- 03.04.2014, 09:30:31
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Presserat: Artikel über Roma und Sinti schwerwiegender Verstoß gegen Ehrenkodex
Wien (OTS) - Der Senat 1 des Presserats beschäftigte sich in seiner
letzten Sitzung mit dem Artikel "Das nicht lustige Zigeunerleben",
erschienen in der Ausgabe 5/2014 der Wochenzeitschrift "Zur Zeit".
Die Zeitschrift ist der Einladung zur Abgabe einer Stellungnahme
gegenüber dem Presserat nicht zeitgerecht nachgekommen.
Im dem Artikel beschreibt die Autorin das Leben der von ihr als
"Zigeuner" bezeichneten Roma und Sinti, des ihrer Ansicht nach
"ungeliebten Volks in Europa". Sie vertritt die Auffassung, dass
diese "[w]enn man sie bettelnd auf der Straße [sehe], aber eher
beschämend, fremdartig [wirkten] und vielen ekelt es sogar vor
ihnen". Sie würden "alles an sich reißen, was nicht niet- und
nagelfest" sei, und "wo sie hinkamen, zerstörten sie die
Infrastruktur", sie "trinken und verprügeln ihre Frauen, weil diese
ebenfalls trinken". Sie seien "Nomaden, die bildungsfern, ohne Zeit-
und Eigentumsempfinden ihren Alltag leben", deren "Kinder, von denen
Zigeuner meist eine ganze Schar haben, nicht zur Schule gehen". Ihre
Welt sei "eine kalte, schmutzige und hoffnungslose".
Die Veröffentlichung dieser negativen Behauptungen allgemeiner Art
sind laut Senat 1 ein schwerwiegender Verstoß gegen Punkt 7 des
Ehrenkodex (Schutz vor Diskriminierungen). Die Volksgruppe der Roma
und Sinti wurde durch die Behauptungen auf eine menschenverachtende
Art und Weise pauschal verunglimpft und diskriminiert.
Der diskriminierende Charakter des Artikels war nach Meinung des
Senats evident.
Die Entscheidung im Langtext finden Sie auf der Homepage des
Presserates (www.presserat.at).
SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND VON MITTEILUNGEN MEHRER
LESERINNEN
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der beiden
Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall hat der Senat 1 des Presserats aufgrund von
Mitteilungen mehrerer Leserinnen ein Verfahren durchgeführt
(selbständiges Verfahren aufgrund von Mitteilungen). In diesem
Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob ein Artikel den
Grundsätzen der Medienethik entspricht. Von der Möglichkeit, an dem
Verfahren teilzunehmen, hat die Medieninhaberin der Wochenzeitschrift
"Zur Zeit" nicht zeitgerecht Gebrauch gemacht.
Bisher hat sich die Medieninhaberin der Wochenzeitschrift "Zur Zeit"
der Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht unterworfen.
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