötig, warb Karlsböck für seinen diesbezüglichen
Antrag. Rouven Ertlschweiger (T) forderte in diesem Zusammenhang
einen klaren Leistungsnachweis ausländischer Studierender und
qualitative zeitnahe Zugangsbeschränkungen für alle Studentinnen und
Studenten.

Ein klares Bekenntnis zur internationalen Ausrichtung der heimischen
Universitäten legte zwar Andrea Kuntzl (S) ab, sie zeigte aber
Verständnis für die Sorge Karlsböcks, vor allem wegen der großen Zahl
deutscher Studierender an Österreichs Unis. Hier müsse man auf EU-
Ebene Abhilfe schaffen. Beatrix Karl (V) merkte allerdings an, ein
Herkunftslandprinzip beim Universitätszugang wäre europarechtswidrig,
da EU-AusländerInnen gegenüber InländerInnen nicht diskriminiert
werden dürften. Auf die Auswanderung vieler österreichischer
StudienabsolventInnen wies indes Nikolaus Scherak (N) hin und
unterstrich, besonders im medizinischen Bereich müssten deshalb
Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen hierzulande verbessert werden.
Der Freiheitliche Axel Kassegger versicherte, seine Fraktion stehe
einem internationalen akademischen Austausch offen gegenüber,
angesichts der hohen Kosten, die für ausländische Studierende
aufgewendet würden, brauche es hier trotzdem ein Problembewusstsein.
Den Bogen zur PädagogInnenausbildung spannte Kassegger, als er eine
Eingliederung der Pädagogischen Hochschulen in die Universitäten
anregte.

Privatunis: Abgabepflicht wissenschaftlicher Arbeiten an
Nationalbibliothek

Nicht nur für Abgeordneten Andreas Karlsböck (F) ist klar, dass
Diplomarbeiten und Dissertationen von Privatuniversitäten und der
Donauuniversität Krems auch im Bestand der Österreichischen
Nationalbibliothek (ÖNB) aufscheinen sollten, wie es bei öffentlichen
Hochschulen zumindest hinsichtlich der Doktorarbeiten bereits der
Fall ist. Nicht zuletzt, da Privatuniversitäten eine sinnvolle
Ergänzung zu Österreichs öffentlichen Hochschulen bilden, so sein
Credo.

Die übrigen RednerInnen dieses Debattenteils, Karlheinz Töchterle
(V), Andrea Kuntzl (S) und Sigrid Maurer (G), sahen ebenso einen
Vorteil für die Wissenschaftswelt durch diese Initiative, denn
wissenschaftlicher Fortschritt beruhe vor allem auf der Verbreitung
wissenschaftlicher Arbeiten. Auch die Qualitätskontrolle sei dadurch
besser gewährleistet.

Wehrgesetz-Novelle bringt Änderungen bei der Parlamentarischen
Bundesheerkommission

Im Mittelpunkt der Debatte zum Wehrgesetz standen die Änderungen bei
der Parlamentarischen Bundesheerkommission. Zum einen ist eine
flexiblere Mitgliederzahl vorgesehen, abhängig von der Anzahl und der
Stärke der Nationalratsfraktionen. De facto wird die Kommission damit
von 9 auf 11 Personen aufgestockt, wobei je drei Mitglieder auf die
SPÖ und die ÖVP, zwei auf die FPÖ und je ein Mitglied auf Grüne, Team
Stronach und NEOS entfallen. Zum anderen wird normiert, dass die drei
Vorsitzenden der als Beschwerdestelle für SoldatInnen fungierenden
Kommission aktive Abgeordnete sein müssen.

