• 20.12.2013, 09:00:35
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  • OTS0015 OTW0015

Presserat: Vorgetäuschte Interviews in "Österreich" verstoßen gegen Ehrenkodex

Wien (OTS) - Der Senat 1 des Presserats beschäftigte sich in seiner
Sitzung am 19.12.2013 mit dem Artikel "Tränen getrocknet - aber Frust
noch riesig", erschienen am 15.10.2013 auf Seite 42 der Tageszeitung
"ÖSTERREICH". Das Verfahren wurde vom Senat 1 aus eigener Wahrnehmung
eingeleitet.

In dem Artikel wurden in der Form von Frage und Antwort unter Setzung
von Anführungszeichen Dialoge zwischen dem Verfasser des Artikels und
dem Kapitän des österreichischen Fußball-Nationalteams, Christian
Fuchs, bzw. dem Teamchef Marcel Koller wiedergegeben.
In einem offenen Brief des österreichischen Fußball-Nationalteams an
die Tageszeitung "Österreich" vom 13. November 2013 wird von
Teamspielern gegen "Österreich" der Vorwurf erhoben, dass in
"Österreich" "häufig als 'Exklusiv-Interviews' bezeichnete Berichte,
für die niemand ... jemals interviewt worden" sei, veröffentlicht
würden. In einem Schreiben des Pressesprechers des ÖFB vom 26.
November 2013 an den Österreichischen Presserat werden diese Angaben
noch einmal bestätigt. Darüber hinaus wird in diesem Schreiben
angemerkt, dass es auch noch weitere Beispiele von in der
Tageszeitung "Österreich" veröffentlichten Interviews gäbe, welche
nie geführt worden seien.

Der Senat 1 sieht in der Vortäuschung von Interviews, die tatsächlich
nicht geführt worden sind, einen schwerwiegenden Verstoß gegen den
Punkt 2.1 des Ehrenkodex, wonach Gewissenhaftigkeit und Korrektheit
in der Wiedergabe von Nachrichten oberste Verpflichtung von
Journalisten sind. Ein erfundenes Interview steht in einem
diametralen Widerspruch zu den Vorgaben dieses Punktes. Der
Journalist der Tageszeitung "Österreich" hat die Leser offenbar
bewusst getäuscht.
Darüber hinaus wird durch den gegenständlichen Artikel auch gegen
Punkt 5. des Ehrenkodex (Persönlichkeitsschutz) verstoßen. Christian
Fuchs und Marcel Koller wurden Aussagen in den Mund gelegt, die diese
nicht getätigt haben. Es wurde der falsche Eindruck erweckt, dass der
Journalist exklusiv mit Christian Fuchs und Marcel Koller gesprochen
habe.

SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUS EIGENER WAHRNEHMUNG

Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der beiden
Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall hat der Senat 1 des Presserats auf eigene
Initiative ein Verfahren durchgeführt (selbständiges Verfahren aus
eigener Wahrnehmung). In diesem Verfahren äußert der Senat seine
Meinung, ob ein Artikel den Grundsätzen der Medienethik entspricht.
Die Medieninhaberin der Tageszeitung "Österreich" hat von der
Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, nicht Gebrauch gemacht.
Bisher hat sich die Medieninhaberin der Tageszeitung "Österreich" der
Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht unterworfen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OPR

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