- 11.04.2014, 14:09:27
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Presserat: Die Verwendung des Begriffs "Negerkinder" ist nicht mit dem Ehrenkodex vereinbar
Wien (OTS) - Der Senat 2 des Presserats bewertete in seiner letzten
Sitzung den Kommentar "Ein Bubenstück", veröffentlicht in der
Februar-Ausgabe der Zeitschrift "Meine Südsteirische".
Das Verfahren wurde aufgrund einer Mitteilung einer Leserin
eingeleitet.
In dem Kommentar wird kritisiert, dass die Entwicklungshilfe in
Österreich nicht gekürzt werde, und dazu angemerkt: "Verziert mit den
üblichen Bildern herziger, hungernder Negerkinder verkündet das der
Außenminister."
Der Medieninhaber der betroffenen Zeitschrift hat zu dem Fall
schriftlich Stellung genommen und vorgebracht, dass der zu
beurteilende Kommentar satirisch angelegt sei.
Der Autor des Kommentars hat an der Verhandlung vor dem Presserat
teilgenommen und festgehalten, dass es gesetzlich nicht verboten sei,
den Begriff "Neger" zu verwenden und er diesen Begriff auch nicht als
Diskriminierung einstufe. Ihm sei von Reisen nach Afrika aus eigener
Erfahrung bekannt, dass sich viele Schwarze nicht am Begriff "Neger"
stoßen. Er wisse zwar, dass der Begriff in den letzten Jahren von
manchen als beleidigend empfunden werde, er selbst sei aber in einer
Zeit aufgewachsen, in der der Begriff als unbedenklich galt.
Der Senat sieht in der Bezeichnung "Negerkinder" eine Diskriminierung
aus ethnischen Gründen, die Punkt 7.2 des Ehrenkodex missbilligt. In
der Entscheidung 2012/S 001 - II hat derselbe Senat bereits
festgestellt, dass die Verwendung des Begriffs "Neger" für
straffällig gewordene Asylwerber ein medienethischer Verstoß ist. Im
Wesentlichen treffen die Argumente dieser Entscheidung auch auf den
vorliegenden Fall zu:
Bei dem Begriff "Neger" handelt es sich nach Meinung des Senats um
eine Fremdbezeichnung, die der betroffenen Bevölkerungsgruppe von
außen aufgedrängt wurde. Der Begriff hat einen Bedeutungswandel
erfahren und wird heute als diskriminierend gewertet. Gleiches gilt
für den Begriff "Negerkinder", so der Senat weiter.
Einem Journalisten kann es zugemutet werden, dass er sich mit
belasteten Begriffen wie "Neger" oder "Negerkinder" ernsthaft
auseinandersetzt, den Bedeutungswandel, den diese Begriffe in den
letzten 20 Jahren erfahren haben, erkennt und respektiert, dass
derartige Bezeichnungen von den meisten Menschen als diskriminierend
betrachtet werden.
An der diskriminierenden Bedeutung der Begriffe ändert sich laut
Senat auch dann nichts, wenn der Autor selbst diesen Begriffen keine
diskriminierende Bedeutung beimisst oder wenn sich möglicherweise
sogar der eine oder andere Schwarze nicht an den Bezeichnungen stößt.
Es mag sein, dass die Kolumne des Autors grundsätzlich satirisch
angelegt ist. Der Begriff "Negerkinder" wurde jedoch nach Auffassung
des Senats in keinem satirischen Zusammenhang gebraucht. Dem Autor
ist es darum gegangen, die Streichung der Entwicklungshilfe
einzufordern; er hat dabei mit dem Begriff "Negerkinder" auf
afrikanische Kinder abgestellt.
Der Senat forderte den Medieninhaber von "Meine Südsteirische" auf,
die Entscheidung freiwillig in dem betroffenen Medium zu
veröffentlichen oder bekannt zu geben.
SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND EINER MITTEILUNG EINES LESERIN
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der beiden
Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall hat der Senat 2 des Presserats aufgrund einer
Mitteilung einer Leserin ein Verfahren durchgeführt (selbständiges
Verfahren aufgrund einer Mitteilung). In diesem Verfahren äußert der
Senat seine Meinung, ob ein Artikel den Grundsätzen der Medienethik
entspricht. Von der Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, hat
der Medieninhaber der Zeitschrift "Meine Südsteirische" Gebrauch
gemacht.
Bisher hat sich der Medieninhaber der Zeitschrift "Meine
Südsteirische" der Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht
unterworfen.
Die Entscheidung im Langtext finden Sie auf der Homepage des
Presserats (www.presserat.at).
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