- 04.04.2014, 12:36:22
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Presserat: Artikel über Sicherheitslage in Österreich enthält Diskriminierungen aus nationalen Gründen
Wien (OTS) - Der Senat 1 des Presserats prüfte in seiner letzten
Sitzung den Artikel "Die nackte Angst", erschienen am 02.02.2014 in
der "Krone Bunt".
In dem Artikel wird ein düsteres Bild der Sicherheitslage in
Österreich gezeichnet. Er enthält folgende Passage:
"Es scheint, als hätten sich die Gesetzesbrecher aus dem Ausland die
Delikte nach Ländern aufgeteilt. "Die Serben-Mafia bestimmt das
"Einbruchsgeschäft". Aber die Serben sind auch bei Messerstechereien
vorne mit dabei", erzählt ein LKA-Beamter. Gruppierungen aus Rumänien
dagegen hätten sich auf Überfälle spezialisiert. Menschenhandel und
Zuhälterei fällt offenbar in den Bereich von kriminellen Bulgaren und
Türken. Die Drogenszene wiederum ist statistisch in afrikanischer
Hand. In der jüngeren Zeit mischen dort aber auch die Mazedonier und
Montenegriner kräftig mit. Die Hintermänner bei Kfz-Verschiebungen
sind meist in Polen zu finden. Der Insider: "Seit dem Chaos vor dem
Akademikerball muss man sich jetzt auch noch Gedanken machen, welche
zwielichtigen Personen aus Deutschland zu uns strömen." Als wäre
diese Beschreibung nicht schon alarmierend genug, ist in Österreich
ein bedenklicher Verbrechenstrend spürbar. Banden mit "straffen
Führungsstrukturen" aus Georgien, Tschetschenien und Moldawien.
Beamte berichten, dass vor allem diese Täter äußerst brutal vorgehen:
"Diese Personen schreckt bei Einbrüchen die Anwesenheit von Bewohnern
nicht zurück. Sie treten und schlagen auf die Opfer ein, nehmen
schwerste Verletzungen in Kauf. Ähnliches kann bei Raubüberfällen
beobachtet werden.""
Weitere, über anonyme Aussagen von Beamten hinausgehende Quellen wie
insbesondere Statistiken sind nicht angeführt, wobei in einem fett
gedruckten Zwischensatz angemerkt wird, dass "Insider aus dem
Bundeskriminalamt (...) die offizielle Statistik für geschönt"
hielten und ein anonymer Polizist mit folgender Aussage zitiert wird:
"Wir Beamte brauchen keine Statistik, um zu wissen: Neben den
heimischen Ganoven zieht es zu uns Verbrecher aus aller Herren
Länder. Es geht um organisierte Banden, die sich auf gewisse
Straftaten spezialisiert haben."
Die "Krone Bunt" hat in dem Verfahren vor dem Presserat nicht
Stellung genommen.
In dem Artikel werden einzelne ausländische Tätergruppen mit
bestimmten Straftaten generell in Verbindung gebracht. Der Senat
sieht darin einen Verstoß gegen Punkt 7 des Ehrenkodex für die
österreichische Presse, wonach Pauschalverunglimpfungen und
Diskriminierungen aus nationalen Gründen unzulässig sind.
Durch die undifferenzierte Zuordnung von Delikten zu verschiedenen
Nationalitäten wurden die Angehörigen dieser Nationalitäten pauschal
verunglimpft und diskriminiert.
Der Artikel erweckt den Eindruck, so der Senat weiter, dass es eine
"Aufteilung" der einzelnen Delikte zwischen den Nationen gebe und
dass Täter aus einem bestimmten Land für bestimmte Delikte
"zuständig" wären.
Selbst wenn es stimmen sollte, dass bei gewissen Delikten statistisch
betrachtet Täter aus einer bestimmten Nation besonders oft auftreten,
ist nach Meinung des Senats im vorliegenden Fall von generellen
Verunglimpfungen und Diskriminierungen aus nationalen Gründen
auszugehen. Dies wird dadurch verstärkt, dass in dem Artikel nur auf
Täter ausländischer Herkunft eingegangen wird.
Die Aussagen im Artikel stützen sich überdies lediglich auf die
subjektive Wahrnehmung und Meinung eines anonymen Beamten. Nach
Ansicht des Senats wäre hier eine weitere Recherche notwendig
gewesen, die zu einer ausgewogeneren Beschreibung der Situation
geführt hätte.
SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND VON MITTEILUNGEN VON LESERN
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der beiden
Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall hat der Senat 1 des Presserats aufgrund von
Mitteilungen von Lesern ein Verfahren durchgeführt (selbständiges
Verfahren aufgrund von Mitteilungen). In diesem Verfahren äußert der
Senat seine Meinung, ob ein Artikel den Grundsätzen der Medienethik
entspricht. Von der Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, hat
die Medieninhaberin der "Kronen Zeitung" nicht Gebrauch gemacht.
Bisher hat sich die Medieninhaberin der "Kronen Zeitung" der
Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht unterworfen.
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