• 07.02.2014, 12:35:32
  • /
  • OTS0110 OTW0110

Terrorbekämpfung, Migration und Asylpolitik bleiben im Fokus der EU

Innenministerium berichtet über aktuelle EU-Vorhaben

Utl.: Innenministerium berichtet über aktuelle EU-Vorhaben =

Wien (PK) - Vorrangige Gesetzesinitiativen mit hoher
Dringlichkeitsstufe im Bereich innere Sicherheit gibt es derzeit auf
EU-Ebene nicht. Terrorismusbekämpfung, Migration, eine gemeinsame
Asylpolitik und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von
Polizeibehörden bleiben aber im Fokus der Europäischen Union. Das ist
der Sukkus aus dem Bericht von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner
über aktuelle EU-Vorhaben in ihrem Zuständigkeitsbereich, der vor
kurzem dem Parlament vorgelegt wurde (III-52 d.B.). Unter anderem ist
geplant, bei Visaerteilungen und bei der Bewältigung des
Migrationsdrucks enger zusammenzuarbeiten, zudem stehen eine EU-
Richtlinie zur Nutzung von Fluggastdaten für Strafverfolgungszwecke
und Durchführungsbestimmungen für die neue Solidaritätsklausel in
Katastrophenfällen zur Beschlussfassung an.

Deutlich gestrafft werden die Förderprogramme im Bereich Inneres: der
Fonds für Innere Sicherheit und der Asyl- und Migrationsfonds sollen
den Europäischen Flüchtlingsfonds, den Europäischen
Integrationsfonds, den Europäischen Rückkehrfonds, den
Außengrenzenfonds sowie Förderprogramme zur Kriminalitäts- und
Terrorprävention ablösen. Entsprechende Verordnungsvorschläge der EU-
Kommission könnten laut Innenministerium im ersten Halbjahr
angenommen werden.

Offizielle Ratstagungen der Innen- und Justizminister der EU-
Mitgliedstaaten (JI-Rat) sind für 3./4. März, 5./6. Juni, 9./10.
Oktober und 4./5. Dezember 2014 vorgesehen, dazu kommt ein
informelles Treffen am 10./11. Juli.

Nutzung von Fluggastdaten: Innenministerin hofft auf Europäisches
Parlament

Was die in Diskussion stehende EU-Richtlinie über die Erhebung und
Nutzung von Fluggastdaten für Zwecke der Strafverfolgung betrifft,
ist laut Bericht noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments
ausständig. Innenministerin Mikl-Leitner hofft, dass die
Europaabgeordneten Verbesserungen beim Datenschutz erreichen werden.
Im Rat der Innen- und Justizminister sei Österreich einer der wenigen
Mitgliedsstaaten gewesen, die dem Vorschlag kritisch
gegenüberstanden, berichtet sie. Das Innenressort hat im Auftrag des
Nationalrats weitere Nachweise über die Notwendigkeit und die
Verhältnismäßigkeit der Nutzung der so genannten PNR-Daten (Passenger
Name Record) eingefordert.

Solidaritätsklausel: Österreich warnt vor Missbrauch

Ein Beschluss, der laut Bericht für Juni geplant ist, betrifft die
notwendigen Durchführungsbestimmungen zur neuen Solidaritätsklausel,
die im Vertrag von Lissabon verankert ist. Nach dieser Klausel sind
die EU und die Mitgliedstaaten verpflichtet, solidarisch zu handeln,
wenn ein Mitgliedstaat von einem Terroranschlag, einer
Naturkatastrophe oder einer von Menschen verursachten Katastrophe
betroffen ist. Österreich stehe dieser Bestimmung grundsätzlich
positiv gegenüber, wolle aber sicherstellen, dass die Klausel nicht
missbräuchlich für geringere Zwischenfälle verwendet werden könne,
hält das Innenministerium fest. Die Ausrufung der Klausel dürfe nur
dann möglich sein, wenn sich ein Mitgliedstaat nicht im Stande sieht,
mit eigenen Mitteln auszukommen.

Grenzkontrollen: Legislativvorschläge werden Machbarkeitsstudie
unterzogen

Um die Grenzkontrollen effizienter zu machen und gleichzeitig den
Grenzübertritt für vielreisende Drittstaatsangehörige zu erleichtern,
hat die EU im Februar letzten Jahres unter dem Titel "Smart Borders
Initiative" mehrere Legislativvorschläge vorgelegt (siehe PK Nr.
114/2013). Zum einen soll ein elektronisches Ein- und Ausreisesystem
(EES) verhindern helfen, dass Personen, die in den Schengenraum
einreisen, ihre zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten und
untertauchen, zum anderen sollen etwa Geschäftsreisende, die sich
regelmäßig in der EU aufhalten und sich im Rahmen des Registered
Travellers Programm (RTP) Vorkontrollen unterzogen haben, die Grenzen
beschleunigt passieren können. Dieses Gesetzespaket soll nun, bevor
es weiter diskutiert wird, einer Machbarkeitsstudie unterzogen
werden. Österreich begrüßt das ausdrücklich und spricht sich für eine
eingehende Kosten-Nutzen-Analyse aus.

