• 02.04.2014, 09:30:32
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Presserat mahnt zu Zurückhaltung bei Berichterstattung über Suizid

Wien (OTS) - Anlässlich des Todes von L`Wren Scott, der
Lebensgefährten von Mick Jagger, weist der Senat 1 des Presserats auf
Punkt 12 des Ehrenkodex für die österreichische Presse hin, der die
Berichterstattung über Suizide regelt. Laut dieser Bestimmung ist bei
Berichten über Suizide große Zurückhaltung geboten.

Auch wenn L`Wren Scott am gesellschaftlichen Leben teilgenommen hat
und öffentlich in Erscheinung getreten ist, zählt der Moment des
Todes zum Bereich der Privatsphäre. Die Betroffene und ihre
Angehörigen haben Anspruch auf Persönlichkeitsschutz.

Nach dem Suizid von L`Wren Scott wurde in zahlreichen Print- und
Onlinemedien über die Suizidmethode und den Suizidablauf genau
berichtet. In manchen Medien wurde darüber hinaus über die Gründe
ihres Suizids spekuliert.

Da bei einem Suizid zahlreiche Faktoren eine Rolle spielen, sollte
die Fokussierung auf eine Ursache unterbleiben. Die Veröffentlichung
von Gerüchten und Spekulationen über die Hintergründe sind fehl am
Platz.

Wenn ein Medium über einen Suizid detailliert berichtet, besteht
außerdem die Gefahr, dass andere Personen, die sich in einer
Krisensituation befinden, dadurch zur Nachahmung animiert werden.
Dieser sogenannte "Werther-Effekt" wurde in mehreren
wissenschaftlichen Studien nachgewiesen.
In diesem Zusammenhang ruft der Senat den "Leitfaden zur
Berichterstattung über Suizid" des Kriseninterventionszentrums Wien
in Erinnerung.

Der Senat ist der Ansicht, dass grundsätzlich auch über einen Suizid
berichtet werden kann und das Thema nicht tabuisiert werden soll,
spricht sich aber dagegen aus, Einzelheiten zu schildern.

SENAT 1 DES ÖSTERREICHISCHEN PRESSERATS

Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der beiden
Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OPR

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