- 29.10.2013, 09:30:35
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Presserat: Berichte im Kurier über Verbindungen zwischen dem BKA und dem kasachischen Geheimdienst korrekt recherchiert
Wien (OTS) - Der Senat 2 des Presserates bewertete in seiner letzten
Sitzung eine Artikelserie im Kurier, in der über den Verdacht der
illegalen Kooperation zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) und dem
kasachischen Geheimdienst KNB in der Causa "Rakhat Aliyev" berichtet
wurde. Der KNB versucht seit längerem Aliyevs, des ehemaligen
kasachischen Botschafters in Österreich und früheren Ehemann der
Tochter des kasachischen Staatspräsidenten, habhaft zu werden und
eine Auslieferung von den österreichischen Behörden zu erreichen.
Aliyev wird u.a. vorgeworfen, an der Ermordung zweier Bankmanager in
Kasachstan mitgewirkt zu haben.
Der vorliegende Fall wurde von den beiden Witwen der ermordeten
Bankmanager an den Presserat herangetragen. Nach Meinung der Witwen
sei die Artikelserie einseitig, nicht korrekt recherchiert und diene
allein der Verteidigung Aliyevs. Zudem wurde Kurier-Chefredakteur
Helmut Brandstätter vorgeworfen, die Berichterstattung beeinflusst zu
haben; schließlich habe dieser früher an der medialen Aufbereitung
der Strafverteidigung von Aliyev mitgewirkt.
Der Senat betonte zunächst, dass er die Streitfrage, ob Aliyev
schuldig oder unschuldig ist, nicht klären kann und dies auch nicht
seine Aufgabe, sondern die Aufgabe der Gerichte und Behörden ist. Im
Verfahren vor dem Presserat ging es allein um die Frage, ob die
Artikelserie den medienethischen Vorgaben des Ehrenkodex für die
österreichische Presse entspricht. Der Senat bejahte diese Frage und
stellte das Verfahren ein.
Zur Behauptung der Einseitigkeit und der mangelhaften Recherche
Im Fokus der Artikel stand laut Senat nicht Rakhat Aliyev, sondern
die (illegale) Kooperation, zu der es anscheinend zwischen dem BKA
und dem kasachischen Geheimdienst KNB gekommen ist. Da das Aufdecken
dieser Kooperation Aliyevs "Gegner", insbesondere den KNB, in Verruf
brachte, auf die möglichen kriminellen Handlungen von Aliyev jedoch
nicht gleichermaßen eingegangen wurde, bekam die Berichterstattung in
der sehr komplexen Causa nach Ansicht des Senats eine gewisse
Tendenz. Allerdings wurde in den Artikeln nirgends die Behauptung
aufgestellt, Rakhat Aliyev wäre ein schuldloses Opfer; die
strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn wurden erwähnt.
Nach Meinung des Senats ist es Aufgabe des investigativen
Journalismus, behördeninterne Vorgänge und Machenschaften in der Art,
wie sie in den Artikeln geschildert werden, aufzudecken und die
Allgemeinheit darüber zu informieren. Der Senat erkannte hier ein
entsprechend großes öffentliches Interesse.
Aus medienethischer Sicht ist es laut Senat nicht zu beanstanden,
dass sich der Verfasser der Artikel auf sein eigentliches Thema
konzentrierte und Rakhat Aliyev in den Artikeln eine eher
untergeordnete Rolle zudachte.
Die behördeninternen Vorgänge und Machenschaften, um die es in den
Artikeln geht, wurden iSd. Punktes 2.1 des Ehrenkodex gewissenhaft
recherchiert, so der Senat weiter. Als Quellen dienten dem Autor
Gerichtsunterlagen und andere Dokumente sowie mehrere (glaubwürdige)
Auskunftspersonen.
Der Autor konnte sogar auf bereits erfolgte Untersuchungen, ja sogar
Verurteilungen von Beamten des BKA verweisen.
Zu Chefredakteur Dr. Brandstätter
Die Mitteilenden sehen Chefredakteur Dr. Brandstätter in einem
kritischen Licht, weil er - als er noch nicht Chefredakteur des
Kurier war - an der medialen Verteidigungsstrategie von Aliyev
mitwirkte. Aus der Perspektive der beiden Witwen ist dies laut Senat
bis zu einem gewissen Grad auch nachvollziehbar. Es gab jedoch keine
konkreten Anhaltspunkte dafür, dass Dr. Brandstätter die Artikelserie
initiiert oder beeinflusst haben könnte. Ganz abgesehen davon, dass
Dr. Brandstätter zur fraglichen Zeit auf Urlaub war, machte der
Verfasser der Artikel bei seinen Aussagen vor dem Senat nicht den
Eindruck eines Mannes, der eine Geschichte lanciert, von deren
Richtigkeit er nicht persönlich überzeugt ist.
SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND EINER MITTEILUNG VON ZWEI LESERINNEN
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der beiden
Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall hat der Senat 2 des Presserats aufgrund einer
Mitteilung von zwei Leserinnen ein Verfahren durchgeführt
(selbständiges Verfahren aufgrund einer Mitteilung). In diesem
Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob ein Artikel den
Grundsätzen der Medienethik entspricht. Von der Möglichkeit, an dem
Verfahren teilzunehmen, haben die Medieninhaberinnen der Tageszeitung
"Kurier" und der Webseite "www.kurier.at" Gebrauch gemacht.
Die Medieninhaberin der Tageszeitung "Kurier" hat sich der
Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats unterworfen.
Die Entscheidung im Langtext finden Sie unter www.presserat.at.
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