- 04.12.2014, 15:05:35
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Bundesrat begrüßt strengere Bestimmungen im Kampf gegen Doping
Auch Bestimmungen gegen Lohn- und Sozialdumping werden verschärft
Utl.: Auch Bestimmungen gegen Lohn- und Sozialdumping werden
verschärft =
Wien (PK) - Dem verschärften Kampf gegen Doping dient ein
Bundesgesetz, dem der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung einhellig
die Zustimmung gab. Der Bundesrat befasste sich auch mit einer Reihe
von Gesetzesänderungen im Bereich Arbeit und Soziales den Bundesrat
und begrüßte Maßnahmen, mit denen der Kampf gegen Lohn- und
Sozialdumping verstärkt werden soll. Er befasste sich schließlich mit
einem Bericht des Sozialministers über die Reform des
Pflegegeldbezugs. Hier stellten die Bundesrätinnen und Bundesräte
fest, dass bereits große Schritte einer Verwaltungsreform umgesetzt
wurden, die den Zugang zu Pflegegeldleistungen erleichtert haben.
Dopingbestimmungen werden an internationale Vorgaben angepasst
Eine Neugestaltung des nationalen Testpools, die Implementierung
zweier neuer Dopingtatbestände und die Verbesserung der Mitwirkung in
Anti-Doping-Verfahren sind die zentralen Punkte der Novelle zum Anti-
Doping-Bundesgesetz. Damit folgt Österreich den neuen Regelungen im
internationalen Welt-Anti-Doping Code (WADC). Würden die Anpassungen
an das internationale Regelwerk nicht mit 1. Jänner 2015 erfolgen,
wäre Österreich als möglicher Kandidat für die Austragung von
Großsportveranstaltungen ausgeschieden. Die Änderung des Anti-Doping-
Bundesgesetz 2007 passierte den Bundesrat einstimmig.
Der Druck auf SportlerInnen, Höchstleistungen zu vollbringen, werde
immer stärker, konstatierte Bundesrat Michael Lampel (S/B). Das
erhöhe die Versuchung, unfairerweise zu verbotenen und zudem stark
gesundheitsschädlichen Hilfsmitteln zu greifen. Er begrüßte die neuen
Bestimmungen, mit denen der Kampf gegen Doping im Sport und vor allem
die dahinter stehenden Netzwerke verstärkt wird.
Mit dem neuen, modernen Anti-Doping-Gesetz werde Österreich
international Vorreiter sein, sagte Peter Oberlehner (V/O). Zentral
sei, dass die Strafen für Beihilfe zu Doping erhöht werden. Die
Regelung nehme auf die Bedürfnisse kleinerer Sportverbände Rücksicht,
sagte Oberlehner, der für die Implementierungsphase um Unterstützung
des Sportministeriums bat. Datenschutzbestimmungen schützen die
Rechte der SportlerInnen.
Doping sei eine Wettbewerbsverzerrung und deshalb abzulehnen, sagte
Christoph Längle (F/V). Leider komme es immer wieder zu solchen
Fällen im Spitzensport. Vom nationalen Testpool und anderen
Bestimmungen erhoffte er sich entscheidende Verbesserungen im Kampf
gegen Doping.
Der Sport sei ein Milliardengeschäft geworden, sagte Marco Schreuder
(G/W), mit Schattenseiten wie Korruption und Doping. Auch er freute
sich, dass es zu dem einhelligen Beschluss kommt. Er regte an, dass
nicht nur SportlerInnen, sondern auch Ärztinnen und Ärzte über
unerlaubte medizinische Mittel der Dopingliste Bescheid wissen
sollten. Derzeit werde das von ihnen nämlich nicht erwartet.
Sportminister Gerald Klug stellte fest, dass die Rolle Österreichs
als Vorreiter im Kampf gegen Doping international anerkannt sei.
Dieser Rolle werde es auch mit diesem Gesetzesbeschluss gerecht, der
viele Neuerungen bringe, sagte er. Als zentralen Punkt sah er, dass
die neugeschaffenen Tatbestände der Komplizenschaft und des
"verbotenen Umgangs" auch das Umfeld der SportlerInnen stärker in den
Blickpunkt rücken. Die strengeren Bestimmungen werde künftig für
SportlerInnen bei Doping das Karriereende bedeuten, damit erziele man
abschreckende Wirkung. Durch den nationalen Testpool werde eine
gezielte Testung der besonders für Doping anfälligen Sportarten
sichergestellt. Es gelte der Grundsatz von Null Toleranz gegen
bewusstes Doping. Wichtig sei aber, dass auch andere Staaten so
streng vorgehen und Europa in dieser Frage mit einer Stimme spricht.
Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping wird verstärkt
Betriebe, die ihren MitarbeiterInnen zu wenig Lohn zahlen oder ihnen
andere zustehende Leistungen vorenthalten, müssen künftig mit höheren
Strafen rechnen. Eine umfangreiche Novellierung des Arbeits- und
Sozialrechtsänderungsgesetzes 2014 (ASRÄG 2014) schließt
Schlupflöcher, die sich in der Praxis bei der Vollziehung des 2011
beschlossenen Lohn- und Sozialdumpinggesetzes gezeigt haben.
Grundsätzlich zeigten sich alle Fraktionen mit den verschärften
Bestimmungen zufrieden, nur der FPÖ gehen die Maßnahmen nach wie vor
viel zu wenig weit.
Zusammen mit der Novelle wurden auch eine Änderung des
Arbeitsruhegesetzes behandelt. Auch hier bestätigte der Bundesrat
mehrheitlich den Beschluss des Nationalrats. Ein Bundesgesetz, mit
dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird,
passierte den Bundesrat einstimmig.
Die Änderung des Arbeitsruhegesetzes bringt Vereinfachungen der
Bestimmungen über die Aufzeichnung der Arbeitszeiten, soll aber auch
sicherstellen, dass Störungen der Wochenendruhe, Wochenruhe,
Feiertagsruhe und Ersatzruhe von den Unternehmen jedenfalls weiter
aufgezeichnet werden. Mit einer Novelle zum Arbeitsmarktpolitik-
Finanzierungsgesetz können auch im kommenden Jahr Einnahmen aus der
Arbeitslosenversicherung für die Finanzierung von Kurzarbeit
bereitgestellt werden.
Mit einer Verspätung von fünf Jahren setze die Bundesregierung
Änderungen um, auf deren Notwendigkeit die FPÖ schon von Anfang an
hingewiesen habe, sagte Bundesrätin Monika Mühlwerth (F/W). Dabei sei
sie jedoch wieder auf halbem Weg stehen geblieben. Sie werde der
Novelle deshalb nicht zustimmen, obwohl sie selbstverständlich klar
gegen Lohn- und Sozialdumping auftrete. Mühlwerth forderte einen
schärferen Kampf gegen Scheinfirmen, die Schließung von Baustellen
bei Gesetzesverstößen und eine Erhöhung des Kontrollpersonals bei
Finanzpolizei und anderen Behörden.
Unlauterem Wettbewerb und Sozialbetrug müsse ein Riegel vorgeschoben
werden, stellte Richard Wilhelm (S/St) fest. Es gehe um den Kampf
gegen betrügerische Unternehmer, die zum Nachteil der
ArbeitnehmerInnen und zum Nachteil der ehrlichen Unternehmen handeln.
Es gehe um beträchtliche Summen. Österreich sei das einzige Land, das
Unterentlohnung strafrechtlich verfolge, er erhoffe sich davon eine
Vorbildwirkung für andere Staaten.
Das Gesetz sei in einigen Nuancen noch nicht ganz dort, wohin man
wolle, aber grundsätzlich gut, widersprach Edgar Mayer (V/V)
Bundesrätin Mühlwert. Eine weitere Novellierung sei bereits auf dem
Weg. Die Neuerungen seien sinnvoll und zu begrüßen, da sie auch der
Entbürokratisierung dienten. Er begrüßte auch die zusätzlichen Mittel
für den Arbeitsmarkt zur Finanzierung der Kurzarbeit.
Efgani Dönmez (G/O) begrüßte die Verschärfung des Kampfes gegen Lohn-
und Sozialdumping. Die Ausbeutung von ArbeitnehmerInnen und
Wettbewerbsverzerrungen könnten nicht hingenommen werden. Firmen, die
auf Formen der modernen Sklaverei aufbauen, müsse man konsequent
schließen, forderte er.
Einen wichtigen Schritt, um gesetzliche Lücken zu schließen sah Rene
Pfister (S/N). Weitere Schritte würden folgen, kündigte er an. Es sei
damit möglich, ausländischen Firmen, die Lohn- und Sozialbestimmungen
nicht einhalten, die Tätigkeit auf dem österreichischen Markt zu
verwehren. Diesen Weg müsse man konsequent weiterverfolgen. Pfister
lobte das Instrument der Kurzarbeit. Es habe geholfen, Österreich
erfolgreich und rascher als die Nachbarstaaten durch die Krise zu
führen.
