• 28.11.2014, 11:00:33
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Presserat: Berichterstattung über IS-Enthauptungs-Video auf "heute.at" schwerwiegender Ethikverstoß

Wien (OTS) - Der Senat 1 des Presserats beschäftigte sich mit dem
Posting "#Jihadisten-Drohvideo: Echt oder nicht? Was glaubt ihr?" auf
der Facebook-Seite der Tageszeitung "Heute" sowie den darauf
verlinkten Artikel "IS-Video soll Enthauptung von US Journalisten
zeigen", erschienen am 20.08.2014 auf www.heute.at.
Posting und Artikel verstoßen laut Senat gegen Punkt 5 des Ehrenkodex
für die österreichische Presse (Persönlichkeitsschutz).

Das beanstandete Facebook-Posting bezieht sich auf das Video über die
Enthauptung des amerikanischen Journalisten James Foley durch den
"Islamischen Staat" und richtet an die Nutzer die Frage "Echt oder
nicht? Was glaubt ihr?".
Die ursprüngliche Version des mit dem Posting im Zusammenhang
stehenden Artikels enthielt einen Link zu dem vom Islamischen Staat
auf YouTube veröffentlichten Enthauptungs-Video.
Nachdem YouTube das Enthauptungs-Video aufgrund eines Verstoßes gegen
die YouTube Richtlinien zu Gewalt gelöscht hatte, wurde der
vorliegende Artikel noch am selben Tag abgeändert und der Link zu dem
Enthauptungs-Video entfernt.

Der Senat ist der Auffassung, dass durch die Verlinkung zu dem
Enthauptungs-Video und durch die auf Facebook gepostete Frage an die
Leserinnen und Leser zur Echtheit des Videos gegen Punkt 5 des
Ehrenkodex (Persönlichkeitsschutz) verstoßen wurde.
Dem Medium ist es offenbar darum gegangen, mit dem Enthauptungs-Video
möglichst viele Klicks auf der eigenen Webseite zu generieren.
Bei einem derart ernsten Thema wie der Ermordung eines Menschen durch
Terroristen ist es nach Ansicht des Senats verfehlt, das Video, das
die grausame Ermordung zeigt, auf eine fast spielerische Art und
Weise ("Echt oder nicht? Was glaubt ihr?") in die Berichterstattung
einzubauen.
Die Aufbereitung durch das Medium kommt im Ergebnis einer
Aufforderung an die Userinnen und User gleich, sich das Video
anzusehen, so der Senat weiter.
Der Persönlichkeitsschutz des ermordeten Journalisten und seiner
Angehörigen wurde grob missachtet.

Die Vorgangsweise des Mediums ist ein Tabubruch, den der Senat als
schwerwiegenden Verstoß gegen den Ehrenkodex bewertet.

Der Senat forderte die Medieninhaberin von "www.heute.at" auf, die
vorliegende Entscheidung freiwillig zu veröffentlichen.

Die Entscheidung im Langtext finden Sie auf der Homepage des
Presserates (www.presserat.at).

SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND EINER MITTEILUNG EINES LESERS

Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der beiden
Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall hat der Senat 1 des Presserats aufgrund einer
Mitteilung eines Lesers ein Verfahren durchgeführt (selbständiges
Verfahren aufgrund einer Mitteilung). In diesem Verfahren äußert der
Senat seine Meinung, ob ein Artikel den Grundsätzen der Medienethik
entspricht. Von der Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, hat
die Medieninhaberin von "www.heute.at" nicht Gebrauch gemacht.
Bisher hat sich die Medieninhaberin der Tageszeitung "Heute" der
Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht unterworfen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OPR

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