• 03.10.2014, 11:51:13
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  • OTS0104 OTW0104

Presserat: Keine Pflicht zur Berichterstattung über jede wahlwerbende Partei

Wien (OTS) - Der Senat 2 des Presserats hat in seiner letzten Sitzung
über eine Beschwerde von Robert Marschall, Spitzenkandidat der Liste
"EU-STOP" bei den EU-Wahlen, entschieden und diese abgewiesen - es
lag kein Verstoß gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse
vor.

In der Beschwerde ging es um den Artikel "Der Überblick zur Wahl",
erschienen in den "Bezirksrundschauen Oberösterreich" vom 22./23.5.
2014. Der Artikel enthält eine Übersicht über die
Spitzenkandidatinnen und -kandidaten für die EU-Wahlen.

Der Beschwerdeführer beanstandete, dass er als Spitzendkandidat der
Partei "EU-STOP" in dem Überblick nicht befragt und erwähnt worden
sei und sah darin eine Diskriminierung. Außer dem Beschwerdeführer
kamen in dieser Übersicht alle Spitzenkandidatinnen und -kandidaten
für die EU-Wahlen zu Wort.

Die für den Artikel verantwortliche Chefredakteurin hat in einer
Stellungnahme an den Presserat darauf hingewiesen, dass sie bei dem
"Wahl-Überblick" eine Vorauswahl getroffen habe. Sie habe sich auf
jene Kandidatinnen und Kandidaten beschränkt, die entweder bereits
ein Mandat im EU-Parlament ausübten oder einer Liste vorstehen, die
bereits bei einer EU-Wahl angetreten sei.

Der Senat hält in seiner Entscheidung zunächst fest, dass es keine
Pflicht der Medien gibt, über ein bestimmtes Thema zu berichten.
Dieser Grundsatz gilt auch für die Themen und Anliegen von
(wahlwerbenden) Parteien. Es wäre mit einem freien Pressewesen nicht
vereinbar, dass Zeitungen und Zeitschriften dazu gezwungen werden
könnten, über eine bestimmte Partei oder deren Positionen zu
berichten, so der Senat weiter.
Der Politik die Möglichkeit einzuräumen, die Redaktion zu
beeinflussen, wäre laut Senat insbesondere deshalb heikel, weil die
Medienberichterstattung in einer demokratischen Gesellschaft kritisch
und unabhängig angelegt sein soll und freier Journalismus gerade auch
der Kontrolle von Politik und Staat dient.

Der Senat sieht in dem vorliegenden Artikel keine Diskriminierung der
Partei "EU-Stop" aus weltanschaulichen Gründen (Punkt 7.2 des
Ehrenkodex für die österreichische Presse). Die verantwortliche
Chefredakteurin hat dargelegt, anhand welcher Kriterien sie die
Auswahl der Spitzenkandidatinnen und -kandidaten als Interviewpartner
für ihren Wahl-Überblick vorgenommen hat. Diese Kriterien trafen auf
die Liste "EU-Stop" nicht zu. Sie hatte weder einen Mandatar im
EU-Parlament noch hatte sie bereits einmal bei einer EU-Wahl
kandidiert.

Außerdem muss ein "Überblick zu einer Wahl" nach Meinung des Senats
nicht zwingend alle Listen enthalten, die zu der Wahl antreten.

Es mag zwar sein, dass es ein wenig ungewöhnlich ist, bei einem
"Überblick zu einer Wahl" eine einzige von neun wahlwerbenden Listen
nicht zu berücksichtigen. Insofern kann der Senat den Unmut des
Beschwerdeführers und Spitzenkandidaten von "EU-STOP" bis zu einem
gewissen Grad nachvollziehen.

Vor dem Hintergrund, dass es grundsätzlich keine Pflicht zur
Berichterstattung für die Medien gibt, die Chefredakteurin
nachvollziehbare Kriterien für Ihre Einschränkung angeführt hat und
Medien im Rahmen der Pressefreiheit sogar eine Wahlempfehlung für
eine bestimmte Partei abgeben und diese damit anderen gegenüber
bevorzugen können, hält der Senat den Artikel jedoch aus
medienethischer Sicht für unbedenklich.

BESCHWERDEVERFAHREN

Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der beiden
Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall hat der Senat 2 des Presserats aufgrund einer
Beschwerde eines Betroffenen ein Verfahren durchgeführt
(Beschwerdeverfahren). In diesem Verfahren ist der Presserat ein
Schiedsgericht iSd. ZPO.
Die Medieninhaberin der "Bezirksrundschauen Oberösterreich" hat sich
der Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats unterworfen.

Die Entscheidung im Langtext finden Sie auf der Homepage des
Presserates (www.presserat.at).

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