Sonja Zwazl (V/N) begrüßte, dass mit einer aus ihrer Sicht sehr
ausgewogenen Novelle ein Instrument zur Einhaltung österreichische
Entgeltbestimmungen geschaffen wird. Das sei ein wichtiger Beitrag zu
einem fairen Wettbewerb, sagte sie. Positiv sah Zwazl, dass das
Prinzip "Beratung statt Strafen" gelte, denn Fehler könnten
angesichts komplizierter Bestimmungen immer passieren. Die
Bundesrätin forderte in diesem Zusammenhang weitere Schritte zur
Entbürokratisierung und Vereinfachung komplizierter Bestimmungen.
Daher begrüßte sie einfachere Aufzeichnungspflichten von
Arbeitszeiten. Der Personalstand der Finanzpolizei sei im Übrigen
entgegen den Behauptungen von Bundesrätin Mühlwerth nicht
geschrumpft, hielt sie fest.
Bundesminister Gerald Klug stellte in Vertretung des Sozialministers
fest, dass mit dem Lohn- und Sozialdumping-Gesetz ein in Europa
einzigartiges Gesetz zum Schutz der ArbeitnehmerInnen, aber auch
zugunsten der fair arbeitenden UnternehmerInnen geschaffen wurde.
Unterentlohnung werde damit nicht mehr als Kavaliersdelikt behandelt
und sichergestellt, dass für alle faire Wettbewerbsbedingungen
gelten. Schließungen von Baustellen, wie Mühlwerth fordert, seien
nicht so einfach umsetzbar, denn es dürften nicht die fairen
Unternehmen für die Vergehen anderer bestraft werden, gab Klug zu
bedenken. Der Minister zitierte statistische Angaben, um zu
untermauern, dass das Gesetz auch bisher konsequent vollzogen wurde.
Vollzug des Pflegegeldgesetzes wurde effizienter
Der Bundesrat befasste sich auch mit einem Bericht des
Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die
Vollziehung der Angelegenheiten des Pflegegeldwesens. Dieser Bericht
wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen.
Pflege sei ein Thema, das viele Kommunen vor ernste Probleme stelle,
sagte Christoph Längle (F/V). Der Bericht zum Vollzug des Pflegegelds
bringe einen klaren Willen zu Reformen zum Ausdruck, stellte er fest.
Der Zugang zum Pflegegeld werde allerdings immer mehr erschwert und
das System damit insgesamt verschlechtert, beklagte er.
Die Reform des Pflegegeldwesens sei eingeleitet worden, nachdem der
Rechnungshof den komplizierten Vollzug des Pflegegelds kritisiert
hatte, erinnerte Rene Pfister (S/N). Der vorliegende Bericht stelle
nun fest, dass sie als Musterbeispiel einer Verwaltungsreform
umgesetzt wurde. Unter anderem wurde die Zahl der Entscheidungsträger
von über 300 auf sieben und dann fünf reduziert, die Verfahrensdauer
verkürzt und die Verwaltungskosten gesenkt.
Auf demographische Veränderungen wies Josef Saller (V/S) hin, durch
die auch die Zahl der Pflegegeldbedürftigen ansteigt. Er begrüßte die
Erhöhung des Pflegegeldes. Die weniger gute Nachrichten sei die
Verschärfungen im Zugang. Wichtig sei, dass bestehende Ansprüche
bestehen bleiben und alle Anträge, die bis Ende 2014 eingebracht
werden, nach dem derzeit bestehenden System behandelt werden.
Das Pflegegeldreformgesetz sei ein positives Beispiel der
Verwaltungsreform, konstatierte auch Efgani Dönmez. Allerdings sollte
der Zugang nicht erschwert werden. Es sei zu fragen, warum die
Inanspruchnahme regional sehr unterschiedlich sei. Geplante
Änderungen des Pflegegeldgesetzes sah er kritisch.
Sonja Ledl-Rossmann (V/T) konstatierte ebenfalls einen Erfolg der
Reform des Vollzugs des Pflegegeldgesetzes. Härtefälle können nun
leichter gelöst werden. Aus ihrer Erfahrung dauere es gerade bei
niedrigen Pflegestufen sehr lange, bis sie einen Antrag stellen. Das
erkläre vielleicht regionale Unterschiede, vermutete sie. Hier müsse
mehr Beratung erfolgen, um vorhandene Hemmschwellen bei der
Inanspruchnahme von Pflegeleistungen zu beseitigen, meinte sie.
Bundesminister Gerald Klug freute sich, dass vom Bundesrat die Reform
des Pflegegeldvollzugs positiv aufgenommen wurde. Die
Vereinheitlichung der Vollziehung sei sehr rasch gelungen. Alle
Geldleistungen werden nun über den Bund abgewickelt und die
Verfahrensdauer wesentlich verkürzt. Damit habe man sogar die
Vorgaben des Rechnungshofs unterbieten können. (Fortsetzung
Bundesrat) sox
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