Zum Teil bereits weit gediehen sind demgegenüber die Verhandlungen
über einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Einreise und den
Aufenthalt von Saisoniers, innerbetrieblich versetzten Arbeitnehmern
sowie von Drittstaatsangehörigen, die zu Forschungs- oder
Studienzwecken, im Rahmen eines Schüleraustauschs, eines Praktikums,
eines Freiwilligendienstes oder als Au-pairs in die EU kommen wollen.
So ist etwa ein spezielles einheitliches Schnellverfahren für die
Zulassung von SaisonarbeiterInnen geplant. Das Innenministerium hegt
gegen die von der EU-Kommission vorgelegten Legislativvorschläge zwar
einige Vorbehalte, weil es Umgehungen und Missbrauch fürchtet, im
Falle der Saisonier-Richtlinie könnte es aber bereits in den nächsten
Monaten zu einem endgültigen Beschluss kommen.

Fortgesetzt werden auch die Verhandlungen mit Drittstaaten über
Visaerleichterungsabkommen bzw. über die Aufhebung der Visapflicht
für Kurzzeitaufenthalte unter drei Monaten. Mit manchen Ländern
laufen diese Verhandlungen schon seit etlichen Jahren, zuletzt
abgeschlossen wurden Visaerleichterungsabkommen mit Kap Verde und
Aserbaidschan. Österreich ist es dem Bericht zufolge wichtig, dass
die betroffenen Länder die im Vorhinein festgelegten Kriterien
vollständig erfüllen und diese auch regelmäßig überprüft werden.

Weiter ausgebaut wird der Informationsaustausch zwischen den EU-
Ländern über erteilte und abgelehnte Visa im Rahmen des
Visainformationssystems (VIS). 2014 sollen Regionen in Nord- und
Mittelamerikas, der Karibik, Ozeanien, am Westbalkan und in Osteuropa
angeschlossen werden.

Illegale Einwanderung: EU will Migrationsdruck verringern

Ein ganzes Maßnahmenbündel hat die EU-Kommission zur Verringerung des
Migrationsdrucks geschnürt. Dazu gehören neben einem verbesserten
Außengrenzenmanagement etwa auch eine verstärkte Kooperation mit
Drittstaaten und Maßnahmen gegen den Missbrauch legaler
Migrationskanäle. Der EU-Aktionsplan wird laufend aktualisiert,
zuletzt war dies, wie das Innenministerium berichtet, im Dezember der
Fall. Rücknahme-Übereinkommen hat die EU bislang mit 16 Staaten
abgeschlossen, mit fünf weiteren werden derzeit Verhandlungen
geführt.

Bereits Anfang Dezember in Kraft getreten ist eine EU-Verordnung zur
Errichtung des Europäischen Grenzüberwachungssystems EUROSUR. EUROSUR
soll Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen unterstützen, illegale
Migration in die EU einzudämmen. Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt
an den See- und Landaußengrenzen, vorgesehen sind unter anderem
Patrouillen und der Einsatz von Kameraüberwachungssystemen.

Asylpolitik: Rahmen für Gemeinsames Europäisches Asylsystem steht

Mit dem Inkrafttreten zahlreicher Verordnungen und Richtlinien im
vergangenen Jahr steht nun der rechtliche Rahmen für ein Gemeinsames
Europäisches Asylsystem. In weiterer Folge soll nun daran gearbeitet
werden, die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten der EU im
Asylbereich zu stärken. Österreich würde nach Meinung des
Innenministeriums von einer EU-internen Verteilung anerkannter
Flüchtlingen profitieren, da es nach wie vor zu den am stärksten
belasteten Mitgliedstaaten zählt, als Voraussetzung dafür wird
allerdings ein EU-weit einheitliches Asylverfahren genannt.
Insbesondere müsse man möglichen "Pull-Faktoren" entgegenwirken.

Innere Sicherheit: EU will gewalttätigem Extremismus mehr Augenmerk
schenken

Um die innere Sicherheit zu erhöhen, will die EU-Kommission unter
anderem der Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus mehr Augenmerk
schenken. Ein Papier mit Präventionsvorschlägen wurde den
Mitgliedstaaten Mitte Jänner vorgestellt. Auch das Phänomen der
"ausländischen Kämpfer" (foreign fighters) soll in diesem
Zusammenhang Berücksichtigung finden.

Weitere Diskussionsthemen auf EU-Ebene sind eine koordinierte
Vorgangsweise beim Kampf gegen die zunehmende Cyberkriminalität, die
forcierte Bekämpfung des Menschenhandels, die Umsetzung der EU-
Drogenstrategie 2013-2020 und ein intensivierter
grenzüberschreitender Informationsaustausch zwischen den
Strafverfolgungsbehörden. Außerdem muss nach Auslaufen des Stockholm-
Programms mit Ende dieses Jahres ein neues Mehrjahresprogramm für die
Weiterentwicklung des Raumes der Freiheit, Sicherheit und des Rechts
festgelegt werden.

Geplant ist auch eine Ausweitung von EU-Polizeischulungen. Die
ursprünglich in Aussicht genommene Zusammenlegung des Europäischen
Polizeiamts EUROPOL und der Europäischen Polizeiakademie EPA dürfte
hingegen vom Tisch sein. Auch die Einrichtung eines eigenen
europäischen Systems zum Aufspüren von Terrorismusfinanzierung (EU-
TFTS) liegt derzeit mehr oder weniger auf Eis.

Was die aufgeflammte Diskussion über die Bewegungs- und
Niederlassungsfreiheit von EU-BürgerInnen innerhalb der EU betrifft,
hält der Bericht fest, dass das Recht auf Personenfreizügigkeit nach
Meinung der Innen- und JustizministerInnen der EU-Staaten eine
besondere Errungenschaft der Europäischen Union darstellt. Um einen
Missbrauch der Freizügigkeit und Betrug zu verhindern, will man sich
aber regelmäßig über aktuelle Entwicklungen austauschen. (Schluss) gs

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel