- 05.03.2014, 10:45:31
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Presserat bekommt neue Präsidentin und präsentiert Fallstatistik für 2013
Wien (OTS) - Neues Präsidium
Heute fand die Jahrespressekonferenz des Presserats statt, bei der
das neue Präsidium des Presserats vorgestellt wurde. Astrid
Zimmermann, Generalsekretärin des Presseclubs Concordia, wurde
gestern vom Trägerverein zur Präsidentin des Presserats gewählt und
folgt Standard-Herausgeber Oscar Bronner nach. Zum Vizepräsidenten
wurde Günther Greul bestimmt, der den Österreichischen Zeitschriften-
und Fachmedienverband im Trägerverein vertritt. Die frisch gekürte
Präsidentin freut sich auf ihre neue Aufgabe: "Der Presserat hat seit
seinem Neustart im Jahr 2010 deutlich an Akzeptanz gewonnen.
Gemeinsam mit den beiden Senaten des Presserats werden wir dafür
sorgen, dass dieser Trend aufrecht bleibt. Ein wichtiges Thema wird
es sein, den Online-Bereich bei der Arbeit des Presserats stärker zu
berücksichtigen."
Fallstatistik 2013
Der Presserat präsentierte bei der Pressekonferenz auch seinen
Tätigkeitsbericht für das Jahr 2013.
Die beiden Senate des Presserats behandelten im vergangenen Jahr
insgesamt 155 Fälle, in 16 Fällen stellten sie medienethische
Verstöße fest (zur Info: 2012 gab es in 11 von 145 Fällen
Ethikverstöße).
Nachfolgend die Fallzahlen 2013 für einzelne Medien und in Klammer
dazu jeweils die medienethischen Verstöße: "Kronen Zeitung" 31 Fälle
(8), "Der Standard" 19 (0) "Österreich" 18 (6), "Heute" 14 (0), ,
"Kurier" 12 (0), "Die Presse" 6 (0), "News" 4 (1), "Salzburger
Nachrichten" 4 (0), "Tiroler Tageszeitung 4 (0).
Konkrete medienethische Entscheidungen des Jahres 2013
Die Senate erkannten u.a. in folgenden Fällen auf einen Verstoß gegen
den Ehrenkodex für die österreichische Presse: Die Beschreibung eines
südländischen Täters als "einen von hunderten kriminellen Ausländern,
die unsere Heimat gefährden"; den Bericht in einer Wochenzeitung über
ein anonymes Schreiben mit haltlosen Vorwürfen gegenüber einer
ORF-Moderatorin; einen Artikel und einen Leserbrief zu einem Suizid
einer dreizehnjährigen Schülerin; die Veröffentlichung von Bildern
eines Mordopfers - gezeigt wurden die blutverschmierte Hand, der
blutverschmierte Fuß und die Haare neben einer Blutspur; ein
gefälschtes Interview mit einem Fußballnationalspieler und dem
ÖFB-Teamchef; der Vorwurf an den ÖFB-Teamchef, er verfüge nicht über
den Mindestcharakter für seinen Posten; die Bezeichnung eines
mutmaßlichen Vergewaltigers als "Sex-Monster"; die (unrichtige)
Bezeichnung der Flüchtlinge aus dem Servitenkloster als "Bosse der
Schleppermafia"; die Wertung eines Journalisten, ein in Notwehr
erschossener Räuber habe "die Kugel verdient".
Keine Verstöße sahen die Senate hingegen u.a. in folgenden Fällen:
Die Bezeichnung eines mutmaßlichen Vergewaltigers als "Sex-Unhold";
die Bezeichnung der "Rapid-Ultras" als "grün-weiße Taliban"; die
Bezeichnung Frank Stronachs als "verwirrten Opa"; eine Reportage über
übersinnliche Phänomene, in der Interviews eines "Mediums" mit
berühmten Verstorbenen abgedruckt wurde; eine kritische Reportage
über das Bildungswesen, in der die Meinung vertreten wurde, dass
Lehrer modernisierungsfeindlich seien und die Lehrergewerkschaft
blockiere.
Richtungsweisendes Urteil gegen die Mediengruppe "Österreich"
Ein weiteres wichtiges Ereignis im letzten Jahr war der Prozess gegen
die Mediengruppe "Österreich". Diese wollte es dem Presserat
gerichtlich untersagen, Artikel der Tageszeitung "Österreich"
medienethisch zu bewerten. Dass nunmehr rechtskräftige Urteil des
Handelsgerichts Wien ist klar zu Gunsten des Presserats ausgegangen.
Das Gericht hat die Unabhängigkeit und die sachliche Arbeit des
Presserats bestätigt, den Presserat als ideelle Einrichtung
eingestuft und festgestellt, dass auflagenstarke Medien sachliche
Kritik aushalten müssen.
Den Tätigkeitsbericht 2013 sowie eine detaillierte Fallstatistik
finden Sie unter www.presserat.at.
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