• 03.04.2014, 12:48:02
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Arbeitszeit: Genereller 12-Stunden-Tag kommt nicht, Mitbestimmung bei Gleitzeit bleibt

Arbeitsrecht-Paket muss in vielen Bereichen Verbesserungen bringen

Utl.: Arbeitsrecht-Paket muss in vielen Bereichen Verbesserungen
bringen =

Wien (OTS/ÖGB) - "Die missverständliche Berichterstattung zum
Arbeitsrechtspaket, wovon ein Teil auch das Thema Arbeitszeit ist,
trägt mehr zur Verunsicherung der Menschen als zu deren Information
bei", sagt ÖGB-Präsident Erich Foglar. "Die Schlagzeilen in den
Medien, die viele glauben lassen, es wird generell der 12-Stunden-Tag
eingeführt, sind höchst irreführend. Es wird mit dem ÖGB und den
Gewerkschaften ganz sicher nicht zur Einführung des 12-Stunden-Tages
kommen."

Die Sozialpartner - also auch der ÖGB - verhandeln gerade mit den
zuständigen Ministerien über ein größeres Arbeitsrechtspaket, das
bereits im Regierungsprogramm vereinbart wurde, so Foglar. Darin gehe
es um viele Bereiche, u. a. die leichtere Erreichbarkeit der 6.
Urlaubswoche, die Beschränkung von unfairen All-in-Verträgen, um
Verbesserungen im Lohn- und Sozialdumpinggesetz und um Arbeitszeiten
in zwei bestimmten Bereichen. Bei aktiven Reisezeiten und bei
Gleitzeit soll in Zukunft die Möglichkeit bestehen, die tägliche
Höchstarbeitszeit auf zwölf Stunden auszudehnen.

Foglar: "Eine generelle Erhöhung der Arbeitszeit auf zwölf Stunden
täglich, wie das manche nun in ihren Schlagzeilen behaupten, ist
nicht vorgesehen und nicht Thema der Gespräche. 12 Stunden tägliche
Arbeitszeit soll ausschließlich in Gleitzeitmodellen möglich sein,
wenn Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen das zulassen. Ziel
der Gewerkschaften dabei sind längere Freizeitblöcke.
Selbstverständlich müssen auch weiterhin Überstundenzuschläge
ausgezahlt werden. Es geht hier also nicht um längere Arbeitszeiten,
sondern um eine andere Verteilung der Arbeitszeit."

Foglar betont, dass bei der Vereinbarung von Arbeitszeitmodellen auch
weiterhin Mitbestimmung ein wesentliches Element sein werde:
"Gleitzeitmodelle können in Betrieben mit Betriebsräten nur im Rahmen
von Betriebsvereinbarungen eingeführt werden, die Mitbestimmung und
die Wahrung der Interessen der Beschäftigten einer Firma sind also
auch bei den neuen gesetzlichen Möglichkeiten gegeben."

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NGB

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