Die Änderungen stießen sowohl bei den Grünen als auch bei den NEOS
auf massive Kritik. So sind die Abgeordneten Christoph Vavrik (N) und
Peter Pilz (G) davon überzeugt, dass es SPÖ und ÖVP nur darum gehe,
ihre derzeitige Mehrheit in der Bundesheerkommission
"einzubetonieren". Nach Meinung von Vavrik hätten die NEOS und das
Team Stronach auch ohne Gesetzesänderung Anspruch auf ein Mitglied in
der Kommission, SPÖ und ÖVP würden hingegen ab Jänner je ein Mitglied
verlieren und könnten nur noch vier von neun Mitgliedern stellen.
Offenbar sei das für die Koalition eine enorme Bedrohung, ätzte Pilz.
Da für den vorliegenden Gesetzentwurf eine Zweidrittelmehrheit
erforderlich ist, äußerte Pilz die Vermutung, dass die Zustimmung der
FPÖ mit einem Posten erkauft wurde.

Dass der verbesserte Zugang von Frauen zu Milizübungen nur eine
"Nebelgranate" sei, um von den Änderungen bei der Parlamentarischen
Bundesheerkommission abzulenken, wie Abgeordneter Vavrik in den Raum
stellte, wiesen SPÖ und ÖVP vehement zurück. Es handle sich zwar nur
um einen kleinen, aber nicht unwesentlichen Schritt in Richtung
Gleichstellung von Frauen beim Heer, hielt Claudia Durchschlag (V)
fest. Auch die SPÖ-Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl und Otto Pendl
zeigten sich über die Gesetzesänderung erfreut. Frauen und Männer
seien bei Milizübungen künftig völlig gleichgestellt, damit sollte es
Pendl zufolge gelingen, mehr Frauen für die Miliz und damit für das
Heer zu gewinnen.

Sowohl Durchschlag als auch Gessl-Ranftl wiesen in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass der Anteil der Frauen beim Bundesheer
nach wie vor "sehr bescheiden" sei. Österreich nehme beim
Frauenanteil beim Heer immer noch einen der letzten Plätze in Europa
ein, bedauerten sie. Gessl-Ranftl sprach sich in diesem Sinn dafür
aus, Frauen verstärkt aktiv für das Bundesheer anzuwerben und zu
fördern.

Was die Parlamentarische Bundesheerkommission betrifft, hielt
Abgeordneter Pendl den Kritikern entgegen, dass die Aufstockung der
Kommission sicherstelle, dass auch das Team Stronach und die NEOS ein
Mitglied entsenden können. Seiner Meinung nach wäre das ohne
Gesetzesänderung nicht gewährleistet. Die Bundesheerkommission sei
eine parlamentarische Einrichtung und leiste gute Arbeit, betonte er.
Auch Abgeordneter Bernd Schönegger (V) verteidigte die Änderungen.

Seitens der FPÖ wies Abgeordneter Reinhard Eugen Bösch die von Pilz
erhobenen Vorwürfe zurück und sprach von einer "ausgezeichneten"
Gesetzesnovelle. Die Parlamentarische Bundesheerkommission sei ein
Organ des Nationalrats, deshalb sei es vernünftig, wenn alle
Fraktionen vertreten seien und der Vorsitz von aktiven Abgeordneten
wahrgenommen werde, argumentierte er. Dass Frauen, die den
Ausbildungsdienst gemacht haben, sich künftig freiwillig zu
Milizübungen melden können, wertete Bösch als eine
Selbstverständlichkeit.

Für das Team Stronach signalisierte Georg Vetter Zustimmung zur
Gesetzesnovelle. Durch die neuen Bestimmungen sei gewährleistet, dass
sich an den Mehrheitsverhältnissen in der Kommission nichts ändere
und gleichzeitig auch die kleinen Nationalratsfraktionen mit je einer
Stimme vertreten seien, konstatierte er. Damit seien alle Interessen
gewahrt, die Regelung sei nicht unfair.

Verteidigungsminister Gerald Klug wies darauf hin, dass zahlreiche
Punkte der Grundwehrdienst-Reform bereits umgesetzt worden seien. Mit
der vorliegenden Gesetzesnovelle wird das Angebot für Frauen beim
Bundesheer erweitert, betonte er. (Fortsetzung Nationalrat) rei/stei

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