• 28.03.2014, 09:30:32
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Presserat: "Kristallnacht-Karikatur" über Ausschreitungen bei Akademikerball verstößt gegen Ehrenkodex

Wien (OTS) - Der Senat 1 des Presserats beschäftigte sich in seiner
letzten Sitzung mit einer Karikatur in der Ausgabe 5/2014 der
Wochenzeitschrift "Zur Zeit". Die Karikatur spielt auf die
Ausschreitungen bei den Protesten gegen den Akademikerball im Jänner
an. Während im Hintergrund symbolhaft Auseinandersetzungen angedeutet
werden, streiten sich im Vordergrund Kanzler Faymann und Vizekanzler
Spindelegger darüber, wessen Anhänger für die Ausschreitungen
verantwortlich seien. Zwischen ihnen steht am unteren Bildrand und in
Anführungszeichen "Kristallnacht 2014!"

"Zur Zeit" ist der Einladung zur Abgabe einer Stellungnahme gegenüber
dem Presserat nicht zeitgerecht nachgekommen.

Der Senat hielt zunächst fest, dass die Proteste gegen den
Akademikerball 2014, die zum Teil in Gewalt ausarteten, ein Ereignis
von öffentlichem Interesse sind, über das selbstverständlich auch mit
satirischen Stilmitteln berichtet werden kann.

Bei Karikaturen und anderen satirischen Darstellungen reicht die
Pressefreiheit laut Senat besonders weit. Bei diesen Ausdrucksformen
treten oft auch spöttische Elemente und beißende Kritik auf.
Dennoch betonte der Senat, dass es auch bei satirischen
Veröffentlichungen Grenzen gibt.

Die vorliegende Karikatur bezieht sich auf die gewaltsamen Proteste
während des Akademikerballs, bei denen viele Auslagenscheiben von
Geschäften zu Bruch gegangen sind. Durch die Verwendung des Begriffs
"Kristallnacht" wird eine Beziehung und Assoziation zu den
Novemberpogromen von 1938 hergestellt.
Die Karikatur in "Zur Zeit" nimmt offenbar bewusst Bezug auf diese
Pogrome, bei denen zahlreiche Juden ermordet wurden.

Der Vergleich der Proteste einer gewaltbereiten Gruppe während des
Akademikerballs, die zu Sachschäden führten, mit gezielten und
staatlich unterstützten Ausschreitungen gegen eine bestimmte
Bevölkerungsgruppe aus rassistischen Gründen, die mit der Ermordung
zahlreicher Menschen einhergingen, verstößt nach Auffassung des
Senats gegen Punkt 7 des Ehrenkodex. Der Senat wertete diesen
Vergleich als Pauschalverunglimpfung und Diskriminierung der Opfer
und der Überlebenden der Novemberpogrome von 1938.

Andreas Mölzer, der Herausgeber der Wochenzeitschrift "Zur Zeit", hat
den Vergleich in einem Interview mit der Tageszeitung "Die Presse"
als unangemessen bezeichnet und sich bei jenen Leuten entschuldigt,
die sich dadurch gekränkt fühlen, gleichzeitig aber auch betont, dass
er die Karikatur nicht zu verantworten habe.

Der Senat erkennt darin keine hinreichende Entschuldigung seitens
"Zur Zeit". Vor diesem Hintergrund kann es offen bleiben, ob im
vorliegenden Fall eine Entschuldigung überhaupt ausgereicht hätte,
von der Feststellung eines Verstoßes gegen den Ehrenkodex abzusehen
(vgl. die Entscheidung 2013/110).

Die Entscheidung im Langtext finden Sie auf der Homepage des
Presserates (www.presserat.at).

SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND VON MITTEILUNGEN MEHRER
LESERINNEN

Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der beiden
Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall hat der Senat 1 des Presserats aufgrund von
Mitteilungen mehrerer Leserinnen ein Verfahren durchgeführt
(selbständiges Verfahren aufgrund von Mitteilungen). In diesem
Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob ein Artikel den
Grundsätzen der Medienethik entspricht. Von der Möglichkeit, an dem
Verfahren teilzunehmen, hat die Medieninhaberin der Wochenzeitschrift
"Zur Zeit" nicht zeitgerecht Gebrauch gemacht.
Bisher hat sich die Medieninhaberin der Wochenzeitschrift "Zur Zeit"
der Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht unterworfen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OPR

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